Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95 |
Straßenfest - mobiles Verkehrsschild
§ 35 S. 2 VwVfG, öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung, Abschleppen, Kostenerstattung
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
GG Art. 20 Abs. 3; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6a, § 41 Abs. 2 Nr. 8, § 39 Abs. 1, Abs. 1a, § 45 Abs. 4; VwVfG § 41,43
- StudJur-Online (Volltext/Auszüge)
GG Art. 20 Abs. 3; StVO §§ 12 Abs. 1 Nr. 6a, 41 Abs. 2 Nr. 8, 39 Abs. 1 u. 1a, 45 Abs. 4; VwVfG §§ 41, 43
- saarheim.de
Parken im Halteverbot - Aufstellen der Halteverbotsschilder nach dem Abstellen des Fahrzeuges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht - Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kfz-Umsetzungsgebühren
- anwalt-bauer.de (Zusammenfassung)
Abschleppen aus einem Bereich mit erst nach dem Parken eines Fahrzeugs aufgestellten Halteverbotsschild
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.12.1993 - 20 K 8081/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 400/94
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 102, 316
- NJW 1997, 1021
- DVBl 1998, 93
- NJ 1997, 379
- NZV 1997, 246
- DVBl 1998, 97
- NVwZ 1997, 578
- DÖV 1997, 506
Wird zitiert von ... (92)
- OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06
Langzeitparker sollten wenigstens alle 3 Tage Verkehrsregelungen überprüfen
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass das bei seinem Erlass mittels Zusatzschild aufschiebend bedingte und auch auf den Seitenstreifen erstreckte Halteverbotszeichen 283 jedenfalls im für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme maßgeblichen Zeitpunkt des Einschreitens am 7.8.2001 gegen 8.00 Uhr als Allgemeinverfügung wirksam bekanntgemacht (vgl. zur wirksamen Bekanntmachung durch Aufstellen der Schilder: BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316 …und Urt. v. 27.1.1993, BVerwGE 92, 32) und in Kraft getreten war.Denn wegen der einer öffentlichen Bekanntgabe vergleichbaren Wirkung entfaltet ein - wie hier - gut sichtbar angebrachtes Halteverbotszeichen seine Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er es tatsächlich wahrnimmt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a. a. O.) .
Die von der Klägerin beanstandete Dauer der Vorlauffrist zwischen der Errichtung der Halteverbotszone und der Durchführung der Ersatzvornahme hat allein Bedeutung für die Frage, ob ihr in Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip die Kosten der Ersatzvornahme auferlegt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a. a. O.;… OVG Hamburg, Urt. v. 29.1.2008, a. a. O.).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kostenerhebung namentlich dann unbillig, wenn ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt hat und ohne angemessene Reaktionsfrist (Vorlaufzeit) nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316;… BayVGH, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732;… VGH BW, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058;… HessVGH, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023;… OVG NW, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59;… OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783).
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verneint, wenn ein zunächst erlaubtermaßen geparktes Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellung eines Haltverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a. a. O.).
Erforderlich ist eine Vorlauffrist deshalb, weil der parkende Verkehrsteilnehmer einerseits nicht darauf vertrauen darf, dass ein zunächst rechtmäßiges Langzeitparken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Straßenraums unbegrenzt erlaubt bleibt (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a. a. O.), von ihm andererseits aber auch nicht erwartet werden kann, dass er einen Dauerparkplatz täglich oder stundengenau auf eine Änderung der Verkehrsregelungen kontrolliert.
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Die Frage, ob die Anfechtungsfrist gegen ein Verkehrszeichen schon mit dessen Aufstellung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern zu laufen beginne, sei auch nach dem Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt.Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 (BVerwGE 102, 316) lässt sich - anders, als der Verwaltungsgerichtshof meint - nicht entnehmen, dass schon die Aufstellung eines Verkehrszeichens als öffentliche Bekanntgabe mit der Folge einer Unanfechtbarkeit für jeden Verkehrsteilnehmer nach (regelmäßig) einem Jahr anzusehen ist.
Darin (vgl. BVerwGE 102, 316 ) führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass ein Verkehrszeichen ein Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sei und gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt sei oder der von ihm betroffen werde, in dem Zeitpunkt wirksam werde, in dem er ihm bekannt gegeben werde.
Es sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wirksamkeit des Verkehrzeichens nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des Verkehrsteilnehmers abhängt (vgl. BVerwGE 102, 316 ).
- VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07
Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 = NJW 1997, 1021 = DAR 1997, 119 = NZV 1997, 246 = VkBl. 1997, 319 = VerkMitt 1997 Nr. 34 = Buchholz 442.151 § 39 StVO Nr. 3).1980, 237 = VRS 58, 314 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 6; Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, a.a.O.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 4.November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, 351 = ZfSch 2003, 617 = NordÖR 2003, 307 ; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Rdnr. 247 zu § 41 StVO ; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung , 14. Auflage 2008, Rdnr. 2 zu § 70; Dederer, NZV 2003, 314; Bitter, NZV 2003, 308; Bitter/Konow, NJW 2001, 1386; Geißler, DAR 1999, 345).
Diese Auffassung lässt sich entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats und eines Teils der Literatur (…vgl. z.B.: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz , 10. Auflage 2008, Rdnr. 114 zu § 35 ;… ausführlich: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz , 6. Auflage 2001, Rdnr. 241 ff. zu § 35 ;… Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung , 12. Auflage 2006, Rdnr. 14 zu § 58; Hansen/Meyer, NJW 1998, 284; Rennert, NVwZ 2000, 642) nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 1996 (- 11 C 15.95 -, a.a.O.) stützen.
Dies ergibt sich aus den Gründen der Entscheidung vom 11. Dezember 1996 (- 11 C 15.95 -, a.a.O.), nach denen zum einen die Rechtswirkung eines Verkehrszeichens ausdrücklich erst mit der Betroffenheit des Verkehrsteilnehmers eintritt und zum anderen aus dem klarstellenden und deutlichen Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts auf seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere auf das Urteil vom 13. Dezember 1979, zu der die Entscheidung vom 11. Dezember 1996 nicht in Widerspruch stehe:.
Mit dieser Formulierung sollte nämlich, wie der Kontext der Entscheidung ergibt, nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wirksamkeit des Verkehrszeichens von der subjektiven Kenntnisnahme des Verkehrsteilnehmers abhängt" (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08
Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten …
++) z.B. Fahrzeuge, die anlässlich akut notwendiger Instandsetzungsarbeiten der Versorgungsunternehmen (nach Wasserrohrbruch, Kabelbruch pp.) beiseite geräumt werden müssen, ohne dass eine ausreichende Frist für die Ankündigung der vorübergehenden Verkehrsbeschränkung (mindestens drei Werktage und ein Sonn-/Feiertag vor Wirksamwerden) bestand [nicht dazu: in eine zeitgerecht getroffene Verkehrsbeschränkung "hineingewachsene" Fahrzeuge (vgl. BVerwG in DAR 1997 S. 119)].".Sind Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob dieser das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316, OVG Hamburg, Urt. v. 4.11.2003, DAR 2004, 543).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und eine nachträglich eingerichtete Haltverbotszone weder gekannt hatte noch mit ihr hatte rechnen müssen, zwar - auf der Primärebene des polizeilichen Handelns - die Vollstreckung des nachträglich wirksam gewordenen Wegfahrgebots zu dulden hat (vgl.o.), zu seinen Gunsten aber - auf der Sekundärebene der Kostentragung - zu berücksichtigen ist, dass sein Vertrauen auf den Fortbestand der Situation des erlaubten Parkens in gewissem Umfang Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O., VGH Mannheim, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058, VGH München, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732, VGH Kassel, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023, OVG Münster, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59).
Eingeschränkt wird das schutzwürdige Vertrauen auf den Fortbestand des erlaubten Parkens wiederum durch den allgemeinen Grundsatz, dass angesichts der verschiedensten Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (einschließlich immer wieder kurzfristig eintretender besonderer Verkehrssituationen) kein Verkehrsteilnehmer davon ausgehen darf, dass Verkehrsregelungen auf Dauer unverändert bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.).
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449
Sicherheitsrecht: Abschleppmaßnahme // Dauerparkfläche, mobiles Halteverbot, …
Etwas Anderes folge auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.12.1996 BVerwGE 102, 316/320) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 3.5.2001 24 B 00.242; Beschluss vom 16.2.2006 24 C 06.297).9 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.1996 (BVerwGE 102, 316/320) lasse die Interpretation nicht zu, dass eine Vorlauffrist von 72 Stunden ausreichend sei.
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die Kostenerhebung insbesondere in den Fällen unbillig, in denen ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Dauerparkplatz abstellt und nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird, ohne dass ihm vorher eine angemessene Frist zur Reaktion (sog. Vorlaufzeit) eingeräumt worden ist (vgl. BVerwG vom 11.12.1996 BVerwGE 102, 316; BayVGH vom 3.5.2001 24 B 00.242 juris RdNr. 30 ff. m.w.N.).
Er kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass ein zunächst rechtmäßiges Dauerparken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Straßenraums unbegrenzt erlaubt bleibt (BVerwG vom 11.12.1996 BVerwGE 102, 316/320).
- VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11
Falschparken, Behindertenparkplatz, Abschleppen
Sie begründeten nicht allein das Verbot für den Kläger, auf dem Parkplatz entgegen der durch das Zusatzschild verfügten Beschränkung zu parken, sondern enthielten zugleich das Handlungsgebot an den Kläger, sein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug sofort von dem Behindertenparkplatz zu entfernen (BVerwG, NJW 1997, 1021).Das Verkehrszeichen Nr. 314 mit dem Rollstuhlfahrersinnbildwurde auch gegenüber dem Kläger wirksam, da dieser es mit der nach § 1 StVO gebotenen Sorgfalt durch einen flüchtigen Blick wahrnehmen konnte (vgl. BVerwG, NJW 1997, 1021).
Ausnahmen, wonach eine Anwendungskorrektur dann angezeigt ist, wenn sich die angeordnete Rechtsfolge der Kostentragung wegen besonderer Umstände als unangemessen erweist (s. z.B. BVerwG, NJW 1997, 1021 und OVG Hamburg, NZV 2010, 219), sind hier nicht gegeben.
- OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00 Ein Verkehrszeichen ist nach allgemeiner Auffassung ein (sofort vollziehbarer) Verwaltungsakt in Gestalt einer Allgemeinverfügung mit Dauerwirkung im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 3 VwVfG (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 318;… OVG Hamburg, Urt. v. 7.12.1999, NordÖR 2000 S. 330, 331).
Zugleich umfasst die Regelung das im Wege der Ersatzvornahme durchsetzbare Gebot, ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug alsbald zu entfernen (st.Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 26.1.1988, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4; Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 319; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2000, VRS Bd. 100 S. 478, 479).
Kann sie ein Kraftfahrer bei Aufbietung der ihm im Verkehr obliegenden Sorgfalt ohne weiteres erfassen, so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er die Beschilderung konkret wahrgenommen hat oder nicht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 318).
- OVG Hamburg, 04.11.2003 - 3 Bf 23/03
Abschleppkosten: Auch Abwesende müssen Verkehrszeichen beachten
Sie hat entgegnet: Es sei höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urt. vom 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316), dass der Anlass für die Einrichtung einer Haltverbotszone und die daran geknüpfte Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Interessen rechtlich unerheblich seien, solange bei der Beschilderung eine Frist von mindestens vier Tagen eingehalten werde.Sind Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt, äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob dieser das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 318).
Jeder Verkehrsteilnehmer muss mit kurzfristigen Änderungen bestehender Verkehrsregelungen rechnen und kann nicht darauf vertrauen, dass das Parken an einer bestimmten Stelle im öffentlichen Straßenraum auch noch vier Tage später erlaubt ist (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102 S. 316, 320;… OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995 S. 783).
- VG Aachen, 18.04.2007 - 6 K 1149/06 Nicht anders als bei der erstmaligen Bekanntmachung durch Aufstellung ist es für die Wirksamkeit des Verkehrszeichens auch in einer Fallkonstellation wie dieser, die in ihren rechtlichen Konsequenzen dem Abbau und anschließendem Wiederaufstellen des Haltverbotsschildes gleichzusetzen ist, unerheblich, ob der Betroffene das Schild tatsächlich wahrgenommen hat, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Dezember 1996 -11 C 15.95-, DAR 1997, 119; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 23. Mai 1995 -5 A 2092/93-, NWVBl.
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs lassen grundsätzlich eine Aufspaltung der Wirksamkeit von Verkehrszeichen für verschiedene Kreise von Verkehrsteilnehmern und Fahrzeugen nicht zu, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 -11 C 15.95-, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 23. Mai 1995 -5 A 2092/93-, a.a.O., und vom 7. November 1995 -5 A 2669/93-.
Insoweit kann ein Verkehrsteilnehmer bei den heutigen Verhältnissen gerade im großstädtischen Bereich nicht (mehr) darauf vertrauen, dass ein zunächst erlaubtes Parken an einer bestimmten Stelle des öffentlichen Parkraums auch noch nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden erlaubt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 -11 C 15.95-, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 23. Mai 1995 -5 A 2092/93-, a.a.O., und vom 7. November 1995 -5 A 2669/93-; VG B1.
- VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
Abschleppkosten bei Parken in Haltverbotszone aus Anlass einer Veranstaltung nach …
Nach diesem durch die bundesrechtlichen Spezialvorschriften der StVO geprägten Bekanntgabebegriff ist es für die Wirksamkeit des Verkehrszeichens unerheblich, ob der Betroffene es tatsächlich wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).Während Verkehrsschilder für den fließenden Verkehr so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O.), ist ein Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in einer Großstadt, wo er mit Park- 6.
Das somit wirksam angeordnete Halteverbotszeichen enthält neben dem Verbot des Haltens zugleich das Gebot des Wegfahrens und hält damit zur Vornahme einer vertretbaren Handlung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02
- BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
- OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98
Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der …
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 1 S 1531/01
Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorganges
- OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02
- OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 253/04
Ersatz von Abschleppkosten bei Parken in vorübergehend eingerichtetem Halteverbot
- OVG Hamburg, 30.06.2009 - 3 Bf 408/08
Verkehrszeichen; Halteverbot; Sichtbarkeitsgrundsatz
- OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00
Schützt das Handy Falschparker vor dem Abschleppen?
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern
- VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 805/03
- VG Münster, 21.08.2007 - 1 K 341/05
- VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner
- VG Berlin, 05.12.2000 - 9 A 467.98
Umsetzungsgebühren
- VG Köln, 03.03.2008 - 20 K 2070/06
Kfz-Umsetzungsgebühren
- VG Köln, 28.05.2009 - 20 K 7642/08
Berechtigung des Abschleppens nach einer Vorlaufzeit von 48 Stunden
- VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02
Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1 …
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05
Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen …
- VG Karlsruhe, 08.10.2008 - 4 K 1514/08
- VG Köln, 18.12.2008 - 20 K 3999/07
Keine Verpflichtung zur Umschau nach Halteverbotsschildern, wenn vor einem …
- OVG Hamburg, 29.11.2000 - 3 Bf 275/99
- VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05
Abschleppkosten; Abschleppkosten; Halteverbotsschild, mobil; Verhältnismäßigkeit; …
- VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 5343/07
- VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 4919/07
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08
Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle
- BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98
Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit …
- VG München, 01.02.2006 - M 23 K 05.1174
- VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95
Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 18/04
- VG Bremen, 08.09.2008 - 5 K 3654/07
Parken im Halteverbot nach Wendemanöver
- BVerwG, 01.11.2006 - 9 B 25.05
Verwaltungsakt; Allgemeinverfügung; Zustandsregelung; Schifffahrtszeichen; …
- VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08
Kostentragung bei abgebrochenem Abschleppvorgang
- BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02
Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02
Abschleppen trotz Anwohnerparkberechtigung
- VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09
Zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens des Fahrzeugs eines Schwerbeschädigten aus …
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 8 BV 08.3320
Erbe des ursprünglichen Namensgebers kann nicht gegen Straßenumbenennung vorgehen
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 1 S 2025/01
Zuständigkeit für Abschleppanordnung
- OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06
Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09
(Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem …
- VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/96
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02
Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen
- VG Lüneburg, 14.12.2005 - 5 A 51/05
Abstellverbot für Fahrräder auf Gehwegen; Abstellen von Fahrrädern
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
Lkw-Überholverbote auf A 8 Ost rechtmäßig
- VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
Abschleppkosten; Bestreiten der Haltereigenschaft im Gerichtsverfahren
- VG Hannover, 23.07.2003 - 11 A 5004/01
Radwegbenutzungspflicht für "linken" Radweg darf nur in Ausnahmefällen eingeführt …
- VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05
Streit um Radwegbenutzungspflicht
- VG Aachen, 19.01.2007 - 2 L 432/06
Die Einführung des gebührenpflichtigen Parkens in Einruhr ist zulässig
- VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06
- VG Berlin, 16.01.2008 - 11 A 720.07
Umsetzen eines PKW auch bei umgedrehten mobilen Halteverbotsschildern zulässig
- OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
Geschwindigkeitsmessung, Verkehrszeichen
- VG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 12 E 1151/00
- VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung
- VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
Anliegerrechte zur Anbindung an Verkehrsflächen
- VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02
Tempo-30-Zone - Widerspruch gegen die diese anordnenden Verkehrszeichen; …
- BVerwG, 09.08.2004 - 3 B 23.04
- VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07
Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer an die Wahrnehmung mehrerer …
- VG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 K 4042/07
- VG Aachen, 23.04.2010 - 2 L 114/10
LKW-Durchfahrverbot auf der B 265 in Weiler in der Ebene
- VG Berlin, 28.12.2011 - 20 L 306.11
- VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 327/96
Haftung für Abschleppkosten
- OVG Hamburg, 07.12.1999 - 3 Bf 51/96
- VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03
PKW-Abschleppkosten; Abschleppen; Ermessen; Ersatzvornahme; Kosten; PKW; …
- VG Köln, 11.10.2007 - 20 K 2162/06
- VG Düsseldorf, 23.04.2010 - 14 K 8083/09
- VG Hamburg, 06.09.2000 - 3 VG 1658/00
Abschleppen vom Behindertenparkplatz nach 3 Minuten? JA!
- VG Hamburg, 05.10.2000 - 8 VG 3544/99
Abschleppen wenn lediglich der Schwerbehindertenausweis ausliegt?
- OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 B 429/00
- VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04
Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 5 E 785/04
- VG Saarlouis, 28.05.2008 - 6 K 936/07
Vollstreckung der Beseitigung von Störungshandlungen(hier: Parken in einer …
- VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 1622/08
Parken auf Behindertenparkplatz
- VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10
Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle
- VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
- VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 11 K 4036/04
- VG Karlsruhe, 14.04.2005 - 11 K 3908/04
- VG Hamburg, 28.06.2007 - 15 K 843/07
Die zuständige Behörde ist im Prozess um die Erstattung von Abschleppkosten nach …
- VG München, 18.01.2008 - M 23 K 07.3138
Verkehrszeichen; Allgemeinverfügung; Öffentliche Bekanntgabe
- VG Berlin, 30.06.2011 - 20 K 176.10
- VG Berlin, 22.07.2011 - 20 L 154.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 1 N 111.08
(Wegfahrgebot nach Aufstellung mobiler Halteverbotsschilder); (Wegfahrgebot nach …
