Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95   

Straßengänger

§ 315b StGB, Behinderung 'von Gewicht', bei Verkehrsteilnehmern ist Tatbegehung in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur vorsätzlich möglich;

§ 240 StGB, 'Einwirkung nur psychischer Natur', Geringfügigkeitsprinzip

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 240 StGB
    keine Verwirklichung des Tatbestands des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Nötigung beim bewusst verkehrswidrigen Gehen auf der Fahrbahn; Merkmal "Hindernis bereiten" i.S.v. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (Fahrbahngeherfall); Gewaltbegriff in § 240 StGB.

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 240, § 315b; - StVO § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Der provozierte Auffahrunfall durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten - ein Fall des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB?"" von Prof. Dr. Bernd Hecker, original erschienen in: DAR 2011, 186 - 190.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 41, 231
  • NJW 1996, 203
  • MDR 1996, 85
  • NZV 1995, 493
  • JR 1997, 207
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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02  

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGH NStZ-RR 2000, 343; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1, 3, 4).

    Ein bloß vorschriftswidriges Verkehrsverhalten fällt dagegen grundsätzlich nicht unter § 315 b StGB, sondern - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - nur unter § 315 c StGB ( BGHSt 41, 231, 233 f.; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 315 b Rdn. 8).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen bei einer solchen Fallgestaltung den Tatbestand des § 315 b StGB mit der Begründung bejaht hat, das absichtliche - ohne durch die Verkehrslage veranlaßte - Hindern am Überholen falle "ausnahmsweise" nicht unter § 315 c StGB, sondern unter § 315 b (Abs. 1 Nr. 2) StGB, weil die Behinderung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der verbotenen Fahrweise sei (BGHSt 21, 301, 302 f.; BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; vgl. auch BGHSt 7, 379, 380; 22, 67, 72; 23, 4, 6 f.; 41, 231, 234; BGH VRS 64, 267 f.), hält er daran für die Fälle nicht fest, in denen der Täter lediglich mit Gefährdungsvorsatz handelt.

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90  

    Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01  

    Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs;

    Ein Hindernisbereiten im Sinne des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (vgl. BGHSt 41, 231, 237 m.w.N.).

    Der Tatbestand setzt nach ständiger Rechtsprechung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (vgl. BGHSt 41, 231, 237 m.w.N.).

    § 315 b Abs. 1 Nr. 2 wie auch Nr. 3 StGB setzen nämlich voraus, daß der Täter in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff zu "pervertieren"; dabei muß es ihm darauf ankommen, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen ( BGHSt 41, 231, 239).

mehr
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01  

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Jedoch setzt ein "gefährlicher Eingriff" im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung weiter eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178; 41, 231, 237).

    Jedoch setzt ein "gefährlicher Eingriff" im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung weiter eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178; 41, 231, 237; BGH, NJW 1983, 1624 f. = JZ 1983, 811 m.abl.Anm. Cramer).

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05  

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    bb) Auslegung und Anwendung der einschlägigen Strafvorschriften durch das Landgericht anhand der vom Bundesgerichtshof entwickelten sogenannten Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ) verstoßen nicht gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG.

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).

  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00  

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht ( BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.).

    Nur wenn im fließenden Verkehr ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen, kommt § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht ( BGHSt 41, 231, 234; BGH NJW 1999, 3132 f.; Tröndle/Fischer aaO § 315 b Rdn. 5).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Allerdings darf - wie das Bundesverfassungsgericht bezogen auf die strafrechtliche Bewertung von Sitzdemonstrationen entschieden hat - der Gewaltbegriff gemäß Art. 103 Abs. 2 GG nicht so weit ausgedehnt werden, daß auch Fälle erfaßt sind, in denen das Verhalten des Täters "lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Genötigten nur psychischer Natur ist" ( BVerfGE 92, 1, 18; vgl. dazu BGHSt 41, 231, 240 f.).
  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfasst, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).

    Ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB erfaßt, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt, er mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diesen in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 41, 231, 234; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3 m.w.N.).

  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97  
    Insoweit kann für die Fälle der Nr. 3 der Vorschrift im Hinblick auf den Tatbestandsaufbau des Absatzes 1 ("Wer ... dadurch beeinträchtigt, daß er und dadurch ..."; vgl. BGHSt 41, 231, 238; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konferenzen 3) bei einem "Eingriff", der schon die Körperverletzungshandlung selbst darstellt, nichts anderes gelten.

    Deshalb fehlt es auch zumindest zur inneren Tatseite an dem Nachweis, daß der Angeklagte gerade das Fahrverhalten so in der Absicht einrichtete, es selbst zu einem Eingriff "zu pervertieren", und es ihm darauf ankam, dadurch in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen (vgl. BGHSt 41, 231, 234, 239; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Vorsatz 1).

  • OLG Zweibrücken, 04.02.1997 - 1 Ss 339/96  
    Diese Behinderung war also nicht bloße Folge sondern - wie § 315 b StGB es erfordert - der Zweck des verbotswidrigen Handelns (BGHSt 41, 231 m.w.N.; auch OLG Stuttgart NJW 1960, 1484; Schönke/Schröder-Cramer, aa0, Rn. 8).

    Ein solch enges Verständnis wird jedoch weder vom Tatbestandsmerkmal "Hindernisbereiten" gefordert noch dem Schutzzweck der Norm, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, gerecht (BGHSt 41, 231 ).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07  

    Rücksichtsloses Überholen ist nicht zwangsläufig Nötigung

  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

  • OLG Köln, 11.10.2005 - 83 Ss 58/05  
  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02  

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97  
  • BGH, 12.11.2002 - 4 StR 384/02  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernisbereiten; Auffangtatbestand

  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08  

    Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95  
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97  

    Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ 229 StGB nF, § 228 StGB

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 1 Ws 16/99  
  • OLG Hamm, 25.06.2008 - 4 Ss 234/08  

    Nötigung; Straßenverkehr; Nötigungselement

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95  
  • BGH, 04.03.1997 - 4 StR 48/97  
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 5 Ss 130/07  
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10  

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch bewusstes Rammen eines

  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09  

    Fehlende Klammerwirkung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Nötigungshandlungen im

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 3 Ss 107/04  

    Keine Nötigung bei Blockieren eines Fahrstreifens und Ausweichmöglichkeit auf

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