Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
31.08.1995
Aktenzeichen
4 StR 283/95
Dazu im Internet

dejure.org

Straßengänger

§ 315b StGB, Behinderung 'von Gewicht', bei Verkehrsteilnehmern ist Tatbegehung in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur vorsätzlich möglich;

§ 240 StGB, 'Einwirkung nur psychischer Natur', Geringfügigkeitsprinzip

HRR Strafrecht

§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 240 StGB

keine Verwirklichung des Tatbestands des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der Nötigung beim bewusst verkehrswidrigen Gehen auf der Fahrbahn; Merkmal "Hindernis bereiten" i.S.v. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (Fahrbahngeherfall); Gewaltbegriff in § 240 StGB.

lexetius.com

Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

Alpmann Schmidt

StGB § 240, § 315b; - StVO § 25

Fundstellen
BGHSt 41, 231
NJW 1996, 203
NZV 1995, 493
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