Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 15/96   

Streamercontroller

Abgrenzung Schlecht-, Falschlieferung (vgl. nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 812 BGB bei Falschlieferung;

Arglist

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorliegen einer Aliud-Lieferung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des (Teil-)Kaufpreises nach Bereicherungsrecht wegen Falschlieferung ("Streamercontroller")

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1914
  • ZIP 1997, 794
  • NJ 1997, 390
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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05  

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB setzt damit voraus, dass der Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Umstand zumindest bedingt vorsätzlich in dem Bewusstsein verschwiegen und billigend in Kauf genommen hat, dass der Käufer ihn nicht kennen und den Kauf bei entsprechender Kenntnis nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen abschließen würde (BGH NJW 1997, 1914, 1916 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97  

    Mißverständnis bei Vertragsabschluss

    Die Lieferung von insgesamt 350 Kassetten des Fabrikats DP stellt keine Schlechtlieferung, sondern eine Falschlieferung ohne Erfüllungswirkung dar (vgl. BGH ZIP 97, 794, 796 = NJW 97, 1914).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.1999 - 4 U 632/98  

    Vorvertragliche Hinweispflichten eines Kraftfahrzeughändlers

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