Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2001 - VII ZR 28/00   

Streit um Brandschutz im Dachgeschoß

§ 631 BGB, zur Abgrenzung einer zusätzlichen Leistung zu einem bestehenden Werkvertrag von einem selbständigen Auftrag, hier im Hinblick auf die Frage, ob ein wesentlicher Mangel eines Teilwerks (§ 12 Nr. 3 VOB/B) zur Verweigerung der Abnahme des anderen Teilwerks berechtigt

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Zusatzleistungen und selbständigem Auftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    BGB § 631

  • ra-heinicke.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung der zusätzlichen Leistung zu einem bestehenden Werkvertrag von einem selbständigen Auftra

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Neuer Vertrag oder zusätzliche Leistung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag oder eigenständiger Vertrag? (IBR 2002, 177)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1492
  • MDR 2002, 634
  • WM 2002, 864
  • BauR 2002, 618
  • NZBau 2002, 215
  • ZfBR 2002, 350
  • IBR 2002, 177
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04  

    Bauvertrag - Vergütung bei vereinbarten Beschleunigungsmaßnahmen

    Entgegen der Ansicht der Klägerin, die sich dafür auf die - allerdings nicht einschlägige - Entscheidung BGH BauR 2002, 618 beruft, handelt es sich nicht um einen selbständigen Auftrag, sondern wegen des engen sachlichen Zusammenhangs um eine Ergänzung des ursprünglichen Auftrags, weshalb die Klägerin die hierdurch begründeten Forderungen auch zutreffend bei ihrer Schlussrechnung vom 13.08.2004 berücksichtigt hat.
  • OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02  

    Bauvertrag - GU haftet für beigestellte Planung wie für eigene Planung

    Diese Fälligkeitsvereinbarung gilt auch für den Nachtrag zur Ausführung von sieben anstelle der zunächst geplanten sechs Wohnungen, da es sich nur um eine Ergänzung des Generalunternehmervertrages vom 12.12.1993 handelt, nicht hingegen um einen rechtlich selbständigen Vertrag (zur Abgrenzung vgl. BGH NJW 2002, 1492).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08  

    Bauvertrag - Bau eines Fertigkellers: Wer trägt "Baugrundrisiko"?

    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
mehr
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 33/09  

    Bauvertrag - Vergütungsvereinbarung bei außervertraglichen Leistungen

    Eine solche Zusatzleistung setzt eine in technischer Hinsicht und/oder von der beabsichtigten Nutzung her bestehende unmittelbare Abhängigkeit zu der bisher vereinbarten Leistung voraus (vgl. BGH NJW 2002, 1492).
  • ArbG Düsseldorf, 23.06.2004 - 10 Ca 1430/04  
    Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich normierte Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters (BGH 4.7.2002 - IX ZR 265/01, NJW 2002, 1492 ).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht