Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1990 - XI ZR 176/89   

Strohmann des Steuerberaters

§ 667 BGB, Herausgabe unerlaubter Sondervorteile

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Herausgabe von Sondervorteilen durch Strohmann eines Steuerberaters

Kurzfassungen/Presse (3)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)

    Strohmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Herausgabe von Sondervorteilen durch einen Steuerberater; Herausgabe einer Provision für die Vermittlung einer Immobilienbeteiligung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionszahlung an Strohmann des Steuerberaters (IBR 1991, 196)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 1224
  • MDR 1991, 799
  • BB 1991, 441
  • VersR 1991, 558
  • IBR 1991, 196
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99  

    Immobilienmakler - Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    § 667 BGB erfaßt auch solche Zahlungen, weil sie die Gefahr begründen, daß der Dienstverpflichtete dadurch zum Nachteil seines Auftraggebers beeinflußt wird (BGHZ 39, 1, 2 f.; BGH, Urt. v. 1. April 1987 - IVa ZR 211/85, WM 1987, 781, 782; v. 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, NJW 1991, 1224).

    Deshalb muß etwa ein Steuerberater, der es übernommen hat, seinem Mandanten auch Vermögensanlageempfehlungen zu erteilen, eine ohne Kenntnis des Auftraggebers empfangene Provision an diesen auskehren (BGH, Urt. v. 1. April 1987, aaO.; v. 18. Dezember 1990, aaO.).

  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10  

    Aktienrecht - Aufklärungspflicht des freien Anlageberaters über Provisionen

    Hieraus ergibt sich nämlich jedenfalls deshalb keine Pflicht des Beraters zur Herausgabe von oder zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen, weil er annehmen darf, dass der Anleger mit derartigen Provisionen allgemein rechnet und deren Zahlung an den Anlageberater billigt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, NJW 1991, 1224 und vom 30. Mai 2000 - IX ZR 121/99, NJW 2000, 2669, 2672 zu der Konstellation, dass Provisionen ohne Kenntnis und ohne Billigung des Auftraggebers an den Beauftragten gezahlt worden sind).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99  

    Aktienrecht - Zum Wettbewerbsverbot für Vorstandsmitglieder

    Da der Beklagte beim Ankauf und Weiterverkauf der Geschäftsanteile in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin deren Geschäfte führte, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Schmiergeldern grundsätzlich gemäß § 667 BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was er aus der Geschäftsführung erlangt hat; dazu gehören auch "Provisionen", Geschenke und andere Sondervorteile, die dem Beauftragten von dritter Seite zugewandt worden sind und die eine Willensbeeinflussung zum Nachteil des Auftraggebers befürchten lassen; daß sie nach dem Willen des Dritten gerade nicht für den Auftraggeber bestimmt waren, bleibt dabei unbeachtlich (st. Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1990 - XI ZR 176/89, BGHR BGB § 667 - Schmiergelder 2 m.w.N.; vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 667 BGB insbesondere: Prot. II, 360 und RGZ 99, 31, 32 ff.).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht