Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
23.10.1984
Aktenzeichen
VI ZR 30/83
Dazu im Internet

dejure.org

Studenten-Vorlesungsstreik

§ 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der zu einer verzögerten Studienaufnahme führt und einer weiteren Verzögerung durch einen Studentenstreik;

Anerkenntnis durch eine Versicherung zur Abwendung einer Feststellungsklage kann die Wirkung des § 218 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 197 Nr. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>) haben

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Fundstellen
NJW 1985, 791
VersR 1985, 62
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