Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73   

Studentenwohnheim

Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 47, 31
  • NJW 1975, 130
  • DÖV 1975, 172
  • DVBl 1974, 846



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    Diese ist auch einfachrechtlich hinreichend bestimmt: Der unbestimmte Rechtsbegriff der dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist insbesondere durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte konturiert worden und setzt voraus, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Schädigung eines hochrangigen Rechtsguts droht; auf eine zeitliche Komponente, etwa in dem Sinne, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorstehen muss, kommt es hingegen nicht entscheidend an (BVerwGE 47, 31, 40; Jarass aaO Art. 13 Rdn. 37).

    Damit liegt eine dringende Gefahr im Sinne des für den vorliegenden Eingriff maßgeblichen § 13 Abs. 4 GG vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein bedeutendes Rechtsgut schädigen wird (vgl. BVerwGE 47, 31, 40).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind zudem an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden wäre (BVerwGE 47, 31, 40; 57, 61, 65; 88, 348, 351; 116, 347, 356; Gusy, Polizeirecht 6. Aufl. Rdn. 119; vgl. BVerfGE 49, 89, 135 ff.).

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06  

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Zweck der Durchsuchung ist es, etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 75, 318 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 BVerwG 1 C 17.73 BVerwGE 47, 31 ).

    "Durchsuchen" bedeutet in diesem Zusammenhang, in der Wohnung "etwas nicht klar zutage Liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften" (BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 BVerwG 1 C 17.73 a.a.O. S. 37).

    Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (BVerfGE 17, 232 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 BVerwG 1 C 17.73 a.a.O. S. 40).

    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1974 BVerwG 1 C 17.73 (a.a.O.) ab, genügt sie nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

  • VG Cottbus, 06.12.2007 - 6 L 325/07  

    Herstellung des Hausanschlusses im Wege der Ersatzvornahme

    Eine besondere gesetzliche Grundlage, die das "Ob" und den Umfang der Betretungsbefugnisse regelt, ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach selbst die polizeiliche Generalklausel dem Normierungsgebot des Art. 13 Abs. 3 GG a.F. (nunmehr Art. 13 Abs. 7 GG) entsprechen kann, nicht erforderlich (Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 -, BVerwGE 47, S. 31, 38-40 und juris Rn. 23; so zu einem vergleichbaren Fall auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1980 - 8 S 102/80 -, juris Rn. 16; Beschluss der Kammer vom 9. April 2003 - 6 L 166/03 -, S. 6 des E.A.).

    Denn dass von der gesetzlichen Ermächtigung nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Gebrauch gemacht werden darf, ergibt sich bereits aus dem unmittelbar anwendbaren Art. 13 Abs. 7 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - I C 17.73 -, BVerwGE 47, S. 31, 38-40 und juris Rn. 23).

    Es genügt vielmehr, dass das Betreten dem Zweck dient, eine solche dringende Gefahr nicht erst eintreten zu lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 1 BvR 128/61 -, juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, a.a.O.; VG Regensburg, Urteil vom 29. November 2006 - RN 3 K 06.01452 -, juris Rn. 31).

    Schließlich genügt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg mit der Vorschrift des § 40 VwVG anders als die Gemeindeordnung (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19. September 2003, a.a.O. und vom 30. Juli 2004, a.a.O.) dem Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschluss der Kammer vom 9. April 2003, a.a.O.), welches hier Anwendung finden dürfte (vgl. zu der Ausnahme für Gesetze, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen: BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, a.a.O. Rn. 22) und wonach das grundrechtsbeschränkende Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muss.

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 8 A 11500/05  

    Wohnungsbetretung durch die Baubehörde

    Das gilt auch, soweit in der Wohnung Vermessungen durchgeführt werden, weil die Behörde hier gerade nicht in die Geheimsphäre des Wohnungsinhabers eindringt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 318 [327]; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, BVerwGE 47, 31 [37]; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Oktober 1996, DVBl. 1997, 665; OVG Rh-Pf, Beschluss vom 29. April 2003, NVwZ-RR 2003, 741; Papier in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar (Stand August 2002), Art. 13 Rn. 22; Schenke, in: Steiner (Hrsg), Bes.

    Nach der in der Rechtsprechung entwickelten, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach § 13 Abs. 7 GG genügenden Definition liegt eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für ein hochrangiges Rechtsgut führen wird, wobei an den Grad der Wahrscheinlichkeit umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je höherwertiger das betroffene Rechtsgut ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 2 CS 91.625 -; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992, BRS 54, Nr. 213; Kunig, in: von Münch, GG, 5. Auflage 2000, Art. 13 Rn. 67).

    Eine unmittelbar bevorstehende Gefahr, wie sie die Kläger offenbar fordern, ist daher gerade nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, a.a.O.).

    Die Wohnungsbetretung ist demnach nur gerechtfertigt, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist und im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1974, a.a.O., Kunig, in: von Münch, a.a.O., Art. 13 Rn. 64).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02  

    Rasterfahndung II

    Danach ist die bei der Beurteilung des Schadenseintritts erforderliche Prognose unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erstellen, und es ist deswegen nach dem Ausmaß des möglichen Schadens zu differenzieren ( BVerwGE 45, 51 ; 47, 31 ; 57, 61; 62, 36; 88, 348 ; 96, 200; 116, 347 ; 121, 297; OVG Bremen, Urteil vom 27. März 1990 - 1 BA 18/89 -, Juris; Schenke, POR, 4. Aufl., Rz. 77; Wolffgang/Hendricks/Merz, POR NRW, 2. Aufl. 2004, Rz. 270; Haurand, Allgemeines POR in NRW, 4. Aufl., S. 52; Gusy, Polizeirecht, 5. Aufl. 2003, § 3 Rz. 115; Schoch in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, 2. Kap. Rz. 89; Pieroth/Schlink/Kniesel, POR, 3. Aufl. 2005, 2. Teil § 4 Rz. 7).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03  

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Unter einer Durchsuchung versteht das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 97, 106 ff.) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG I C 17.73 - BVerwGE 47, 31, 37) "das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offen legen oder herausgeben will".

    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG I C 17.73 - a.a.O. S. 36 f.).

    Für diesen Bereich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreicht, obwohl diese Klausel ebenfalls nur den allgemeinen Begriff der Gefahrenabwehr enthält (vgl. BVerwGE 47, 31, 39 f.).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02  

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf für seine Meinung herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die "konkrete" Gefahr (BVerwG DÖV 1970, 713) und die "dringende Gefahr" ( BVerwGE 47, 31), nicht aber die "gegenwärtige" Gefahr.

    Eine "dringende" Gefahr liegt vor, "wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigen wird " (BVerwGE 47, 31, 40; vgl. dazu auch Lisken/Denninger/Rachor aaO F Rn. 626 ff = S. 485, 486).

    Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf und von dem Verwaltungsgericht Mainz angewandte aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleitete Faustregel, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer der zu erwartende Schaden und je höher das Schutzgut sind (vgl. zur Anwendung der Faustregel bei der "konkreten" Gefahr: BVerwG DÖV 1970, 713, 715; bei der "dringenden" Gefahr: BVerwGE 47, 31, 40; bei der "Gefährdung" der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG a.F: BVerwGE 62, 36, 38; bei der "unmittelbar bevorstehenden" oder "gegenwärtigen" Gefahr: BVerwGE 45, 51, 61; vgl. zu der Faustregel auch Lisken/Denninger aaO E Rn. 42 = S. 220; Meyer/Stolleis aaO S. 252), gestattet es dem Senat auch in Anbetracht der tragischen Ereignisse des 11. Septembers 2001 nicht, den gesetzlich vorgegebenen Gefahrenbegriff der "gegenwärtigen" Gefahr durch einen geringeren Gefahrenbegriff - wie der "dringenden" oder "konkreten" Gefahr - oder durch den Begriff der "Gefährdung" mit jeweils deutlich geringerer Zeitnähe des Schadenseintritts und deutlich geringerem Wahrscheinlichkeitsgrad zu ersetzen.

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76  

    Zwangsvollstreckung I

    Der I. Revisionssenat habe in seinen zu Art. 13 Abs. 2 und 3 GG ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 28, 285; 47, 31) zum Begriff der Durchsuchung Ausführungen gemacht.

    Insoweit kann die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen werden vgl. ebenso BVerfGE 32, 54 [73]), wonach für den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerwGE 47, 31 [37]; 28, 285 [287 ff.]).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95  

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161, 168; 45, 51, 54 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302, 308; Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108 = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55, insoweit in BVerwGE 62, 325 nicht abgedruckt; BVerwGE 87, 23, 25; vgl. auch BVerwGE 28, 285 ; 47, 31).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03  
    Unter einer Durchsuchung versteht das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 51, 97, 106 ff.) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. September 1974 BVerwG I C 17.73 BVerwGE 47, 31, 37) "das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung nicht von sich aus offen legen oder herausgeben will".

    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (Urteil vom 6. September 1974 BVerwG I C 17.73 a.a.O. S. 36 f.).

    Für diesen Bereich hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreicht, obwohl diese Klausel ebenfalls nur den allgemeinen Begriff der Gefahrenabwehr enthält (vgl. BVerwGE 47, 31, 39 f.).

  • BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86  

    Befugnisse von Vollziehungsbeamten in Geschäftsräumen

  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98  
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06  
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92  

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

  • OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 445/02  

    Durchsuchung; Betretensbefugnis; Wohnung; dringende Gefahr; Klagebefugnis;

  • OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 26/03  

    Polizeikontrolle einer Teestube

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70  
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84  

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85  

    Sachverständiger

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10  

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10  

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92  
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03  

    Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung

  • VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05  
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 96/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 95/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 94/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 91/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 90/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 92/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 98/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 93/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 97/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06  
  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11  

    Zuständigkeit für weitere sofortige Beschwerde gegen Polizeigewahrsam nach dem

  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97  

    Polizeirecht: Platzverweis und Aufenthaltsverbot wegen Drogenhandels

  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96  

    Beseitigung einer aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken bestehenden

  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06  
  • VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04  
  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06  
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 1 S 1120/10  

    Kostenersatzanspruch der Feuerwehr

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88  

    Der Betrieb eines erlaubnisfreien Stehcafe (26-27 Stehplätze) erfordert nicht die

  • OVG Hamburg, 09.04.1991 - Bf VI 106/90  

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen beharrlichen Verstoßes gegen das

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91  

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 12 A 635/06  
  • VG Frankfurt/Oder, 23.06.2008 - 5 K 1471/05  

    Duldungs- und Anschlussverfügung zur Herstellung des Grundstücksanschlusses an

  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02  

    Klage gegen Rasterfahndung abgewiesen

  • VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09  

    Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1991 - 3 S 834/91  

    Bauaufsicht: Einschreiten wegen nicht standsicherer Skulptur auf Privatgrundstück

  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 57.06  

    Durchsuchung; Dienstvergehen; EDV-Anlagen; sachliche Zuständigkeit.

  • VG Berlin, 16.07.2003 - 1 A 321.98  
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