Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82   

Studienreferendarin

Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei Aufhebung einer einstweiligen Anordnung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, Anspruchskonkurrenz mit § 123 Abs. 3 VwGO, § 945 ZPO

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 71, 354
  • NVwZ 1985, 905



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92  
    Einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bedarf es auch dann, wenn die Rückforderung - wie hier - im Wege der Aufrechnung erfolgt (Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 1.37.67 - [aaO.] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - [BVerwGE 71, 354, 357] und - BVerwG 2 C 43.82 - [aaO.]).

    Weitergehende Erwägungen anzustellen bestand für den Beklagten im Hinblick auf den gesetzlichen Vorbehalt der Zahlungen im Sinne des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht (vgl. Urteile vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - [aaO.] und - BVerwG 2 C 43.82 - [aaO.]).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98  

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht

    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).

    Liegen sowohl die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 BBesG als auch die des § 96 LBG vor, besteht Anspruchskonkurrenz (vgl. BVerwGE 71, 354 ).

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00  

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Für die Begründung des Bescheids ist eine ausdrückliche Angabe der Ermächtigungsgrundlage nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.1985 - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71, 354 [358]).
mehr
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99  

    Beamtenrecht; Recht der ungerechtfertigten Bereicherung

    Sie bezieht sich auf ein wirkliches, vermeintliches oder erstrebtes Beamtenverhältnis und erfüllt damit das nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats maßgebende Kriterium für die Anwendbarkeit der § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG (Beschluß vom 20. März 1998 - BVerwG 2 B 128.97 - ; BVerwGE 100, 280 ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86  
    Einen derartigen Anspruch konnte der Beklagte - wie geschehen - durch Leistungsbescheid geltend machen, auch wenn dieser einen Zeitraum betrifft, in dem die Klägerin nicht mehr Beamtin des Beklagten war (BVerwGE 52, 70 [72]; 71, 354 [355]).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00  

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

    In Betracht kommen ein faktisches Beamtenverhältnis, ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder eine Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Billigkeitsgründen (vgl. ua. BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 355 f.; BVerwG 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - BVerwGE 24, 92, 98 ff.; 25. November 1982 - 2 C 12.81 - DÖV 1983, 898, 899, zu II der Gründe; 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - BVerwGE 71, 354, 356 ff.).
  • AGH Niedersachsen, 14.10.2002 - AGH 35/01  
    öffentlichen Rechts, auf die dieVorschriften desVwVfG Anwen- dung finden, sind nämlich nicht allein deshalb formell rechts- widrig, weil sie die Ermächtigungsgrundlage nicht ausdrücklich angeben (BVerwG, NVwZ 1985, 905 (906)).
  • BVerwG, 20.03.1998 - 2 B 128.97  

    Beamtenrecht - Rückforderung vorläufig fortgezahlter Dienstbezüge

    Indessen ist schon die erste aufgeworfene Frage ohne klärungsbedürftigen Zweifel dahin zu beantworten, daß die Vorläufigkeit der Zahlungen und die daraus folgende verschärfte Haftung des Beamten nicht aus einer Erklärung des Dienstherrn, sondern schon daraus folgen, daß die Bezüge für die Beteiligten ohne weiteres erkennbar allein aufgrund der durch die aufschiebende Wirkung bedingten verfahrensrechtlichen Fiktion eines fortdauernden Beamtenverhältnisses gezahlt worden sind (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - [Buchholz 235 § 12 Nr. 2 = NJW 1983, 2042]; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [356 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92  

    Erstattung einer vorläufigen Leistung nach Aufhebung der zugrundeliegenden

    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob eine sozialrechtliche Leistungsbeziehung im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann vorliegt, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht aus eigenem Entschluß und materiell-rechtlicher Einsicht (wenn auch in Unkenntnis der Rechtswidrigkeit), sondern - wie hier - aus Anlaß eines zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Gerichtsverfahrens nur auf vorläufige Anordnung des Gerichts etwas geleistet hat, und ob deshalb die §§ 50, 45 SGB X als spezialgesetzliche Rechtsgrundlage vor der allgemeinen Rechtsgrundlage aus dem Prozeßrecht zu prüfen sind (in zwei vergleichbaren Fällen aus dem Beamtenrecht hat das Bundesverwaltungsgericht, gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Rückforderungsvorschriften bejaht und die des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO offengelassen: Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 43.82 -, DVBl. 1986 S. 146, und Urteil vom selben Tage - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71 S. 354); gegen eine Anwendung des § 50 SGB X auf Fälle, in denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Leistungen geführt hatte, wohl das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.3.1988 in BSGE 63 S. 74 = Breithaupt 1989 S. 46; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rückabwicklung sogenannter Urteilsrenten betrifft nicht vergleichbare Sachverhalte und kann hier außer Betracht bleiben).
  • OLG München, 07.03.2002 - 1 U 4978/01  
    öffentlichen Rechts, auf die dieVorschriften desVwVfG Anwen- dung finden, sind nämlich nicht allein deshalb formell rechts- widrig, weil sie die Ermächtigungsgrundlage nicht ausdrücklich angeben (BVerwG, NVwZ 1985, 905 (906)).
  • LSG Hamburg, 29.05.2007 - L 5 B 591/06  

    Rechtschutzinteresse für Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09  

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 945/08  
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2001 - 1 L 248/01  
  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05  

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation;

  • VG Trier, 08.03.2006 - 5 K 1583/05  

    Es ist zulässig, der Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings im Sinne des §

  • VG Trier, 22.03.2006 - 5 K 119/06  

    Es ist zulässig, der Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings im Sinne des §

  • VGH Hessen, 17.03.1993 - 1 UE 2773/87  

    Rückforderung überzahlter Bezüge/Ortszuschläge - verschärfte Haftung des Beamten

  • VG Aachen, 07.05.2009 - 1 K 1166/07  
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1992 - 3 M 110/91  
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 10 A 12814/96  
  • AGH Niedersachsen, 17.09.2002 - AGH 8/02  
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