Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86 |
Sturz vom Hotelbalkon
§§ 651f, 651g BGB;
§§ 823 ff BGB, deliktische Haftung des Reiseveranstalters, Verkehrssicherungspflicht;
§ 256 ZPO, Reichweite der Verjährungsunterbrechung durch Feststellungsurteil, § 209 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Deliktische Haftung des Reiseveranstalters, Eigenhaftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Schmerzensgeldanspruch gegen Reiseveranstalter nach Sturz von Balkon
- hs-heilbronn.de
BGB §§ 651f, 823, 831
Schmerzensgeldanspruch gegen Reiseveranstalter nach Sturz von Balkon - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Mängel eines Vertragshotels
Kurzfassungen/Presse
- HERA - Heilbronner Reiserechtsarchiv (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 103, 298
- NJW 1988, 1380
- MDR 1988, 573
- BB 1988, 722
- NJW-RR 1988, 790
Wird zitiert von ... (49)
- BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
Reiserecht - Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters
a) Die Beklagte haftet zwar nicht für das deliktische Verschulden des Hoteleigentümers und seiner Mitarbeiter, weil diese Personen mangels der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit nicht ihre Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB waren (BGH, Urt. v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 303).Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).
Ist das Vertragshotel einmal für in Ordnung befunden worden, so befreit dies den Veranstalter nicht von der Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten daraufhin überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (BGHZ 103, 298, 305 f.).
Im Einzelfall hängen Art und Umfang der gebotenen Kontrolle, deren Unterlassung den Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, von den jeweiligen besonderen Umständen ab und unterliegen der tatrichterlichen Würdigung, die mit der Revision nur beschränkt anfechtbar ist (BGHZ 103, 298, 305 ff.;… Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, NJW 1993, 1066).
Offenbleiben kann auch die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage, ob der prüfungsbeauftragte Mitarbeiter, so wie er z.B. die Treppen und Flure, die Aufzüge, Zimmer und Balkone selbst betreten und überprüfen musste (BGHZ 103, 298, 308), die Wasserrutsche persönlich hätte erproben müssen.
Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die Beklagte sich im Falle einer bejahenden Antwort mit der örtlichen Baugenehmigung und -abnahme hätte zufriedengeben dürfen (vgl. die Bedenken in BGHZ 103, 298, 305).
- OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02
Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
Diese Ansicht lässt sich nicht auf die Balkonsturz-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25. Februar 1988 (BGHZ 103, 298 = NJW 1988, 1380) stützen (so aber Tempel, O., Seite 508 f. Fn. 330).Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788).
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der Reiseveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen Verkehrssicherungspflichten zu beachten (BGHZ 103, 298, 303 ff.; BGH, NJW 2000, 1188, 1190).
Dort muss der Reiseveranstalter sich deshalb davon überzeugen, dass z.B. von Treppen, Fluren und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGHZ 103, 298, 305; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1439; NJW-RR 1997, 1483).
Wie häufig und in welchem Umfang eine solche Kontrolle geboten ist, hängt hierbei von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHZ 103, 298, 305 f.).
- LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03
Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise
Bei den Bestattungs- und Überführungskosten handelt es sich ebenso wie bei dem Verdienstausfall um einen sogenannten nahen Mangelfolgeschaden (vgl. auch BGHZ 103, 298 f.),weshalb insoweit die kurze, sechsmonatige Verjährungsfrist des.Die Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalter wird in ihrem Umfang grundle-gend bestimmt durch das sogenannte "Balkonsturzurteil" des Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 103, 298).
Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (vgl. BGHZ 103, 298, 304).
Im Ausland gehört dazu, dass der Reiseveranstalter sich nicht nur auf das Vorliegen einer behördlichen Ge-nehmigung verlassen darf, sondern selbst prüfen muss, dass von den angebotenen Einrichtungen keine Gefahren für die Gäste ausgehen (BGHZ 103, 298 f.).
- OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01
Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung) …
Der Reiseveranstalter hat dabei die Sicherheit seiner Kunden auch bei Einschaltung selbständiger Leistungsträger in eigener Verantwortung zu gewährleisten (BGHZ 103, 298, 306; Staudinger BGB 13. Bearb., § 823 RdNr. E 384).a) In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 1988 durch das sogenannte "Balkonsturzurteil" (BGH NJW 1988, 1380 ff) eine eigene gewerbliche Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen konstatiert, die sich nicht nur auf Auswahl und Kontrolle des eigenen Personals und eigener Transportmittel erstrecke, sondern auch auf Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, so der Vertragshotels.
Grund für die deliktischen Verkehrspflichten des Reiseveranstalters ist auch das Vertrauen der Reisekunden in die Organisation und Überwachung der Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter (Staudinger, a.a.O. RdNr. E 384 unter Hinweis u.a. auf das "Balkonsturzurteil" des Bundesgerichtshofs BGHZ 103, 298 ff).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
Reiserecht - Organisations- und Überwachungspflichten des Reiseveranstalters
Danach hat der Reiseveranstalter bei Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (…BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812; BGHZ 103, 298, 304; Sen.Urt.v.14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).Denn die gewerblichen Berufspflichten begründen und begrenzen zugleich auch die Verkehrssicherungspflichten (BGHZ 103, 298, 304).
Er muß regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seine Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (BGHZ 103, 298, 305 m. w. Nachw.).
- BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06
Reiserecht - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht als Reisemangel?
Das steht, wie die Revision zu Recht rügt, nicht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Leistungsträger des Reiseveranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen nicht Verrichtungsgehilfen des Reiseveranstalters im Sinne des § 831 BGB sind, weil es an der dafür notwendigen sozialen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Reiseveranstalter fehlt (BGH, Urt. v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298 ff., und ständig). - BGH, 18.07.2006 - X ZR 44/04
Reisevertragsrecht - Verkehrssicherungspflicht bei kindgerechter Ausstattung
Die Sicherungspflicht, die der Senat (im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, WM 2000, 888, 890) im Anschluss an BGHZ 103, 298, 303 bejaht habe, werde nicht schon durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass ein Reiseveranstalter, der mit der "kindgerechten Ausstattung" für eine Urlaubsunterkunft wirbt, auch Gefahren, die sich aus der baulichen Ausstattung für Kinder ergeben können, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht gering zu halten und nach Möglichkeit zu beseitigen hat, und dass die Beklagte als Reiseveranstalter der Klägerin für die Verletzung dieser Pflichten nach §§ 823, 847 BGB a.F. haftet, und zwar internationalprivatrechtlich nach Art. 40 Abs. 2 EGBGB (vgl. BGHZ 103, 298, 303 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1483).
- BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03
Reiserecht - AGB: Einmonatige Frist unwirksam!
Auf andere als reisevertragliche Ansprüche ist § 651 l BGB a.F. nicht unmittelbar anwendbar (BGHZ 103, 298, 302;… Staudinger/Schwerdtner, BGB, 12. Aufl., § 651 g Rdn. 5, 21;… Erman/Seiler, BGB, 9. Aufl., § 651 g Rdn. 1;… Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rdn. R 101;… Soergel/H. W. Eckert, BGB, 12. Aufl., § 651 g Rdn. 6;… Staudinger/J. Eckert, BGB, Neubearbeitung 2003, § 651 g Rdn. 25;… Führich, Reiserecht, 3. Aufl. Rdn. 360;… Seyderhelm, Reiserecht, BGB, § 651 g Rdn. 7;… Tonner, Der Reisevertrag, 4. Aufl., BGB, § 651 g Rdn. 18).In seiner Entscheidung vom 25. Februar 1988 (BGHZ 103, 298, 302) hat der VII. Zivilsenat ausdrücklich hervorgehoben, daß die Ansprüche aus dem Reisevertrag und diejenigen aus unerlaubter Handlung grundsätzlich selbständig zu bewerten sind und insbesondere in diesem Fall die kurze Verjährungsfrist des Reisevertragsrechts nicht für unerlaubte Handlungen gilt, die dem Reisenden auf der Reise zugefügt wurden.
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97
Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten
Dies entspricht der bisherigen Rechtsauffassung (vgl. u.a. BGHZ 103, 298, 303 f.), die nunmehr in Art. 40 Abs. 2 des Gesetzes zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21. Mai 1999 (BGBI. S. 1026) eine ausdrückliche Regelung gefunden hat.b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Reiseveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen Verkehrssicherungspflichten zu beachten (BGHZ 103, 298, 303 ff.).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Übertragung von Leistungen …
Der Leistungsträger, dem ein Reiseveranstalter - wie hier dem Busunternehmen "E"- die Beförderung der Reisenden im Zielland übertragen hat, ist grundsätzlich nicht dessen Verrichtungsgehilfe, weil es insoweit an der dafür erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit zu einem Geschäftsherrn fehlt (vgl. BGH NJW 1988, 1380, 1381).Sie erstreckt sich vielmehr auch auf die regelmäßige Überwachung der Leistungsträger und ihrer Leistungen (BGHZ 103, 298, 304 ff = NJW 1988, 1380, 1381 ff).
Ihre Aufgabe ist vielmehr nur die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbarem (vgl. BGHZ 103, 298, 307 = NJW 1988, 1380, 1382; OLG Celle NJW-RR 1996, 372, 373 - beide Entscheidungen betreffen allerdings die Überprüfung eines als Leistungsträger unter Vertrag genommenen Hotels und seiner Einrichtungen).
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
- OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06
Reiseveranstalter muss nach tödlichem Urlaubsunfall zahlen
- OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Vertragshotels des …
- OLG Frankfurt, 06.06.1990 - 23 U 111/89
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des …
- OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 202/01
- BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89
Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung
- OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 15 U 209/04
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Reiseveranstalter bei …
- BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Versicherungsrecht - Ausschluss von Schadensersatzanspr. des Sozialvers.trägers
- OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 73/96
Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der Art des …
- LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
- OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit …
- LG Potsdam, 24.06.2011 - 10 O 121/10
- OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06
Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen - …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 18 U 101/02
Reisepreisminderung und Entschädigung für vertane Urlaubszeit bei nachträglicher …
- BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
Verfahrensrecht - Abtretung: Hemmt Klage des Zessionars die Verjährung?
- OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05
Pauschalreisevertrag: Pflicht des Sozialversicherungsträgers zur fristgerechten …
- OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08
Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur, …
- OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters …
- OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01
Reisevertrag: Haftung des Reiseveranstalters für Sportgeräte; Animateure als …
- OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 10 U 120/03
Rechtsfolgen einer bei Auszug nicht ausgeführten Renovierung durch …
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03
Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht
- OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines …
- OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 16 U 101/02
Reisevertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Anmeldung deliktischer Ansprüche …
- LG Köln, 15.09.2004 - 25 O 412/01
Versäumung der Ausschlussfrist für die Anmeldung von Reisemängeln
- OLG Oldenburg, 20.04.1999 - 5 U 188/98
V0rsorgeuntersuchung, Hydrocephalus, Beweiserleichterungen, Mitursächlichkeit
- OLG Köln, 12.07.1995 - 2 U 33/95
Verkehrssicherungspflicht im Kindererholungsheim
- OLG München, 27.10.1994 - 24 U 364/89
Haftungsrecht; Arzthaftung
- OLG Düsseldorf, 12.06.1997 - 18 U 170/96
Kündigung des Reisevertrages bei längerem Verbleiben am Urlaubsort
- OLG Köln, 26.09.1990 - 16 U 6/90
- OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
Schlüssigkeit, Behandlungsfehler, Nervschädigung, Blutmanschette, Druck, …
- AG Bad Homburg, 22.03.2001 - 2 C 49/01
Bei rutschigen Fliesen Reiseleiter informieren
- AG Düsseldorf, 29.12.2006 - 41 C 194/06
- LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 986/98
Erstattungsanspruch - Leistungsträger - Ausschlußfrist - konkludente …
- LG Frankfurt/Main, 22.10.1999 - 21 O 60/99
Urlauber, Verletzung, Tier, Schadensersatz
- LG Koblenz, 22.04.2005 - 10 O 181/03
- LG Düsseldorf, 30.06.2010 - 5 O 240/08
- LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09
Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des …
