Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95; 2 BvR 1907/95; 2 BvR 1908/95; 2 BvR 1909/95; 2 BvR 1910/95; 2 BvR 1911/95; 2 BvR 1912/95   

Sudanesen

Art. 16a GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Sudanesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Asylsache

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 93, 248



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01  

    NPD-Verbotsverfahren

    Dieser Untersuchungsgrundsatz begründet für das Gericht nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 248 ).
  • BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01  

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Auslieferung an die Russische Föderation

    Die insoweit gehegte Erwartung, die Russische Föderation werde sich daran angesichts der Erklärung ihrer Generalstaatsanwaltschaft vom 22. Januar 2001, nach der der Beschwerdeführer wegen politischer Auftragsmorde weder verdächtigt noch beschuldigt werde und für die Belangung von mit der Todesstrafe bewährten Verbrechen keine Grundlage bestehe, auch vorliegend - wie bisher - halten, lässt einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Fachgerichte nicht erkennen (vgl. BVerfGE 15, 249 [252]; 93, 248 [256 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 betreffend das vom Beschwerdeführer betriebene frühere Verfahren 2 BvR 1560/00).
  • VG Hamburg, 22.09.2005 - 13 AE 555/05  

    D (A), Italien (A), Verordnung Dublin II, Drittstaatenregelung, vorläufiger

    BVerfG, Beschluss vom 12.09.1995 ­ 2 BvR 1906-1912/95 ­ BVerfGE 93, 248; ebenso im Ergebnis OVG Münster,.
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