Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
26.07.1995
Aktenzeichen
4 StR 234/95
Dazu im Internet
HRR Strafrecht
§ 242 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 22 StGB
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in Selbstbedienungsläden (hier: Passieren der Kaufhauskasse mit versteckter Ware); Abgrenzung von Vollendung und Versuch des Diebstahls im Selbstbedienungsladen, wenn die Tat durch dessen Personal beobachtet wurde (Verfügungsbewusstsein).
Fundstellen
BGHSt 41, 198
NJW 1995, 3129
NStZ 1995, 593
NJW 1995, 3129
NStZ 1995, 593
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