Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94 |
Surgibone
§ 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen einer rechtfertigenden Einwilligung);
§ 223 StGB, § 823 Abs. 1 BGB, (strafrechtliche) Arzthaftung, zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes über Behandlungsalternativen, zur Frage der hypothetischen Einwilligung bei Aufklärungspflichtverletzungen, Einschränkungen der Strafbarkeit unter Schutzzweckgesichtspunkten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 223
- DRSP
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1996, 34
- NStZ 1996, 132
- JR 1996, 69
- JR 1997, 32
- StV 1996, 148
- JR 1996, 65
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.10.2003 - 1 StR 300/03
Körperverletzung (Arztstrafrecht; ärztlicher Heileingriff; Kausalität; …
Der nachgewiesene Aufklärungsmangel kann nur dann zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen der Akzessorietät auch nur dann zur Strafbarkeit der Anstiftung zu dieser Tat führen, wenn bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Einwilligung unterblieben wäre (…BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 2; BGH NStZ 1996, 34).Verbleiben Zweifel, so ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" zugunsten des Arztes davon auszugehen, dass die Einwilligung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erfolgt wäre (BGH NStZ 1996, 34).
Diese muss erkennen lassen, dass die Entscheidung der Patientin zum damaligen Zeitpunkt aus ihrer Sicht bei Aufdeckung des wahren Sachverhalts eine nachvollziehbare und mögliche Schlussfolgerung ist (BGH NStZ 1996, 34).
Der nachgewiesene Aufklärungsmangel kann nur dann zur Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen der Akzessorietät auch nur dann zur Strafbarkeit der Anstiftung zu dieser Tat führen, wenn bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Einwilligung unterblieben wäre (…BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 2;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 223 Rdn. 40; BGH NStZ 1996, 34 - Urt. vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94 -; im Zivilrecht BGH NJW 1984, 1397; BGH NJW 1991, 2344).
Verbleiben Zweifel, so ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" zugunsten des Arztes davon auszugehen, daß die Einwilligung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erfolgt wäre (BGH NStZ 1996, 34;… Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 3. Aufl. 2003, Rdn. 132).
Diese muß erkennen lassen, daß die Entscheidung der Patientin zum damaligen Zeitpunkt aus ihrer Sicht bei Aufdeckung des wahren Sachverhalts eine nachvollziehbare und mögliche Schlußfolgerung ist (BGH NStZ 1996, 34).
- BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
1995 - 4 StR 760/94 - BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff 4 = MedR 1996, 22, 24 [Verwendung von "Surgibone" -Dübeln]; BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97 - BGHSt 43, 306, 308 f = NJW 1998, 1802, 1803 [Strahlenbehandlung]; BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - 1 StR 300/03 - JR 2004, 251, 252 [Bandscheibenoperation]; BGH, Urteil vom 20.1. - BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11
Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz; …
Wird hingegen festgestellt, dass der Angeklagte irrig angenommen hat, der Patient hätte bei vorheriger Befragung der Erweiterung zugestimmt, so liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor, der entsprechend § 16 StGB zu behandeln ist (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 340, 341; BGH NStZ 1996, 34, 35).Wird hingegen festgestellt, dass der Angeklagte irrig angenommen hat, P. hätte bei vorheriger Befragung der Erweiterung zugestimmt, so liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor, der entsprechend § 16 StGB zu behandeln ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 StR 549/06 = NStZ-RR 2007, 340, 341; BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94 = NStZ 1996, 34, 35; BGH, Beschluss vom 25. März 1988 - 2 StR 93/88 = BGHSt 35, 246 ff., 250).
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs
Die irrige Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts wäre wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 105, 106 f.; 194, 196; 31, 264, 286 f.; BGH NStZ 1996, 34, 35), so daß der Vorwurf (vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge entfiele. - BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10
Gefährliche Körperverletzung; Einwilligung; ärztliche Heilbehandlung; …
Nur so wird das aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie sein Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1989 - VI ZR 65/88, BGHZ 106, 391; Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34). - BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10
Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatz (Beweiswürdigung; lückenhafte …
Insbesondere wird das verwirklichte Risiko vom Schutzzweck der verletzten Aufklärungspflicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - 4 StR 760/94, NStZ 1996, 34, 35; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 StR 238/07, StV 2008, 464, 465;… Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 223 Rn. 40 f.;… Widmaier in Festschrift für Roxin, 2011, S. 439, 447). - OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98
Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der …
Unter diesen Umständen fehlt dem Interponat, mag seine Verwendung auch einem international anerkannten Standard genügen, gleichsam ein "Gütesiegel", das - unabhängig von dessen tatsächlicher Qualität oder Sicherheit - für die Entscheidung des einzelnen Patienten im Geltungsbereich des AMG wesentlich sein kann und über das er mithin auch informiert werden muss (vgl. BGHSt vom 29.6.1995; Az. 4 StR 760/94).
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