Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83 |
T-Shirt-Lieferung an Verein
§§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar auf den Fall, daß eine Gesellschaft, die durch Prokuristen vertreten wird, mit einem Verein einen Vertrag schließt, der durch ein alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied vertreten wird, das zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft ist (Prokura kann nicht wie Untervollmacht behandelt werden)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BGB § 181
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Selbstkontrahieren: Prokura in der GmbH nicht mit Untervollmacht vergleichbar
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Insichgeschäft bei rechtsgeschäftlichem Handeln für eingetragenen Verein durch alleinvertretungsberechtigten Präsidenten und für eine GmbH durch zwei langjährige Gesamt-Prokuristen im Falle der Personenidentität des Vereinspräsidenten und des GmbH-Geschäftsführers
Kurzfassungen/Presse
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 91, 334
- NJW 1984, 2085
- ZIP 1984, 1358
- MDR 1984, 834
- BB 1984, 1316
- Rpfleger 1984, 470
- JR 1985, 232
- DNotZ 1985, 215
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Immobilienanlagen - Realkredit bei finanziertem Grundstücksgeschäft
Ein Konflikt zwischen dem Interesse des Vertreters und dem des Vertretenen rechtfertigt anerkanntermaßen die Anwendung des § 181 BGB nicht (BGHZ 91, 334, 337). - BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03
Immobilienanlagen - Treuhänder: Gegenüber finanzierender Bank vertretungsbefugt!
Ein Konflikt zwischen dem Interesse des Vertreters und des Vertretenen rechtfertigt anerkanntermaßen die Anwendung des § 181 BGB nicht (BGHZ 91, 334, 337). - BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
- BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95
"Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom …
Zwar wäre eine generelle Ermächtigung eines Gesamtvertreters durch die übrigen mit Sinn und Zweck der Anordnung einer Gesamtvertretung nicht zu vereinbaren (vgl. BGHZ 34, 27, 31), nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begegnet jedoch eine entsprechende Ermächtigung für bestimmte einzelne Geschäfte grundsätzlich keinen Bedenken (…BGH, Urt. v. 25.11.1985 - II ZR 115/85, WM 1986, 315, 316 = ZIP 1986, 501, 502; vgl. auch BGHZ 64, 72, 74 u. BGHZ 91, 334, 336). - KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
Wohnungseigentum - Unwirksames Insichgeschäft des Verwalters?
Das schließt es nach neuerem Verständnis allerdings nicht aus, den Schutzzweck des § 181 BGB für eine tatbestandliche Erweiterung heranzuziehen, wenn sich bei bestimmten Geschäften ein möglicher Missbrauch der Vertretungsmacht "generell-abstrakt" nach objektiv und einwandfrei feststellbaren Merkmalen erfassen lässt oder die Vorschrift bei einer rein formalen Betrachtungsweise ihre Bedeutung verlöre, weil sie ohne weiteres umgangen werden könnte (vgl. BGHZ 91, 334, 337;… 77, a.a.O., S. 9f.; 64, 72, 76; Senat, NJW-RR 1999, 168). - OLG Celle, 27.11.2003 - 14 U 44/03
Architekten & Ingenieure - Teilverzicht auf Architektenhonorar
§ 181 BGB ist auf andere Interessenkonflikte als Doppelvertretungen nicht entsprechend anzuwenden (BGHZ 91, 334 [337]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2001 - 15 A 2823/01
Kommunales In-Sich-Geschäft
vgl. zu der ähnlichen Konstellation, dass ein GmbH-Gesellschafter für einen Dritten auftritt und der vom Geschäftsführer bestellte Prokurist die GmbH vertritt, BGH, Urteil vom 13. Juni 1984 - VIII ZR 125/83 -, BGHZ 91, 334. - FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Saarbrücken, 15.03.2000 - 5 T 140/00
Genehmigung des vollmachtlosen Selbstkontrahierens
Die Feststellung eines konkreten Interessenkonfliktes ist dazu nicht erforderlich (vgl. RGZ 157, 24, 31; BGHZ 21, 229, 231; BGHZ 91, 334, 337).
Sie publizieren im Internet?