Rechtsprechung
| BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 |
TITANIC/'geb. Mörder, Krüppel'
Art. 5 Abs. 1 GG, Satire, verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Meinungsäußerung
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
TITANIC/'geb. Mörder'
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Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.03.1990 - 15 U 89/89
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 86, 1
- NJW 1992, 2073
- afp 1992, 133
- NVwZ 1992, 873
- DVBl 1992, 849
- GRUR 1992, 471
- NJ 1992, 327
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung
a) Zwar findet die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen ihre Grenze dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Äußerung die Menschenwürde antastet (BVerfGE 86, 1, 13; 82, 272, 283 f.; 75, 369, 380; BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304, 3307; 1993, 1462;… Senatsurteile vom 16. Juni 1998 (aaO) …und vom 12. Oktober 1993 (aaO)).Bei der Bewertung der Glosse als Schmähkritik hat das Berufungsgericht insbesondere verkannt, daß die rechtliche Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand erfordert, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387).
Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß es der Satire wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten, und sie von daher durch eine erkennbar unernste, durch Wortwitz bis hin zu Albernheiten geprägte Sprache gekennzeichnet ist, weil sie vordergründig zum Lachen reizen will, um zum Lesen anzuregen und hierdurch die Aufmerksamkeit des Lesers auf ihren Gegenstand zu lenken (vgl. BVerfGE 86, 1, 11; NJW 1998, 1386, 1387; Senatsurteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 139/80 - NJW 1983, 1194, 1195).
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Pressefreiheit - Satirische Fotomontage
Insoweit würde allein der Umstand, daß es sich bei der Veröffentlichung um eine satirische Darstellung handelt, noch nicht den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG eröffnen, weil Satire zwar Kunst sein kann, nicht aber jede Satire zugleich Kunst ist (BVerfGE 86, 1, 9; BVerfG, NJW 2002, 3767; anders wohl Gounalakis, NJW 1995, 809, 813, wonach Karikatur und Satire grundsätzlich den Schutz der Kunstfreiheit genießen).Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (BVerfGE 86, 1, 9).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats dürfen nämlich die Einzelteile einer Satire nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Gesamtzusammenhang zu bewerten (BVerfGE 86, 1, 12; Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1243 und vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 vgl. auch Gounalakis, NJW 1995, 809, 813;… Kübler, in Festschrift für Mahrenholz, 1994, S. 303, 309;… Mahrenholz in Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, § 26 Rdn. 83, S. 1315).
Wenn das Berufungsgericht gleichwohl eine Einzelbetrachtung für zulässig hält und sich hierfür auf ein in NJW-RR 1990, 1116 abgedrucktes Urteil des OLG Düsseldorf stützen will, hat es offenbar übersehen, daß dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht gerade wegen Mißachtung des Gebots einer Gesamtbetrachtung aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 86, 1, 12).
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit und Ehrenschutz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 34, 269 ; 75, 369; 85, 1; 86, 1; 101, 361).Satire kann zwar Kunst sein, nicht jede Satire ist jedoch zugleich Kunst (vgl. BVerfGE 86, 1 ;… vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des ersten Senats, NJW 1998, S. 1386).
Auch bei Anwendung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit muss nämlich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Deutungsebene stets der spezifische Charakter der einzelnen Meinungskundgabe berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 86, 1 ).
Eine Satire oder ähnliche Übersteigerung darf als Stilmittel der Kommunikation grundsätzlich nicht schon selbst als Kundgabe der Missachtung gewürdigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).
Dies ist ein typisches Stilmittel von Glosse oder Satire (vgl. BVerfGE 86, 1 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Mehrdeutige Meinungsäusserungen
Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 - zur strafrechtlichen Verurteilung -; BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 - zur zivilrechtlichen Verurteilung). - BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
Auch Erklärungen, die lediglich unter Art. 5 Abs. 1 GG fallen, darf kein Inhalt unterschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte; das gilt besonders bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung (vgl. BVerfGE 86, 1 ).Dabei muß beachtet werden, daß die Maßstäbe im Hinblick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung für die Beurteilung der Einkleidung anders und im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ).
Auch wenn auf sie nur das nicht vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG angewendet wird, hält das angegriffene Urteil der verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht stand (vgl. BVerfGE 68, 226 ; 86, 1 ).
Daß es der Satire wesenseigen ist, Personen und Vorgänge zu überzeichnen, daß sie, wie erwähnt, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet, auch um dadurch beim Zuhörer und Zuschauer Lacheffekte hervorzurufen (vgl. BVerfGE 86, 1 ), ist dabei offenbar nicht gesehen worden.
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
(1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
Die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfordert zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369; 86, 1, 12; BVerfG NJW 1998, 1386).Sowohl der Aussagekern als auch seine Einkleidung sind sodann daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als Beitrag zum geistigen Meinungskampf verstehen oder ob es sich hierbei um Schmähkritik oder eine Kundgabe der Missachtung handelt oder hierdurch die Menschenwürde angetastet wird (BVerfGE 86, 1; 82, 272; 75, 369; BVerfG NJW 1995, 3303; 1993, 1462; BGHZ 143, 199ff.).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
(a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr). - BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
Allerdings muß auch eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer ihre Grenze dort finden, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder wo die Äußerung die Menschenwürde antastet (vgl. z.B. BVerfGE 86, 1, 13; 82, 272, 283 f.). - BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
b) Ebenfalls nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht, dass der erkennende Senat bei der rechtlichen Bewertung die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen hat, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12;… vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).Vielmehr sei auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung der Person enthalte (vgl. BVerfGE 75, 369, 378; 86, 1, 12) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletze.
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- OLG Köln, 23.08.1996 - 6 U 98/96
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung
- LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter …
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00
Kritik am Bürgermeister
- BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher …
- OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
Negative Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Prospekt-Werbung für einen …
- KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11
"Heatballs" bleiben vorläufig verboten // Glühbirnen dürfen nicht als …
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94
Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 4 U 48/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung; Begriff der …
- LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
Unterlassung einer Äußerung
- OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
Umfang der Meinungsfreiheit
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Meinungsäußerung, Persönlichkeitsverletzung, olle Crackbraut
- BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95
Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug
- OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
Grenzen der Gastronomiekritik
- LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild …
- LG Bonn, 20.04.2005 - 10 O 539/04
- OLG München, 21.10.1993 - 6 U 6987/92
- LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit
- OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirisch-künstlerische Darstellung
- LG Hamburg, 02.01.2008 - 324 O 736/08
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