Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68 |
Tachomanipulation
§ 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Privilegierte Haftung beim Wandelungsrecht analog § 327 S. 2 BGB
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 53, 144
- NJW 1970, 656
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, …
Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung von BGHZ 53, 144).(Ein solcher Fall lag dem Urteil des Senats BGHZ 53, 144 zugrunde; doch bestand damals kein Anlaß, Ausführungen zum Anspruchsgrund der unerlaubten Handlung zu machen, weil der dortige Beklagte und Revisionskläger durch das Urteil des Berufungsgerichts, das Ansprüche aus unerlaubter Handlung verneint hatte, nicht beschwert war.) Nach der vom Berufungsgericht im vorliegenden Fall zum Klageanspruch aus unerlaubter Handlung gegebenen Begründung würde es keinen Unterschied machen, ob der Unfall vom Käufer verschuldet war oder nicht.
1. Der Senat hat in BGHZ 53, 144 einen Fall entschieden, bei dem, ebenso wie nach dem hier unterstellten Sachverhalt, der Käufer eines Kraftwagens den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hatte, nachdem der von ihm gefahrene Wagen bei einem Verkehrsunfall zerstört worden war.
2. Das Berufungsgericht, dessen Urteil zeitlich vor der Entscheidung BGHZ 53, 144 liegt, hat das Problem durchaus erkannt und erwogen, ob es hier die Zweikondiktionen- oder die Saldotheorie anwenden solle.
Bereits in seinem Urteil BGHZ 53, 144 hat der Senat (…S. 149 aaO) die (von ihm dort offen gelassene) Frage aufgeworfen, ob die Anwendung der Zweikondiktionentheorie statt der Saldotheorie in den Fällen einer am Käufer verübten arglistigen Täuschung sich nicht aus § 819 BGB ergibt.
Ausgangspunkt für die Beurteilung des vorliegenden Falles muß vielmehr, ebenso wie in dem in BGHZ 53, 144 entschiedenen Fall, die Zweikondiktionentheorie sein.
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Immobilien - Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis
Zwar kann die Rückforderung, wenn es um die Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages geht, nach der Saldotheorie (vgl. BGHZ 53, 144, 147; 57, 137, 146; Senat, BGHZ 116, 251; Senatsurt. v. 14. Juli 2000, V ZR 320/98, NJW 2000, 3128, 3130 und V ZR 82/99, NJW 2000, 3064) nur auf Ausgleich der beiderseitigen Vermögensverschiebungen gerichtet werden.Aus diesem Grunde lehnt der Bundesgerichtshof die Anwendung der Saldotheorie auf die Rückgewähransprüche der arglistig getäuschten Vertragspartei ab (BGHZ 53, 144, 147; 57, 137, 148;… BGH, Urt. v. 2. Mai 1990, VIII ZR 139/89, NJW 1990, 2880, 2882).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Danach beschränkt sich die Funktion der §§ 812 ff. BGB nicht auf die Abschöpfung noch vorhandener Vermögenswerte; vielmehr ist die Kondiktion ein eigenständiges Instrument zur Korrektur irregulärer Vermögenszuordnungen, das allein den gutgläubigen Bereicherungsschuldner vor Vermögenseinbußen schützt (§ 818 Abs. 3 BGB), während es dem Bösgläubigen wirtschaftliche Verlustrisiken zuweist (§ 818 Abs. 4, § 819 BGB; vgl. BGHZ 53, 144 ; 55, 128 und 57, 137 ;… Lieb, in: MünchKommBGB, 3. Aufl., § 818 Rn. 47 ff.;… Lorenz, in: Staudinger, BGB, 1999, § 818 Rn. 1;… Sprau, in: Palandt, BGB, 62. Aufl., § 818 Rn. 27 ff.;… H.P. Westermann, in: Erman, BGB, 10. Aufl., § 818 Rn. 2;… zur risikozuweisenden Wirkung des Bruttoprinzips im strafrechtlichen Verfallrecht vgl. Katholnigg, JR 1994, S. 353, 356 und BayObLG, NStZ-RR 1997, S. 339).
- BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00
Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld …
Die Beklagten, die den Rücktritt nicht zu vertreten haben, haften nach dem Grundgedanken des § 327 Satz 2 BGB a.F. (BGHZ 53, 144, 148 ff;… Senat, Urt. v. 31. Oktober 1986, V ZR 166/85, WM 1987, 47, 48) für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen lediglich nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung. - BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99
Immobilien - Bereicherungsausgleich bei Rückabwicklung eines nichtigen Kaufs
Einer der Fälle, in denen die Saldierung hinter die Interessen des Getäuschten zurücktritt (BGHZ 53, 144; 57, 137, 146 f: Unvermögen des Getäuschten, die empfangene Leistung herauszugeben), liegt schließlich nicht vor. - BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Bestätigung eines formgebundenen Rechtsgeschäfts; Unzulässige Rechtsausübung …
Daß dem Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, die Rückerstattung der anfechtbar erworbenen Sache in dem Zustand, wie er sie empfangen hat, unmöglich wird, steht aber der Wirksamkeit der Anfechtung nicht entgegen (BGHZ 53, 144, 145; 57, 137, 146; RG, SoergRspr 1914 § 142 BGB Nr. 1, 2;… Soergel/Siebert/Hefermehl aaO., § 142 Rdn. 10); dabei macht es keinen Unterschied, ob die Entwertung der Sache vor oder nach Abgabe der Anfechtungserklärung eingetreten ist.Die von der Revisionserwiderung erwähnte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Saldotheorie und zu Einschränkungen dieser Theorie bei Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder bei einer - nach Rechtshängigkeit eintretenden oder auf einem Sachmangel beruhenden - Entwertung der zurückzugewährenden Leistung (BGHZ 57, 137; 72, 252; 78, 216; auch BGHZ 53, 144) betrifft Bestehen und Umfang der gegenseitigen Bereicherungsansprüche, nicht aber den Einfluß der Anfechtung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Anfechtungsgegners.
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreisefall
Das machen schon die zahlreichen zur Anwendung der "Saldotheorie" erlassenen Entscheidungen deutlich (vgl. etwa BGHZ 1, 75, 81; 9, 333, 335; LM Nr. 11 zu § 818 Abs. 3 BGB; neuerdings BGHZ 53, 144, 145). - BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
Im Ansatz zutreffend ist weiter die Annahme des Berufungsgerichts, daß die nicht kaufrechtlichen Teile des Vertrags nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (…Urteil vom 25. Mai 1983 aaO. unter IV, BGHZ 112, 288, 294; 112, 376, 379; 128, 156, 166) und dabei Leistung und Gegenleistung zu saldieren sind, d.h. der Bereicherungsanspruch auf Herausgabe oder Wertersatz des Überschusses der Aktiv- über die Passivposten gerichtet ist (BGHZ 53, 144, 145; Urteil vom 11. März 1988 - V ZR 27/87 = NJW 1988, 3011 unter II 3). - BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde …
Der - von vornherein einheitliche - Bereicherungsanspruch ist nach den Grundsätzen der Saldotheorie auf den Überschuß des erlangten Vermögensvorteils über die Aufwendungen gerichtet (BGHZ 1, 75, 81; 53, 144, 145; 55, 128, 131;… Urt. v. 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, LM Nr. 11 zu § 818 Abs. 3 BGB; v. 11. November 1994, V ZR 116/93, WM 1995, 159, 160; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, ZIP 1995, 1356, 1358). - BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93
Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit …
Der Schutz des Getäuschten steht dem in dem Falle, in dem die Gegenleistung, wie hier, noch vorhanden ist, nicht entgegen (vgl. BGHZ 53, 144). - BGH, 02.05.1990 - VIII ZR 139/89
Eurocard - Einordnung der Zahlung mit Kreditkarte als Forderungskauf, zur Frage …
- BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96
Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für …
- OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04
Bauträger - Wandelung eines Bauträgervertrages: Ermittlung des Nutzungsvorteils
- BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79
Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und …
- OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98
Zulässigkeit eines Teilurteils; arglistiges Verschweigen eines Mietrückstandes im …
- KG, 09.10.1995 - 12 U 1926/92
Nichtigkeit eines Arztpraxis-Veräußerungsvertrags bei fehlender Einwilligung der …
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76
Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB …
- LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79
- BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77
Schwarzkauf I - § 815 BGB
- LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05
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