Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2001 - XI ZR 217/01   

Tätlichkeiten des Lebensgefährten

Anwendbarkeit von § 19 Abs. 3 GKG_ (jetzt § 45 Abs. 3 GKG) im Rahmen von §§ 2 ff ZPO;

§ 19 Abs. 3 GKG_ (jetzt § 45 Abs. 3 GKG), § 322 Abs. 2 ZPO, Zurückweisung einer behaupteten Gegenforderung wegen Verjährung (§ 390 BGB) ist keine Entscheidung über ihr Nichtbestehen, sondern über die Unzulässigkeit der Geltendmachung im Prozeß: keine Rechtskraftwirkung, keine Berücksichtigung hinsichtlich Kosten und Beschwer

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechtskraft der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung bei Unzulässigkeit der Aufrechnung nach § 390 S. 2 BGB a.F. (= § 215 BGB n.F.)

  • NWB SteuerXpert START
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine für unzulässig erklärte Hilfsaufrechnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Entscheidung über Unzulässigkeit der Hilfsaufrechnung ist nicht rechtskraftfähig

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 3616
  • MDR 2001, 1256
  • BB 2001, 2136



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 14 U 50/09  

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer

    Der Streitwert bemisst sich hinsichtlich beider Instanzen jeweils allein nach dem Wert der Klageforderung, da mangels Zulässigkeit der hilfsweisen Aufrechnung durch den Beklagten eine Streitwerterhöhung um den Wert der Aufrechnungsforderung nicht stattfindet (vgl. § 45 Abs. 3 GKG sowie BGH NJW 2001, 3616).
  • BGH, 14.10.2010 - IX ZR 2/09  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, Höhe der Beschwer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beklagte Partei zusätzlich zur Klageforderung in Höhe des Betrags ihrer vorsorglich zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung dann beschwert, wenn das Berufungsgericht das Bestehen der Gegenforderung verneint hat und im Falle der Rechtskraft des Berufungsurteils das Nichtbestehen der Gegenforderung nach § 322 Abs. 2 ZPO rechtskräftig festgestellt wäre (BGH, Beschl. v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616 m.w.N.).

    Mit der Rechtskraft des Berufungsurteils steht deshalb nicht fest, dass der vom Beklagten geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 1991 - VII ZR 125/91, NJW 1992, 317; v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, aaO).

  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 4 U 2506/08  
    Die bloße Erklärung der Unzulässigkeit einer Hilfsaufrechnung durch das Gericht vermag die Streitwerterhöhung nicht auszulösen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2001, NJW 2001, 3616 ; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 45 GKG Rdn. 46).
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  • BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04  

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung

    Mit dieser Feststellung ist jedoch über das Bestehen der Aufrechnungsforderung nicht mit Rechtskraft entschieden, so dass sie in einem neuen Rechtsstreit erneut zur Prüfung gestellt werden kann (BGH, Urt. v. 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, BGHZ 125, 351 f.; Urt. v. 25.09.1996 - IV ZR 102/96, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 15; Urt. v. 05.12.1996 - IX ZR 67/96, NJW 1997, 734; Urt. v. 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616).
  • OLG Köln, 20.12.2001 - 18 U 138/01  

    Aufrechnung eines Gesellschafters gegen den Anspruch der Vorgesellschaft aus

    Denn da die Aufrechnung - insgesamt - unzulässig ist, ergeht insoweit keine nach § 322 Abs. 2 ZPO der Rechtskraft fähige Entscheidung über die behauptete Gegenforderung (vgl. zur fehlenden Erhöhung der Beschwer bei unzulässiger Hilfsaufrechnung zuletzt BGH MDR 2001, 1256, 1257).
  • LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05  

    Zur Zulässigkeit der Aufrechnung bei Geltendmachung der Vergütung für mehrere

    Da die von der Beklagten erklärte Aufrechnung nach § 394 S. 1 BGB i.V.m. §§ 850 ff. ZPO unzulässig ist, ist über das Bestehen der von der Beklagten geltend gemachten Ansprüche aus § 812 Abs. 1 BGB auf Rückzahlung der nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung Nr. 25 in den Monaten September bis Dezember 2004 gezahlten Prämien nicht mehr zu entscheiden, so dass Ausführungen dazu zu unterbleiben haben, weil sie ohnehin als ungeschrieben gelten würden (BGH, Urteil vom 31.07.2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616; Urteil vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80, NJW 1984, 128; Zöller/Vollkommer, § 322 ZPO Rdnr. 19).
  • BGH, 08.07.2005 - IX ZR 230/01  

    Ersatz vergeblicher Aufwendungen

    Wird die Aufrechnung materiell-rechtlich für unzulässig angesehen, ist über die Gegenforderung nicht rechtskräftig entschieden (BGH, Urt. v. 30. März 1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769, 2770; v. 5. Dezember 1996 -IX ZR 67/96, NJW 1997, 743; Beschl. v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 207/02  

    Präklusion von zur Aufrechnung /Verrechnung gestellten Gegenansprüchen

    Im Rechtsstreit mit der Raiffeisenbank sind die zur Aufrechnung/Verrechnung gestellten Gegenansprüche - soweit sie bestehen sollten - nicht nach § 322 Abs. 2 ZPO präkludiert, weil das Berufungsgericht sie im Ausgangsprozeß nicht sachlich beschieden hat (BGH, Urt. v. 30. März 1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769, 2770; Beschl. v. 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616).
  • OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09  

    Schiedswesen - Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Die Behandlung einer im Schiedsverfahren erklärten Aufrechnung als unzulässig kann auch im Übrigen keinen Verstoß gegen den ordre public darstellen, weil die zur Aufrechnung gestellte materielle Forderung selbst in diesem Fall davon unberührt bleibt und die betroffene Partei sie anderweitig geltend machen kann (BGH NJW 2001, 3616; Palandt/Grüneberg BGB 68. Aufl. § 388 Rn. 2).
  • BGH, 22.12.2010 - IV ZR 221/10  

    Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung für Rechtsmittelverfahren

    Das ist nicht anzunehmen, wenn die Hilfsaufrechnung als unzulässig zurückgewiesen wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Juli 2001 - XI ZR 217/01, NJW 2001, 3616; Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Aufrechnung"; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar 12. Aufl. Rn. 568 f., 573, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 17.06.2010 - 7 U 4134/09  

    Anforderungen an den Inhalt der Streitverkündung; Erhöhung des Streitwerts bei

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