Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96   

Täuschung durch Nachmieter

Vertragsübernahme, § 123 Abs. 2, § 139 BGB

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarkeit der Zustimmung des Vermieters zur Übernahme eines Gewerbemietvertrages nur bei Kenntnis der Täuschung durch Vor- und Nachmieter

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 137, 255
  • NJW 1998, 531
  • ZIP 1998, 391
  • MDR 1998, 394
  • NJW-RR 1998, 873
  • NZM 1998, 113
  • ZMR 1998, 155
  • WM 1998, 616
  • NJW-RR 1998, 873 (Ls.)
  • DB 1998, 813
  • JR 1998, 456
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06  

    Mietrecht - Anfechtung nach Beendigung des Mietvertrags

    a) Teilweise wird vertreten, das Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung werde, sobald der Mietvertrag durch Überlassung der Mietsache vollzogen sei, durch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB verdrängt, soweit sich der Willensmangel auf verkehrswesentliche Eigenschaften des Mietobjekts selbst beziehe (Roquette Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches vor §§ 537 bis 542 Rdn. 16, 20; Sternel Mietrecht 3. Aufl. I Rdn. 245; Bub in: Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl. Kap. II Rdn. 673; offen gelassen in Senatsurteil BGHZ 137, 255, 266).

    Umstritten ist jedoch, ob die nach Überlassung der Mietsache erfolgte Anfechtung den Mietvertrag gemäß § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (ex tunc) oder nur mit Wirkung ab Zugang der Anfechtungserklärung (ex nunc) vernichtet (offen gelassen in Senatsurteil BGHZ 137, 255, 266 und BGH Urteil vom 10. Juli 1968 - VIII ZR 180/66 - WM 1968, 1306, 1307).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02  

    Steuerberater - Aufklärungspflicht bei alternativen Steuervergünstigungen

    Die Beklagte zu 1 hat nach den tatrichterlichen Feststellungen den früher zwischen den Klägern und dem Beklagten zu 2 bestehenden Steuerberatungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen (zur Vertragsübernahme vgl. BGHZ 96, 302, 307 f; 137, 255, 258 ff).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2007 - 12 W 15/07  

    Prozesskostenhilfe; Lebensversicherungsvertrag: Erfolgsaussicht eines Anspruchs

    Nach herrschender Meinung unterfällt diese Zustimmung den §§ 182 ff BGB (BGHZ 95, 88; BGHZ 137, 255).

    Die von der Antragsgegnerin erklärte Anfechtung der Genehmigung lässt die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage schon deshalb nicht entfallen, weil sie nach dem bisherigen Vorbringen der Antragsgegnerin nur gegenüber der Antragstellerin, nicht aber gegenüber dem Ehemann als ausscheidendem Vertragspartner erklärt wurde (BGHZ 137, 255).

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  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 10 U 172/04  

    Zum Anspruch auf rückständige Miete aus einem Mietvertrag

    Soweit darin entgegen der Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 531) zum Ausdruck kommt, dem Erklärenden stehe bei mehreren in Betracht kommenden Erklärungsgegnern hinsichtlich des Adressaten der Anfechtungserklärung ein Wahlrecht zu, betrifft dies nur die Anfechtung einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen, während die Anfechtung bei einer - wie hier - mehrseitigen Vertragsübernahme auch nach Ansicht von Palandt-Heinrichs (a.a.O., RdNr. 5) gegenüber allen Beteiligten erklärt werden muss.

    Ficht, wie hier, der Übernehmer den Übernahmevertrag an, so sind Anfechtungsgegner i. S. des § 143 BGB daher der verbleibende und der ausscheidende Vertragspartner (BGH, NJW 1986, 918 NJW 1998, 531).

  • BGH, 18.10.2001 - IX ZR 493/00  

    KO §§ 15, 17; BGB §§ 398, 415

    Ob ein Übernahmevertrag auch dann von § 17 KO erfaßt wird, wenn er in der Form eines "dreiseitigen Vertrags im engeren Sinne" geschlossen wird (vgl. hierzu BGHZ 96, 302, 307; 137, 255, 259; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - VIII ZR 149/94, WM 1996, 128, 131; v. 3. Dezember 1997 - XII ZR 6/96, ZIP 1998, 391, 392; Staudinger/Busche, Einl. zu § 398 ff Rn. 201), ist hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Koblenz, 11.12.2001 - 3 U 1642/00  

    Anfechtung eines mit einer Erbengemeinschaft geschlossenen Kaufvertrages wegen

    Diese Meinung entnimmt aus der gesetzlichen Wertung des § 123 Abs. 2 BGB , den Grundsatz, dass eine Anfechtung generell nur dann stattfinden solle, wenn derjenige, dem gegenüber die Anfechtung Wirkungen entfalten solle, entweder selbst arglistig getäuscht oder die von einem anderen begangene arglistige Täuschung gekannt habe oder habe kennen müssen (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. II, S. 565; vgl. zum ähnlichen Fall eines Mietübernahmevertrages: BGH NJW 1998, S. 531, 533).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall eines zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Mieter unter Mitwirkung des Vermieters geschlossenen Mietübernahmevertrages (BGH NJW 1998, S. 531 ff.), besteht hier kein das Schutzbedürfnis des Getäuschten überwiegendes Interesse dessen, der nicht getäuscht hat.

  • OLG Dresden, 28.10.2004 - U XV 1284/04  

    Pachtrecht - Landpacht

    Zwar enthält die Vereinbarung vom 15.06.2001 eine Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag, also eine sogenannte Vertragsübernahme, die grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vertragsgegners wirksam wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1997, XII ZR 6/96, NJW 1998, 531).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09  

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Der Bundesgerichtshof hat darum angenommen, dass in einem solchen Fall die Anfechtung wirksam nur durch eine den beiden anderen Vertragspartnern gegenüber abzugebende Erklärung erfolgen kann (3. Dezember 1997 - XII ZR 6/96 - zu 2 b der Gründe, BGHZ 137, 255; Staudinger/ Roth [2003] § 143 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01  

    Zu den Voraussetzungen eines Wechsel der Mietvertragsparteien

    Welcher Vertragstyp im Einzelfall dem Willen der Beteiligten entspricht, ist durch Auslegung der getroffenen Parteiabreden zu ermitteln (BGH NJW 1998, 531, 532).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2006 - 10 U 116/05  

    Mietrecht - Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung

    Einem Vermieter, der sich mit einem Nachmieter einverstanden erklärt, ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegen mögliche Schäden als Folge des Mieterwechsels rechtlich abzusichern (vgl. BGH, NJW 1998, 531).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07  
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2009 - 24 U 164/08  

    Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer bei Abtretung der

  • OLG Brandenburg, 19.09.2007 - 7 U 203/06  

    Nachweis bzgl. eines Vertragsabschlusses, Vertragsübernahme

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2 U (Kart) 7/06  

    Darlegungs- und Beweislast bei Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts

  • FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V 277/95  
  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 2 U 89/03  

    Vertragsübernahme bei Wärmeversorgung: Rückforderung von Baukostenzuschüssen bei

  • KG, 26.01.2004 - 8 U 100/03  

    Ansprüche des Eigentümers bei Vermietung seines Grundstücks durch einen hierzu

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