Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91 |
Tankanzeige
§ 635 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, Mangelfolgeschaden
Volltextveröffentlichungen (4)
- Prof. Dr. Lorenz
Abgrenzung näherer/entfernter Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht ("Tankuhr-Fall")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer Flugzeugtankanzeige
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
30jährige Verjährung des Ersatzanspruchs für durch Notlandung eines Flugzeugs wegen falscher Benzinanzeige entstandenen Schaden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie lange haftet der Unternehmer für Folgeschäden ? (IBR 1993, 229)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 923
- ZIP 1993, 598
- MDR 1993, 426
- WM 1993, 618
- NZV 1993, 146
- VersR 1993, 891
- VersR 1993, 851
- IBR 1993, 229
- WM 1993, 617
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Architekten & Ingenieure - Mangel noch kein Indiz für Organisationsverschulden!
Für die Ermittlung dieses engen Zusammenhangs hat der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit einer die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts berücksichtigenden Begründung und Wertung (BGH, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85, 92; Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BauR 1976, 354, 355 f.) unter besonderer Berücksichtigung des lokalen Zusammenhangs zwischen Werkmangel und Schaden (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 160; Urteil vom 25. Juni 1991 - X ZR 4/90, BGHZ 115, 32, 34; Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 141/01, BauR 2004, 1776, 1777) sowie einer angemessenen Verteilung des sich aus der kurzen Verjährungsfrist ergebenden Verjährungsrisikos (BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BGHZ 67, 1, 6, 8; Urteil vom 17. Mai 1982 - VII ZR 199/81, BauR 1982, 489, 490 = ZfBR 1982, 205; Urteil vom 8. Dezember 1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924) verwiesen.Er hat ihn insbesondere dann bejaht, wenn das Werk nur darauf gerichtet war, seine Verkörperung in einem bestimmten weiteren Werk zu finden, so dass sich der Mangel des einen Werks zwangsläufig auf das andere übertragen musste (BGH, Urteil vom 17. Mai 1982 - VII ZR 199/81, BauR 1982, 489, 490 = ZfBR 1982, 205; Urteil vom 8. Dezember 1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924) und die Schäden an Gegenständen eintraten, auf die die mangelhafte Werkleistung unmittelbar eingewirkt hat, so etwa bei Schäden an einem Bauwerk infolge mangelhafter Rohr- und Putzarbeiten bei seiner Errichtung (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1962 - VII ZR 196/60, NJW 1963, 805, 806), bei Schäden am Wandanstrich, an Tapeten und an verlegten Teppichfußböden infolge einer unzureichend ausgeführten Feuchtigkeitsisolierung (BGH, Urteil vom 15. März 1990 - VII ZR 311/88, BauR 1990, 466 = ZfBR 1990, 276) sowie bei Beschädigung einer Spundwand durch Erdarbeiten (BGH, Urteil vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, 226).
- BGH, 05.12.1995 - X ZR 107/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 116/00
Werkvertrag - unmittelbarer und mittelbarer Mangelfolgeschaden
Auch Mangelfolgeschäden, d.h. Schäden, die - wie hier - außerhalb des Werkes eintreten, können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH von der kurzen Verjährung des § 638 erfasst werden, wenn sie in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mangel stehen (BGH NJW 1996, 1203; NJW 1993, 923; NJW 1982, 2244; NJW 1971, 1153).Im Gegensatz z.B. zu dem Fall des fehlerhaften Einbaus eines Tankanzeigegeräts (BGH NJW 1993, 923) musste die fehlerhafte Herstellung der Verbindung von Benzinabscheider und Schlammfang zwangsläufig zu dem hier eingetretenen Schaden führen, ohne dass es des Hinzutretens weiterer Umstände bedurfte.
- BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit …
Für die Abgrenzung zwischen den nach § 638 BGB verjährenden Mängelfolgeschäden und denen, für die die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt, ist eine an Leistungsobjekt und Schadensersatz orientierte Güter- und Interessenabwägung ausschlaggebend, durch die das Verjährungsrisiko für Mangelfolgeschäden zwischen Unternehmer und Besteller angemessen verteilt wird (vgl. Sen.Urt. v. 8.12.1992 - X ZR 85/91, MDR 1993, 426 = NJW 1993, 923, 924). - BGH, 20.04.2004 - X ZR 141/01
Bauvertrag - Verjährung: Abgrenzung unmittelbarer/entfernter Mangelfolgeschaden
Demgegenüber ist ein nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu ersetzender Mangelfolgeschaden bejaht worden für die Folgen eines Brandes, der nach Umstellung einer Ölheizung durch den Bruch einer Ölleitung entstanden war (BGHZ 58, 305, 307), für Schäden durch auslaufendes Öl infolge fehlerhafter Montage einzelner Teile der ölführenden Leitungen (BGHZ 57, 242), für die Folgen eines Einbruchs, der durch den fehlerhaften Einbau einer Alarmanlage ermöglicht worden war (Senat BGHZ 115, 332), und für Schäden, die infolge der Notlandung eines Flugzeuges entstanden waren, die dadurch veranlaßt worden war, daß sich der Pilot nach dem fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegerätes über die Menge des restlichen Treibstoffs geirrt hatte (Sen.Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923).Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, daß in der Regel neben dem lokalen Zusammenhang auch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Mangel und dem weiter eingetretenen Schaden als Voraussetzung für die Einordnung als enger Mangelfolgeschaden angesehen worden ist (Sen.Urt. v. 08.12.1992, aaO, 924).
- OLG Stuttgart, 19.04.2005 - 1 U 74/03
Amtshaftung - Unzuverlässige BSE-Schnelltests
Die Rechtsprechung des BGH grenzt die zu Anwendungsbereich des § 635 BGB a.F. gehörenden Mangelschäden und näheren Mangelfolgeschäden von den der positiven Vertragsverletzung unterfallenden entfernteren Mangelfolgschäden an Hand einer "am Leistungsobjekt und Schadenersatz orientierten Güter- und Interessenabwägung" ab, durch die "das Verjährungsrisiko für Mangelfolgeschäden zwischen Unternehmer und Besteller angemessen verteilt wird" (vgl. BGH, Urteil vom 10.6.1976 - VII ZR 129/74, BGHZ 67, 1; BGH, Urteil vom 8.12.1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923).Dabei stellt die Zwangsläufigkeit des Niederschlags des Mangels in dem jeweiligen Schaden ein wesentliches Kriterium dar (BGH NJW 1993, 923).
- BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97
Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung …
An den Umfang der Substantiierungspflicht dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (vgl. z.B. Senat, Urt. vom 8. Dezember 1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923). - OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 13 U 234/06 Das Gericht sieht sich in seiner Bewertung bestätigt durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1991 (abgedruckt in NJW 1991 Seite 2418 - Einbruchdiebstahl infolge mangelhafter Überwachungsanlage) und vom 8. Dezember 1992 (abgedruckt in NJW 1993 Seite 923 - Flugzeugnotlandung durch fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegeräts) sowie durch das Urteil des OLG Hamm vom 24.04.1990 (NJW-RR 1990 Seite 981 - Durchfeuchtungen bei nicht ordnungsgemäß verlegtem Flachdach).
So hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. Dezember 1992 (NJW 1993 Seite 923 ff. 924) ausgeführt, dass im Anwendungsbereich der damals kurzen Verjährungsfrist grundsätzlich von einem engen Schadensbegriff vor allem auch deshalb auszugehen sei, weil bei Werkverträgen Mangelfolgeschäden nicht selten erst nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB a. F. eintreten, die in ihren Wirkungen aber verhältnismäßig schwer sind und solche Folgen bei zweckgerechter Auslegung der §§ 635, 638 BGB a. F. n i c h t unter deren Geltungsbereich gebracht werden dürfen.
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
Diese Erforderlichkeit kann nur gegeben sein, wenn ein enger - wiederum vor allem lokaler - Zusammenhang zwischen Werkmangel und Folgeschaden besteht, so daß der durch den Werkmangel bedingte Schaden regelmäßig nicht erst nach langer Zeit in Erscheinung tritt, und wenn zudem eine Interessenabwägung ergibt, daß der Unternehmer billigerweise nicht damit rechnen muß, noch lange Zeit nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl. ausführlich Sen.Urt. v. 08.12.1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924 m.w.N.; auch BGHZ 115, 32, 34 ff. m.w.N.). - BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01
Arbeit & Soziales - Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung
Das Gericht muß in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vortrags zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (…st. Rspr. d. Sen. u.a., Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709;… Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967; Urt. v. 8.12.1992 - X ZR 85/91, VersR 1993, 891). - OLG Stuttgart, 28.04.2003 - 2 U 190/02
Bauvertrag - Wasserschaden am Heizkörper ein Mangelfolgeschaden?
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 21 U 177/05
Sachverständige - Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung
- BGH, 06.12.2005 - X ZR 41/05
Werkvertragsrecht - Verjährung: Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns
- OLG Düsseldorf, 23.09.2005 - 23 U 16/05
Haftung des Werkunternehmers für entstehende Mangelfogeschäden
- BGH, 24.11.1993 - XII ZR 79/92
Objektbezogenheit des Schadensersatzanspruchs des Vermieters
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 224/99
Haftung des Unternehmers für Mängel zur Herstellung des Werks hinzugekaufter …
- OLG Nürnberg, 28.11.2002 - 13 U 323/02
Werkvertrag - Haftung für falsches Reinigungsmittel
- OLG Oldenburg, 03.07.2007 - 2 U 137/05
Architekten & Ingenieure - Überprüfung v. Auflager der Konstruktion v. Flachdach
- BGH, 30.03.2004 - X ZR 127/01
Anforderungen an eine Mängelrüge
- OLG Koblenz, 08.12.1999 - 5 U 209/99
Festpreis-Minderleistung. Verjährung Mangel - Mangelfolgeschäden
- OLG Düsseldorf, 23.05.1995 - 23 U 153/94
Verhältnis technische Teilabnahme und rechtsgeschäftliche Abnahme
- OLG München, 07.06.1994 - 25 U 2311/94
Immobilien - Wann werden Rohrleitungen Bestandteile des Grundstückseigentums?
- OLG Köln, 23.07.1996 - 20 U 207/95
- OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung von Flaschenetiketten; Begriff des …
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