Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01 - 2/02   

Tanken ohne Bezahlung

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug: bei Bedienung einer Selbstbedienzapfsäule ohne die Absicht zu zahlen liegt in der Regel Betrug vor, jedoch nur versuchter Betrug, wenn das Tankstellenpersonal den Vorgang nicht wahrgenommen hat (der Täter jedoch damit rechnete), hier: keine Strafmilderung nach §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1059
  • NZV 2002, 244
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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09  

    Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung;

    Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. BGH NJW 1983, 2827; OLG Köln NJW 2002, 1059).

    Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10  

    Vertragsschluss bei Selbstbedienungstankstelle

    a) Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber oder - je nach der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen - durch Vermittlung des Tankstellenbetreibers mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 249; OLG Hamm, NStZ 1983, 266, 267; OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 364; OLG Köln, NJW 2002, 1059 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 145 Rn. 8; Staudinger/ Bork, BGB, Neubearb.
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09  
    Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).
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