Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75 |
Tankstelle I
§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 22
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 26, 201
- NJW 1976, 578
- NJW 1976, 58
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 28, 162, 163; 26, 201, 202 ff.; BGH NStZ 2000, 422; 1999, 395, 396).Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren "Willensimpulses" nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 28, 162, 163; 26, 201, 202 ff.; BGH NStZ 2000, 422; 1999, 395, 396).
- BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters …
Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht ( BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296;… BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann ( BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268;… so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.;… vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.
Hält der Täter - wie hier - ein Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels hingegen für lediglich möglich, aber noch ungewiß oder gar für wenig wahrscheinlich (etwa beim Wegwerfen einer mit Gift gefüllten Schnapsflasche im Wald), so tritt eine unmittelbare Rechtsgutsgefährdung nach dem Tatplan erst dann ein, wenn das Opfer tatsächlich erscheint, dabei Anstalten trifft, die erwartete selbstschädigende Handlung vorzunehmen und sich deshalb die Gefahr für das Opfer verdichtet (BGH NJW 1954, 567;… vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 12;… so im Ergebnis auch Lackner aaO Rdn. 9; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 251).
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht ( BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; 30, 363, 364).Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht ( BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; 30, 363, 364).
- BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben
Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203).Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
- BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; …
Die nach dem Täterplan maßgebliche Handlung, die zur unmittelbaren Tatbestandserfüllung führen soll (vgl. BGHSt 26, 201, 203) und die nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte, wenn sie geeignet wäre, ist hier so zu betrachten, als wäre sie tauglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 900).Die nach dem Täterplan maßgebliche Handlung, die zur unmittelbaren Tatbestandserfüllung führen soll (vgl. BGHSt 26, 201, 203) und die nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte, wenn sie geeignet wäre, ist hier so zu betrachten, als wäre sie tauglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 900;… Jescheck aaO;… Baumann/Weber aaO).
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
Das Versuchsstadium erstreckt sich auf Handlungen des Täters, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 26, 201, 203; 37, 294, 296; 40, 257, 268; BGH NStZ 1996, 38). - BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener …
Dies ist der Fall, sobald der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1997, 83 jeweils m.w.N.).Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung BGHSt 26, 201 zugrundelag: Dort hatten die Täter maskiert und mit vorgehaltener Pistole an der Haustür geläutet, wobei die öffnende Person sogleich bei ihrem Erscheinen mit der Pistole bedroht, gefesselt und zur Ermöglichung und Duldung der Wegnahme genötigt werden sollte.
- BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …
Klingeln an der Wohnungstür des geplanten Opfers allein begründet jedenfalls dann noch kein unmittelbares Ansetzen zum Versuch des Tötungsdelikts, wenn der Täter nicht entschlossen war, jeden beliebigen Menschen zu töten, der die Tür öffnen würde (Abgrenzung zu BGHSt 26, 201, 203 für die Gewaltanwendung beim Raub gegen beliebige Gewahrsamsinhaber).Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
- BGH, 14.03.2001 - 3 StR 48/01
Unmittelbares Ansetzen (Weiterer Willensentschluß); Versuchter Diebstahl
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.).Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1993, 398; 1996, 38; 1999, 395, 396).
- BGH, 11.06.2003 - 2 StR 83/03
Versuchter schwerer Raub (Schreckschusswaffe; Verwendung einer Waffe); …
- BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei …
- OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
- BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne …
- BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90
Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke
- OLG Hamm, 17.08.2005 - 20 W 31/05
Ablehnung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender …
- BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
Versuchsbeginn bei Betrug
- BGH, 09.03.2006 - 3 StR 28/06
Versuch (unmittelbares Ansetzen); Brandstiftung; Urteilsgründe (fehlende …
- BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93
Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit …
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
- OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08
Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung
- BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78
- BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95
Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'
- BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10
Unbegründete Revision.
- BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
- BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr
- BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82
- BGH, 13.08.1996 - 1 StR 453/96
- OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
- BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97
Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch …
- BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
- BGH, 07.05.1985 - 2 StR 60/85
- BGH, 24.05.1991 - 5 StR 4/91
- OLG Karlsruhe, 12.08.1981 - 3 Ss 167/81
- BGH, 23.07.1987 - 4 StR 303/87
- BGH, 01.06.1988 - 2 StR 168/88
- BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90
- BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87
