Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78 |
Tankstellendiebstahl
§§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen', 'frisch';
§§ 242, 240, 53 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
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Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 28, 224
- NJW 1979, 336
- NJW 1979, 726
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Täter "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn der Diebstahl zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230; 28, 224; Beschl. vom 11. Dezember 1986 - 4 StR 676/86).Nach der Rechtsprechung ist ein Diebstahl erst abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert hat (BGHSt 4, 132, 133; 8, 390, 391; 20, 194, 196; 28, 224, 229).
Denn der Täter wird bei einem Diebstahl nur dann auf frischer Tat betroffen, wenn er noch in unmittelbarer Nähe des Tatorts und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen wird, also noch ein enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Tat gegeben ist (BGHSt 9, 255; 28, 224).
Es genügt, wenn der Täter, wie hier, während der Nacheile in Tatortnähe aufgespürt wird (BGHSt 9, 255; 28, 224).
- BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229;… BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).Wann eine ausreichende Sicherung der Beute erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGHSt 28, 224, 229;… BGHR StGB § 252 frische Tat 2, 3).
- BGH, 11.12.1986 - 4 StR 676/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (…BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224;… BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2). - BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das …
Die Verordnungsregelung in § 69 h Abs. 1 Nr. 1 AWV - die mit Art. 1 a ) der Verordnung ( EWG ) Nr. 1432/92 vom 1. Juni 1992 (ABl. EG, 3. Juni 1992, Nr. L 151/4) übereinstimmt - hält sich somit innerhalb der Wortsinngrenze der UN-Resolution (vgl. hierzu BVerfGE 47, 109, 120 ff; 75, 329, 340 ff; BGHSt 10, 157, 160; 28, 224, 230). - BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78 Zwar hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 13. Dezember 1978 - 3 StR 381/78 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - eine Besetzungsrüge als unzulässig angesehen, die sich allein auf den Umstand stützte, daß der Geschäftsverteilungsplan keine bestimmte Person als Vorsitzenden einer Strafkammer vorsah: Da nicht vorgetragen worden sei, daß auch in absehbarer Zeit ein zu benennender Vorsitzender nicht zu erwarten sei, habe die Revision die Fehlerhaftigkeit des Geschäftsverteilungsplanes nicht hinreichend vollständig dargelegt.
- BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86 Die Vorschrift setzt einen (zumindest) vollendeten Diebstahl voraus (vgl. BGHSt 28, 224, 226 m.N.).
- BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
Zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.09.1986 - 3 StR 359/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.02.1996 - 4 StR 772/95
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 1 Ss 151/06
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