Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 312/87   

Tankverwechslung

PVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), §§ 480, 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, 195 BGB <Fassung bis 31.12.01>, (hier kein) unmittelbarer Zusammenhang mit Sachmangel

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung von Mangelfolgeschaden und Nebenpflichtverletzung ("Benzintankfall")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Folgeschäden bei Vertauschen von Super- und Normalbenzin

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine kurze Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Verwechslung der Tanks bei Benzinlieferung

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 107, 249
  • NJW 1989, 2118
  • ZIP 1989, 781
  • MDR 1989, 807
  • BB 1989, 1436
  • NJW-RR 1989, 1073
  • WM 1989, 911



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 367/89  

    Verjährung von Schadensersatzpflichten aus einem Beratervertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats verjähren Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten in entsprechender Anwendung des § 477 BGB innerhalb von sechs Monaten, wenn sich die positive Vertragsverletzung aus der schuldhaften Schlechterfüllung einer Ersatzlieferungspflicht des Verkäufers ergibt (BGHZ 60, 9, 11 f), wenn sie einen Mangel der Kaufsache verursacht hat (BGHZ 87, 88, 93) oder wenn der entstandene Schaden in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel oder einer die Verwendungsfähigkeit beeinflussenden Eigenschaft der Kaufsache steht (BGHZ 107, 249, 252 m.zahlr.Nachw.).

    Zwar mag auch dann die Feststellung, ob die Beratungspflicht schuldhaft verletzt worden ist, nach längerer Zeit auf Schwierigkeiten stoßen (vgl. BGHZ 107, 249, 254).

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96  

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Der Senat hat die kurze Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB stets für - unmittelbar oder analog - anwendbar gehalten, wenn der Verkäufer eine kaufvertragliche Nebenpflicht zur sachgemäßen und umfassenden Aufklärung und Beratung über Eigenschaften der Kaufsache verletzt, gleichgültig, ob die Eigenschaft ein Mangel im Sinne der § § 459 ff. BGB darstellt oder nicht (BGHZ 88, 130, vgl. BGHZ 107, 249, 252; Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - VIII ZR 367/89 - WM 1990, 1469 unter II 2 a m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 75/02  

    Bauvertrag - Vereinbarung einer DIN: Eigenschaft zugesichert?

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, daß die Haftung des Verkäufers insoweit nicht durch das Sachmängelgewährleistungsrecht verdrängt wird (RG DR 1941, 637 [638] - Bongossiholz-Fall -; BGHZ 77, 215 [217 ff]; 86, 256 [260]; 101, 337 [339]; 107, 249 [254]; BGH WM 1980, 1035 [1036]; Palandt - Heinrichs, BGB, 61. Auflage, § 276 RdNr. 110 f; Emmerich, Das Recht der Leistungsstörungen, 5. Auflage, S. 315 f).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 446/08  

    Schadensersatzansprüche bei Befüllung eines zum Teil mit Rapsöl gefüllten Tanks

    1. Die hierfür erforderliche Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis kann sich auch auf eine leistungsbezogene Nebenpflicht, etwa die kaufvertragliche Verpflichtung eines Benzinverkäufers, für ein ordnungsgemäßes Einfüllen des Benzins in den Tank des Käufers zu sorgen, beziehen (vgl. BGHZ 107, 249 ff. Rdnr. 8, zit. nach juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 280 Rdnr. 22 f.).
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