Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89   

Tatwaffe

§ 264 StPO, Tat im prozessualen Sinne, zum Strafklageverbrauch bei früherer Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes und nunmehr abzuurteilenden, mit der Waffe durchgeführten Raubüberfalls

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 36, 151
  • NJW 1989, 1810
  • NStZ 1989, 540
  • MDR 1989, 653
  • JR 1990, 161
  • StV 1990, 341



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Wird zitiert von ... (43)  

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10  

    Verbrauch der Strafklage: Prozessuale Tateinheit bei Zusammentreffen des

    Umgekehrt geht materiell-rechtliche Tatmehrheit grundsätzlich mit dem Vorliegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne einher (BGHSt 35, 14, 19; BGHSt 36, 151, 154; BGHSt 43, 96, 99; BGHSt 44, 91, 94 = NStZ 1999, 25 mit Anmerkung Beulke).

    Zur Begründung dieser Ansicht hat das Gericht vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen, nach der bei dem Zusammentreffen eines Dauerdelikts mit einem während des Andauerns der Dauerstraftat begangenen Zustandsdelikts prozessuale Tateinheit jedenfalls dann nicht in Betracht komme, wenn das Zustandsdelikt auf Grund eines neuen Willensentschlusses begangen wird und dieser Tatbestand nach seinem Unrechtsgehalt schwerer wiegt als die Rechtsgutverletzung durch das Dauerdelikt (Hans.OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 247, 248 unter Bezugnahme auf BGHSt 36, 151, 154).

    Dabei ist er stets zu der Auffassung gelangt, dass es an einem einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang und damit an einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne von § 264 StGB fehlt (BGHSt 36, 151, 153 ff.; BGH StV 1999, 643, 644, siehe auch BGHSt 43, 252, 257).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96  

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Die Aburteilung von Dauerdelikten wie dem verbotenen Waffenbesitz steht der Bestrafung von schweren Taten, welche mit dem verbotenen Gegenstand begangen werden, ebenfalls nicht entgegen ( BGHSt 36, 151 f.).

    Der frühere Besitz von 6, 5 kg sowie der 16, 78 g Heroin kann mithin das gewaltsame, auf einem späteren Entschluß beruhende Vorgehen des Angeklagten nicht in eine einzige materiell-rechtliche Tat einbinden (vgl. auch BGHSt 36, 151 ff.).

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95  
    Der Begriff der Tat ist nicht im Sinne der sachlich-rechtlichen Konkurrenzvorschriften der §§ 52, 53 StGB zu verstehen, sondern im prozessualen Sinne, auch wenn nach der neueren Rechtsprechung die sachlich-rechtliche Tatmehrheit in der Regel für mehrere prozessual selbständige Taten spricht (vgl. BGHSt 35, 14, 19; BGHSt 36, 151, 154).

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem in BGHSt 36, 151 entschiedenen, wo es an einem durchgehenden zeitlichen Zusammentreffen fehlte.

    c) Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens im Einzelfall auch der Vertrauensschutz des Angeklagten zu beachten (vgl. BGHSt 36, 151, 155; 35, 14, 19).

mehr
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98  

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Dabei kommt es im Einzelfall darauf an, ob die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293: 35, 14, 17; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255).
  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01  

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

    Eine einheitliche und daher einer Verfahrenstrennung nicht zugängliche prozessuale Tat liegt nicht nur bei tateinheitlich begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 29, 288; 38, 37, 39 ff.; 43, 96, 98) vor, sondern kann auch bei sachlich-rechtlich selbständigen Taten gegeben sein; hierbei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob die einzelnen Handlungen innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und daß die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293; 35, 14, 11; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255; 45, 211, 213).

    Eine einheitliche und daher einer Verfahrenstrennung nicht zugängliche prozessuale Tat liegt nicht nur bei tateinheitlich begangenen Straftaten (vgl. BGHSt 29, 288; 38, 37, 39 ff.; 43, 96, 98) vor, sondern kann auch bei sachlich-rechtlich selbständigen Taten gegeben sein; hierbei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob die einzelnen Handlungen innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und daß die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 2, 371, 374; 23, 141, 145; 29, 288, 293; 35, 14, 11; 36, 151, 154 f.; 41, 385, 388, 390; 43, 96, 99; 252, 255; 45, 211, 213; vgl. Engelhard in KK StPO 4. Aufl. § 264 Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 264 Rdn. 2; Pfeiffer StPO 3. Aufl. § 264 Rdn. 2, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04  

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Seiner Struktur nach ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung trotz oftmals langer Tatzeiträume nicht solcher der Delikte des Waffengesetzes (vgl. BGHSt 36, 151) oder anderer Dauerdelikte (vgl. BGHSt 23, 141, 148 ff.) vergleichbar, bei denen ein zusätzlicher neuer Tatentschluß zu einer Zäsur führen kann, so daß sich die nachfolgende Dauerstraftat als prozessual selbständige Tat darstellt (vgl. schon BGHSt 38, 37, 40 zum Strafklageverbrauch bei Steuerhinterziehung).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94  
    Das gilt hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten wegen des Vergehens gegen das Waffengesetz nach den Grundsätzen von BGHSt 36, 151 auch für den Fall, daß - einer Version des Angeklagten über seine Tatbegehung (UA S. 21) entsprechend - eine Verwendung der Pistole, wegen deren Besitz der Angeklagte verurteilt worden ist, bei der Brandstiftung in Betracht zu ziehen wäre.

    Ob und inwieweit Einzeltaten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit demselben Fahrzeug überhaupt noch im Anschluß an BGHSt 40, 138 durch Fortsetzungszusammenhang oder auf andere Weise (etwa als Dauerstraftat, vgl. BGHSt 36, 151, 153), zu einer Tat verbunden werden können und ob gegebenenfalls insoweit hinsichtlich des Strafklageverbrauchs an BGH NStZ 1984, 135 festzuhalten wäre (zweifelnd Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21 unter Hinweis auf BGHSt 29, 288 und 39, 390), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97  
    Es kam darauf auch nicht an: Würden Teilakte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis als fortgesetzte Handlung (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92 -; vgl. aber BGHSt 40, 138) oder als Dauerstraftat (vgl. BGHSt 36, 151, 153) zu einer Tat verbunden, so stünden Diebstahlstaten, die tateinheitlich mit dieser einen Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verbunden sind, zueinander - als gegenüber dem Delikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schwerere Straftaten - in Tatmehrheit (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92 - m.w.N.).

    Nicht anders hatte er den Schuldspruch zu fassen, wenn - wozu der Senat allerdings neigt und was auch dem Beschluß des 4. Strafsenates vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 - zugrunde liegen könnte - die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils durch Unterbrechung der Fahrt und Fassen des Entschlusses, mit Hilfe des Kraftwagens einen Diebstahl zu begehen, beendet gewesen und mit Ausführen des Entschlusses neu begangen worden wäre (vgl. BGHSt 36, 151, 154).

  • BGH, 29.03.1994 - 4 StR 108/94  
    Jedoch hat der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen bei der Nötigungshandlung den geladenen Revolver (Smith & Wesson Modell 292 Kaliber 44 Magnum) geführt und sich insoweit tateinheitlich mit Nötigung der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe und des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 aa und b WaffG schuldig gemacht (vgl. BGHSt 36, 151 ).

    Auch insofern hat sich der Angeklagte tateinheitlich zur versuchten schweren räuberischen Erpressung der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe und des unerlaubten Führens einer solchen schuldig gemacht (BGHSt 36, 151 ).

  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11  

    Beitragsvorenthaltung und Unterschreitung von Mindestlöhnen

    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).

    Jedoch sind materiell-rechtlich selbständige Taten in der Regel auch prozessual selbständig (BGHSt aaO), falls nicht weitergehende Umstände die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO rechtfertigen (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, und vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94  

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

  • OLG Hamburg, 23.03.1999 - II b 6/99  
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01  

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93  
  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91  

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96  
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98  

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94  
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96  
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99  

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99  

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99  

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92  

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97  
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00  

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand);

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 728/94  
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95  
  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01  

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91  

    Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92  
  • BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93  
  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97  
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10  

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 462/94  
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 89/95  
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95  
  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 9/96  
  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97  
  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 564/98  

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • BGH, 31.05.1989 - 3 StR 99/89  
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99  

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

  • BGH, 19.01.1994 - 5 StR 716/93  
  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00  

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer,

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