Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2000 - VI ZB 9/00 |
Tauchlehrer
§ 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine "außerordentliche Beschwerde" gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht (Hinweis: die Nichtzulassungsbeschwerde als ordentlicher Rechtsbehelf ist mWv 1.1.02 eingeführt worden, § 544 ZPO <Fassung seit 1.1.02>, allerdings mit einer Beschwerdewertbegrenzung bis zum 1.1.07: § 26 Nr. 8 EGZPO)
Volltextveröffentlichungen (5)
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ZPO § 546 Abs. 1
Nichtzulassung der Revision - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2000, 1732
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.09.2001 - III ZB 41/01 Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beschwerde sind hier nicht gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2000 - VI ZB 9/00, NJW-RR 2000, 1732).
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde
Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
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