Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96 |
Tauchverbot am Teufelstisch
§ 26 WasserG, § 42 Abs. 2 VwGO, auch wenn kein Anspruch auf Gemeingebrauch besteht (Hinweis: vgl. für das Straßenrecht: § 13 Abs. 2 StrG), besteht bei dessen Aufhebung ein wehrfähiges Recht auf die Einhaltung der dafür bestehenden Voraussetzungen;
§ 28 Abs. 2 WasserG, zur Abgrenzung zwischen den Instrumenten der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) und Rechtsverordnung;
Art. 2 Abs. 1 GG, Recht auf Selbstgefährdung steht grds. polizeilichen Maßnahmen (§§ 1, 3 PolG) entgegen
Volltextveröffentlichungen (5)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 42 Abs 2 VwGO, § 26 Abs 1 S 1 WasG BW, § 28 Abs 2 S 1 WasG BW
Gewässerbenutzung: Gemeingebrauch - Klagebefugnis - Tauchverbot - Recht auf Selbstgefährdung - Alpmann Schmidt
VwGO § 42 Abs 2, WasG BW § 26 Abs 1 S 1, WasG BW § 28 Abs 2 S 1
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)
Gemeingebrauch; Klagebefugnis; Gefahrenabwehr; Selbstbestimmungsrecht; Selbstgefährdung; Tauchverbot
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Recht auf Selbstgefährdung
- teufelstisch.de
Tauchverbot am Teufelstisch
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 02.07.1996 - 6 K 1460/94
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2683/96
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 48, 80 (Ls.)
- NJW 1998, 2235
- VBlBW 1998, 25
- VBlBW 1997, 313 (Ls.)
- NVwZ 1998, 868
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 8 S 269/00
Normenkontrolle einer wasserrechtlichen Verordnung zum Tauchen in einem Baggersee
Nach der Rechtsprechung des Senats kann jedoch unabhängig von dieser Frage jeder, der einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. die im Anschluss an das Urteil des 1. Senats v. 22.6.1987, a.a.O., ergangenen Urteile des 8. Senats vom 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25 und 7.11.1997 - 8 S 598/97 - VBlBW 1998, 174;… Gieseke/Wiedemann/Czychowski, a.a.O., Rn. 14)).Die für den Erlass von Polizeiverordnungen geltende Bestimmung in § 13 S. 2 PolG findet keine Anwendung, da auf § 28 Abs. 2 WG gestützte Verordnungen auch dann nicht den Regeln für Polizeiverordnungen unterliegen, wenn sie von der Ortspolizeibehörde erlassen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997, a.a.O.; Kibele, Die Wassergesetz-Novelle von 1988, VBlBW 1988, 329).
Die Regelung ist damit wesentlich weniger einengend als die in der Rechtsverordnung der Stadt Bruchsal, die der Senat in seinem Urt. v. 7.11.1997 (8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25) als unverhältnismäßig beanstandet hat.
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 598/97
Rechtsverordnung über den Gemeingebrauch an Gewässern: Zuständigkeit des …
Wer einen einmal begründeten wasserrechtlichen Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann verlangen, daß bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (Anschluß VGH Mannheim, 1997-07-11, 8 S 2683/96).Wer einen einmal begründeten Gemeingebrauch ausübt oder ausüben will, kann jedoch unabhängig hiervon verlangen, daß bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden, und insoweit auch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz beanspruchen (vgl. das im Anschluß an das Urteil des 1. Senats v. 22.6.1987, a.a.O., ergangene Urteil des Senats vom 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen in VBlBW 1997, Heft 12;… im Ergebnis ebenso Urt. v. 13.3.1987 - 5 S 279/86 - VBlBW 1987, 377).
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2003 - 5 S 1274/03
Biotopschutz - Allgemeinverfügung - gemeindliche Planungshoheit
Die Anlassbezogenheit und die örtliche Begrenztheit der Anordnung rechtfertigen in Abgrenzung zur Rechtsnorm die gewählte Form der Allgemeinverfügung (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 - VBlBW 1998, 25).
- BVerwG, 04.10.2007 - 4 BN 40.07 5 Zu Unrecht macht die Antragstellerin unter Berufung auf die Entscheidungen des VGH Mannheim vom 11. Juli 1997 8 S 2683/96 (NJW 1998, 2235) und des OVG Koblenz vom 26. April 2001 1 C 10604/00 (NVwZ-RR 2002, 183) geltend, sie könne als den bisherigen Gemeingebrauch ausübende Staatsbürgerin im Rechtsweg durchsetzbar verlangen, dass bei Eingriffen in diese Rechtsposition die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden.
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 3 S 274/06
Normenkontrollverfahren - zum Tauchverbot in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Gleichwohl steht dem Antragsteller im Blick auf die grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und deren einfachrechtliche Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ein subjektives Recht darauf zu, dass bei hoheitlichen Eingriffen und Beschränkungen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs die einschlägigen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts beachtet werden (vgl. Urteil des Senats vom 16.03.2005 - 3 S 474/04 -; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255 ; Urteil vom 13.03.1987 - 5 S 279/86 -, VBlBW 1987, 377; Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -;… zustimmend: Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, RdNr. 265). - VG Regensburg, 13.10.2008 - RN 8 K 08.535
Maisanbauverbot an der Donau
Nach Auffassung der Kammer rechtfertigen die Anlassbezogenheit und die örtliche Begrenztheit der Anordnung in Abgrenzung zur Rechtsnorm die gewählte Form der Allgemeinverfügung (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 8.9.2003 Az. 5 S 1274/03; vom 11.7.1997 Az. 8 S 2683/96; zu ersterem auch schon VGH n.F. 17 (1964), 57/64;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, Rn. 103 zu § 35). - VG Köln, 25.11.2011 - 27 K 4518/09 Unterliegt danach der Leistungsbescheid der Aufhebung, weil der Kläger den Haftungstatbestand nicht nachweislich erfüllt hat, kann auf sich beruhen, ob er einer Inanspruchnahme auch sein durch Art. 2 Abs. 1 GG in gewissen Grenzen gewährleistetes Recht auf Selbstgefährdung - vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80 -, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 691; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.04.1989 - 3 C 4.86 -, NJW 1989, 2960; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, NJW 1998, 2235 mit weiteren Nachweisen - entgegenhalten könnte.
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 5 S 172/99
Rechtsschutz gegen Teilziehung einer Straße
Zwar ist mit dieser Begründung in den von den Antragstellern zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Normenkontrollurteil v. 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255, Urt. v. 11.07.1997 - 8 S 2683/96 -, VBlBW 1998, 25 und Normenkontrollurteil v. 07.11.1997 - 8 S 598/97 -, VBlBW 1998, 174) die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO bzw. die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegen Maßnahmen anerkannt worden, mit denen - gestützt auf § 28 Abs. 2 WG - in einen einmal begründeten wasserrechtlichen Gemeingebrauch eingegriffen worden ist (z.B. durch Tauchverbote). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 8 S 2879/98
Gewässersperrung - Naturschutz - Befreiung
Auch wenn man zugunsten des Klägers ein Recht auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens bejaht (vgl. zur Einschränkung eines bisherigen Gemeingebrauchs das Urteil des Senats vom 11.7.1997 - 8 S 2683/96 - (VBlBW 1998, 25 = NJW 1998, 2235) und von einer Verpflichtung zunächst des Verordnungsgebers und später der über die Befreiung befindenden Behörde ausgeht, auch die (faktischen nicht durch eine Genehmigung gestützten) Belange des Klägers in ihre Abwägung einzubeziehen, bleibt sein Begehren ohne Erfolg. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 2684/96 Dieses Verbot ist, wie der Senat mit Urteil vom gleichen Tag in der Sache 8 S 2683/96 entschieden hat, rechtmäßig.
