Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97 |
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§ 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des beendeten Versuches bei lebensgefährlichen Ausführungshandlungen
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StGB § 24
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(Entscheidungsbesprechung)
Die Korrektur des Rücktrittshorizonts
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1997, 593
- NStZ 1998, 346 (Altvater)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter …
Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33).Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33).
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte …
Diese Feststellungen sind vom Rechtsfehler nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97
Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei …
Eine Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte eines einheitlichen Schuldspruchs ist ausgeschlossen (…Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 344 Rdn. 4 und § 318 Rdn. 13 m.w.Nachw.; vgl. zum korrespondierenden Problem des Umfangs der Urteilsaufhebung BGH, Beschl. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08
Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; …
Der BGH hat zwar wiederholt ausgeführt, dass in Fällen, in denen bereits eine konkrete Gefährdung des Opfers eingetreten ist, grundsätzlich ein beendeter Versuch vorliegt, da es bei gefährlichen Gewalthandlungen und vom Täter wahrgenommenen schweren Verletzungen auf der Hand liegt, dass er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (BGH NStZ 1997, 593; BGHSt 39, 221, 231). - BGH, 21.01.1998 - 2 StR 480/97
Freischießen des Fluchtwegs - § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - …
Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfaßt die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97 - m.w.N.). - BGH, 01.10.1997 - 2 StR 414/97 Diese Kenntnis versteht sich aber nicht von selbst, wenn das angegriffene Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (…BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
