Rechtsprechung
| BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73 |
Taxigeld-Anspruch
§ 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung;
§ 316a StGB
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 25, 224
- NJW 1973, 2072
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
"Hells Angels"-Fall; Tötungsvorsatz; besonders schwerer Raub (Zueignungsvorsatz …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine (besonders schwere) räuberische Erpressung zwar auch derjenige begehen, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden (BGH, Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 228 mwN), eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die dafür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist ( BGHSt 14, 386, 388, 390 f.; BGH NStZ-RR 1999, 103).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine (besonders schwere) räuberische Erpressung zwar auch derjenige begehen, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden (BGH, Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 228 mwN), eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die dafür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist (BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388, 390 f.;… vom 6. August 1991 - 1 StR 430/91, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103).
- BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01
Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter …
Wird unmittelbar anschließend nach einem vollendeten Betrug das Mittel der Gewalt eingesetzt, um das Opfer davon abzuhalten, sein Rückgabeverlangen durchzusetzen, (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226;… BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.), findet auch der Erpressungstatbestand Anwendung.In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu einem solchen Verhalten zu nötigen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH NJW 1984, 501;… BGHR StGB § 263 1 Versuch 1 m.w.N.; zum umgekehrten Fall, daß der Käufer sein Geld mit Nötigungsmitteln zurückverlangt, vgl. BGH NStZ-RR 2000, 234).
- BGH, 27.06.2002 - 3 StR 189/02
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (gewaltsames Erzwingen der Weiterfahrt in …
Das gewaltsame Erzwingen der Weiterfahrt in der Absicht, den geschuldeten Fahrpreis nicht vollständig zu bezahlen, erfüllt den Tatbestand des § 316 a Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 25, 224 ff.).Hierdurch wird jedoch der Schuldspruch nicht in Frage gestellt, weil das gewaltsame Erzwingen der Weiterfahrt in der Absicht, den geschuldeten Fahrpreis nicht vollständig zu bezahlen, den Tatbestand des § 316 a Abs. 1 StGB ebenso erfüllt (vgl. BGHSt 25, 224 ff.) wie auch die nach Änderung des Tatplans erhobene Forderung des Angeklagten, auszusteigen und ihm das Fahrzeug zu überlassen, da diese in Anbetracht des unmittelbar zuvor erfolgten Angriffs die konkludente Androhung weiterer Gewaltanwendung enthielt.
- BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und …
Allerdings braucht diese Preisgabe - anders als beim Betrug - nicht in Form einer Vermögensverfügung zu erfolgen (vgl. BGHSt 7, 252, 254; 14, 386, 390; 25, 224, 228;… Arzt, Strafrecht B.T. LH 3 Rdn. 357; Schünemann JA 1980, 486, 489; a.A. die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum;… vgl. insoweit Herdegen in LK StGB 11. Aufl. § 249 Rdn. 23 Fn. 12 und die Nachweise bei Röckrath, Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung, 1991 S. 43 ff.). - BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83
Gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der …
Aus der Entscheidung BGHSt 25, 224 ergibt sich nicht anderes:. - BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83
Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB;§ 255 StGB, Sicherungserpressung, …
Deshalb liegt beispielsweise räuberische Erpressung vor, wenn es einem Taxifahrer aufgrund eines vom Täter spätestens während der Fahrt gefaßten Entschlusses von Gewalt unmöglich gemacht wird, seine Fahrpreisforderung durchzusetzen, wenn er also die Forderung endgültig preisgeben muß (BGHSt 25, 224 ff.). - BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97
Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB, …
Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalt ist für einen Schuldspruch wegen (tateinheitlich zur schweren räuberischen Erpressung begangener) Beihilfe zum schweren Raub kein Raum, weil sich der Angeklagte G. an der Tat nicht (auch) als Gehilfe beteiligt, sondern er im Hinblick auf die gesamte Tat und Beute als (Mit-)Täter gehandelt hat (vgl. BGHSt 14, 386, 390 f.; 25, 224, 228; Senatsbeschluß vom 13. Mai 1997 - 4 StR 200/97 = NStZ-RR 1997, 321 ; zur Mittäterschaft bei unterschiedlichen Straftatbeständen vgl. BGHSt 36, 231 ff. mit Anm. Beulke NStZ 1990, 278). - BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96 In solchen Fällen findet auch der Erpressungstatbestand jedenfalls dann Anwendung, wenn nach fehlgeschlagener Täuschung unmittelbar anschließend das Mittel der Gewalt eingesetzt wird, um das Opfer zu nötigen, die erstrebte Schädigung seines Vermögens hinzunehmen (vgl. auch BGHSt 25, 224, 226; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; BGH NJW 1984, 501 = JR 1984, 388 m. Anm. Kienapfel).
- BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
