Rechtsprechung
| BGH, 08.12.1998 - XI ZR 302/97 |
Teehandel
§ 138 Abs. 1 BGB, zur Sittenwidrigkkeit einer Globalzession ohne dingliche Teilverzichtsklausel (Schutz eines verlängerten Eigentumsvorbehalts), Wirkung der Nichtigkeit erga omnes;
zur Rückabwicklung einer nichtigen Sicherungszession nach internationalem Privatrecht, Art. 38, 33 EGBGB
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB §§ 138 Abs. 1 (Bb), 398
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Globalzession: Sittenwidrigkeit nach § 138 I BGB bei Konkurrenz mit verlängertem Eigentumsvorbehalt von Warenlieferanten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sittenwidrigkeit einer Globalzession
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Sittenwidrigkeit der Globalzession künftiger Kundenforderungen an eine Bank
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Sittenwidrigkeit der Globalzession von Banken ohne Teilverzicht für Lieferantenforderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt
Kurzfassungen/Presse (4)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 138 Abs. 1, § 398
Sittenwidrigkeit der Globalzession von Banken ohne Teilverzicht für Lieferantenforderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt - bankkundenrecht.de (Kurzinformation)
Globalzession
- bankkundenrecht.de (Kurzinformation)
Globalzession
- finanztip.de (Kurzinformation)
Sittenwidrige Globalzession einer Bank
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Sittenwidrigkeit der Globalzession von Banken ohne Teilverzicht für Lieferantenforderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 940
- ZIP 1999, 101
- MDR 1999, 369
- BB 1999, 387
- NZI 1999, 76
- WM 1999, 126
- DB 1999, 329
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 128/98
Wirksamkeit der Globalzession künftiger Kundenforderungen
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine zur Kreditsicherung vereinbarte Globalzession in der Regel sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie nach dem Willen der Vertragspartner auch solche Forderungen umfassen soll, die der Schuldner seinen Lieferanten aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehalts künftig abtreten muß und abtritt (BGHZ 55, 34, 35; 72, 308, 310; 98, 303, 315; BGH, Urteile vom 18. April 1991 - IX ZR 149/90, WM 1991, 1273 unter IV 1 a; vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 302/97, WM 1999, 126 unter II 2 a).Die aus der Sittenwidrigkeit folgende Nichtigkeit wirkt für und gegen jedermann (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998 aaO unter II 2 c; kritisch Medicus, EWiR 1999, 299).
Bei dem Abtretungsvertrag, mit dem die Gemeinschuldnerin ihre Ansprüche gegen sieben Abnehmer auf die Beklagte übertragen hat, handelt es sich auch dann um eine Globalabtretung, wenn damit nicht sämtliche Kunden erfaßt sein sollten (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998 aaO unter II 2 b aa).
- BGH, 14.07.2004 - XII ZR 257/01
Bausicherheiten - Kollission zweier Globalzessionen
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine zur Sicherung eines Kredits vereinbarte Globalzession künftiger Kundenforderungen an eine Bank in der Regel sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie nach dem Willen der Vertragsparteien auch solche Forderungen umfassen soll, die der Schuldner seinen Lieferanten aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehalts künftig abtreten muß und abtritt (…BGHZ 30, aaO, 153; 55, 34, 35; 72, 308, 310; 98, 303, 314; BGH Urteile vom 13. Juli 1983 - VIII ZR 134/82 - NJW 1983, 2502, 2504; vom 18. April 1991 - IX ZR 149/90 - NJW 1991, 2144, 2147; vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94 - NJW 1995, 1668, 1669; vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 302/97 - NJW 1999, 940 und vom 21. April 1999 - VIII ZR 128/98 - NJW 1999, 2588, 2589).c) Der Globalzessionsvertrag vom 23. Dezember 1994 genügt auch den Anforderungen, die die Rechtsprechung an den Vorrang der Rechte aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt stellt, um die Sittenwidrigkeit der Globalzession auszuschließen (…BGHZ 72, aaO;… BGH Urteile vom 18. April 1991 - IX ZR 149/90 - aaO…, vom 21. April 1999 - VIII ZR 128/98 - aaO; vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 302/97 - aaO).
- OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 19/07
Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine zur Kreditsicherung vereinbarte Globalzession dann sittenwidrig und damit nichtig, wenn diese nach dem Willen der Vertragspartner auch solche Forderungen umfassen soll, die der Schuldner seinen Lieferanten aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehalts künftig abtreten muss und abtritt (BGHZ 55, 34 [35]; BGH, WM 1999, 126; BGH, NJW 1999, 2588).
- OLG Brandenburg, 14.09.2001 - 7 U 69/01
Kollision einer Globalzession mit Sicherungsabtretungen durch einen …
Die Sittenwidrigkeit einer Globalzession im Verhältnis zu einem zeitlich nachfolgenden verlängerten Eigentumsvorbehalt, die insbesondere der BGH in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. nur: BGHZ 30, 149, 152 ff; BGH NJW 1999, 940), beruht darauf, daß ein Händler durch eine Abtretung sämtlicher - auch zukünftiger - Forderungen gegen seine Kunden an einen Geld- oder auch Warenkreditgeber objektiv in eine Zwangslage versetzt wird dergestalt, daß er entweder seinen Lieferanten gegenüber die Globalzession offenlegt und diese - die Branchenüblichkeit der Lieferung unter verlängertem Eigentumsvorbehalt vorausgesetzt - zum Verzicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt bewegen und damit deren Weigerung zur Lieferung auf Kredit riskieren muß, oder daß er seinen Lieferanten die Globalzession verschweigt und sich damit ihnen gegenüber vertragswidrig verhält, sobald er die Waren weiter veräußert, oder sich sogar - etwa wegen Betruges - strafbar macht. - BGH, 20.06.2002 - IX ZR 219/99 Deren schutzwürdige Interessen würden nur durch eine dinglich wirkende Freigaberegelung berücksichtigt (BGHZ 72, 308, 310 f; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668, 1669 unter II. 1. b) aa); vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 302/97, WM 1999, 126, 127).
- OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
Widerruf eines Prozessvergleichs durch den beigetretenen Streithelfer; …
Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen (BGH ZIP 1999, 101 f, NJW 95, 1668, NJW 1994, 445). - OLG Hamburg, 25.01.2008 - 12 U 39/00
Internationaler Warenkauf: Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtseinkommens bei Wahl …
Die verfügende Wirkung der Abtretung und damit die Art und Weise, ob und wie eine Forderung durch Abtretung auf den Zessionar übergeht, um die es vorliegend geht, untersteht dagegen dem Recht, das für die abgetretene Forderung maßgebend ist (BGH NJW 1999, 940; BGH NJW-RR 2005, 206;… Anwaltkommentar BGB Bd. 1 [2005] [- Doehner ] Art. 33 EGBGB Rn. 3 ff.;… MünchKomm BGB [- Martiny ] Art. 33 EGBGB Rn. 11;… Palandt [- Heldrich ] Art. 33 EGBGB Rn. 2;… a.A. Staudinger [- Hausmann ] Art. 33 EGBGB Rn. 33). - OLG Hamm, 15.09.2011 - 18 U 226/10
Internationale Zuständigkeit, internationales Insolvenzrecht, COMI (Center of …
Der Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998 das Recht, das über die zu Unrecht vom Bereicherungsschuldner eingezogene Forderung herrscht, auch für den Ausgleich zwischen ihm und dem wahren Gläubiger für maßgeblich erachtet (BGH NJW 1999, 940;… v. Hoffmann/Fuchs in: Staudinger, Kommentar zum BGB, 14. Auflage 2001, Art. 38 Rn. 13). - LG Hildesheim, 31.08.2010 - 6 O 65/10
Insolvenz eines Kreditschuldners: Absonderungsrecht der kreditgebenden Bank …
Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung dann in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen (vgl. nur BGH, Urt. vom 08.12.1998, XI ZR 302/97, Rn. 20 m. w. N., zitiert nach juris). - OLG Saarbrücken, 14.12.1999 - 4 U 336/99 cc) Nichtigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB ist schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt gegeben, dass Globalzessionsverträge keine Forderungen erfassen dürfen, welche die Kreditnehmer ihren Lieferanten auf Grund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts künftig abtreten müssen (BGH v. 8.12.1998 - XI ZR 302/97, MDR 1999, 369 = NJW 1999, 940 re. Sp.; BGH NJW 1999, 2588 [2589 re. Sp.], jew. m.w.N.;… vgl. hierzu auch Claussen, Bank- und Börsenrecht, 1996, Rz. 184;… Roth in MünchKomm/BGB, 3. Aufl., § 398 Rz. 115 ff).
