Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94   

Teilerlaß mit Gremiumsvorbehalt

§ 133 BGB, Schweigen als Annahmeerklärung, Bezug zu abgeschlossenen Vorverhandlungen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Stillschweigende Annahme eines (Kredit-)Erlaßvertrags

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  • Betriebs-Berater

    Stillschweigende Annahme eines Krediterlaßvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Teilerlaß von Darlehensforderungen bei widerspruchsloser Annahme der angekündigten Restzahlung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 1281
  • ZIP 1995, 574
  • BB 1995, 1507
  • BB 1995, 694
  • VersR 1995, 839
  • WM 1995, 695
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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02  

    Wohnungseigentum - Ermittlung eines Abstimmungsergebnises

    Unter diesen Voraussetzungen kann auf eine Willenserklärung mit bestimmtem Inhalt geschlossen werden, wenn der Erklärungsempfänger angesichts der Gesamtumstände nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eine gegenteilige Äußerung des Schweigenden erwarten durfte (vgl. Canaris, Festschrift für Wilburg zum 70. Geburtstag, 1975, S. 77, 82; auch BGHZ 61, 282, 285; BGH, Urt. v. 14. Februar 1995, XI ZR 65/94, NJW 1995, 1281; Urt. v. 5. Februar 1997, VIII ZR 41/96, NJW 1997, 1578, 1579; Urt. v. 10. Februar 1999, IV ZR 56/98, NJW-RR 1999, 818, 819; RGRK-BGB/Krüger-Nieland, 12. Aufl., vor § 116 Rdn. 18 m.w.N.).

    Da aber auch das Schweigen unter besonderen Umständen, wie sie hier gegeben sind, nichts anderes als eine Willenserklärung durch konkludentes Verhalten ist (vgl. Canaris, aaO, S. 77; MünchKomm-BGB/Kramer, aaO, vor § 116 Rdn. 24; Soergel/Hefermehl, aaO, vor § 116 Rdn. 32, § 133 Rdn. 16; Erman/Palm, aaO, § 133 Rdn. 10; wohl auch BGH, Urt. v. 14. Februar 1995, XI ZR 65/94, NJW 1995, 1281; offengelassen von BGH, Urt. v. 6. Mai 1975, VI ZR 120/74, NJW 1975, 1358, 1359; a.A. Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 116 Rdn. 8), kann im vorliegenden Fall nichts anderes gelten (vgl. MünchKomm-BGB/Kramer, aaO, § 119 Rdn. 99 f; auch Soergel/Hefermehl, aaO, vor § 116 Rdn. 34; anders aber Flume, aaO, S. 65).

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98  

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

    In NJW 95, 1281 hat der BGH dargelegt, daß zwar auch im Handelsverkehr Stillschweigen auf ein Vertragsangebot in der Regel nicht als Zustimmung zu bewerten sei.

    Der BGH (NJW 95, 1281) hat einverständliche und alle wichtigen Punkte betreffende Vorverhandlungen der Parteien über eine Vergleichsvereinbarung für ein wichtiges Indiz gehalten, bei dessen Vorliegen aus dem Schweigen auf ein endgültiges Angebot in der Regel der Schluß einer stillschweigenden Annahme gerechtfertigt ist.

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94  

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

    Sollte dies der Fall sein, wäre nach § 6 Abs. 1 AGBG im übrigen nur Nr. 2 Satz 2 des Sicherungsübereignungsvertrages unwirksam (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Februar 1995 - IX ZR 250/93, WM 1995, 695 ), nicht aber Nr. 2 oder gar die Sicherungsübereignung insgesamt (§ 6 Abs. 3 AGBG ).
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  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99  

    Handelsrecht - Zurechnung der Kenntnis des Vertreters nach § 166 Abs. 1 BGB

    Dass dort die notarielle Vereinbarung unter den "Vorbehalt der Genehmigung durch den Aufsichtsrat und zusätzlich unter den Vorbehalt der Genehmigung durch die Treuhandanstalt" gestellt war, hatte - auch hinsichtlich des Gremiumsvorbehalts (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - XI ZR 65/94, WM 1995, 695 unter II) - lediglich die Bedeutung einer Wiederholung des gesetzlichen Wirksamkeitserfordernisses.
  • BGH, 09.11.1995 - IX ZR 179/94  

    Benachteiligung des Sicherungsgebers durch eine Globalzession

    Im Streitfall war aufgrund der Vereinbarung, daß der Wert der abgetretenen Forderungen mindestens (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. Dezember 1993 - VIII ZR 166/93, WM 1994, 104; Beschl. v. 2. Februar 1995 - IX ZR 250/93, WM 1995, 695) 1 Mio. DM betragen mußte und auf Verlangen des Sicherungsgebers Sicherheiten freizugeben waren, soweit deren Gesamtwert die Deckungsgrenze oder mangels einer solchen Vereinbarung den gesicherten Betrag nicht nur vorübergehend überstieg, klar und einfach zu ermitteln, wann eine Übersicherung der Beklagten zu 1 anzunehmen war.
  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 56/98  

    Kündigung eines Vertrages in der Fahrzeugversicherung

    Ebensowenig ist davon auszugehen, daß das Angebot der Beklagten nur die Zusammenfassung von bereits vorausgegangenen, einverständlichen alle wesentlichen Punkte betreffenden Verhandlungen zwischen den Parteien darstellte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Februar 1995 - XI ZR 65/94 - VersR 1995, 839).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04  

    Immobilien - Rechtsverhältnisse an Privatstraßen

    Insbesondere in dem Schweigen auf ein endgültiges Angebot, das aufgrund einverständlicher und alle wichtigen Punkte betreffender Vorverhandlungen ergeht, ist in der Regel eine stillschweigende Annahme zu sehen, sofern nicht nach den Umständen des Einzelfalls eine solche ausgeschlossen sein soll (BGHR BGB § 151 Annahme 1).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02  

    Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Berufungsinstanz

    Jedenfalls unter diesen Umständen ist ihn ihrem Schweigen eine stillschweigende Annahme zu sehen (vgl. dazu etwa BGH NJW 1995, 1281; Palandt/Heinrichs aaO § 148 Rdn. 3 jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 20/06  

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre (Senat, Urteil vom 14. Februar 1995 - XI ZR 65/94, WM 1995, 695, 696 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 18/06  

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch des Angebotsempfängers erforderlich gewesen wäre (Senat, Urteil vom 14. Februar 1995 - XI ZR 65/94, WM 1995, 695, 696 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2006 - XI ZR 19/06  

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben mit

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2001 - 23 U 119/00  

    Zustandekommen einer Verzichtsvereinbarung; Vertretung einer Gebietskörperschaft

  • OLG Jena, 12.01.2006 - 1 U 921/04  

    Bauvertrag - Kann ein Nachtragsangebot konkludent angenommen werden?

  • OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10  

    Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund vereinbarter

  • OLG München, 11.03.1996 - 31 U 3679/95  

    Bewertung von Deckungsgrenze und Sicherheitsabschlag im Rahmen einer

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2002 - L 4 P 2487/01  

    Versicherungsvertrag in der privaten Pflegeversicherung

  • LSG Bayern, 12.04.2006 - L 2 P 42/03  
  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 226/10  

    Annahme eines Angebots durch Schweigen

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2003 - L 4 P 2229/02  
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 22 U 167/08  

    Wirksamkeit der einvernehmlichen Aufhebung eines Kaufvertrages über

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