Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98   

Telefongespräch mit Bruder

§ 100d Abs. 3 Satz 3 StPO, die Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts durch einen Angehörigen nach § 52 StPO steht einer Verwertung der Telefonüberwachung (§ 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO) zwischen dem Angeklagten und dem Angehörigen nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2535
  • NStZ 1999, 416
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08  

    Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige

    Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum (vgl. BGHSt 40, 211; BGH NStZ 1999, 416).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 177/02  

    Vereidigungsverbot (versuchte Strafvereitelung); Verwirkung von Verfahrensrügen;

    Dies trifft nicht zu wie auch der Generalbundesanwalt im einzelnen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch BGH NStZ 1999, 416) dargelegt hat.
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