Rechtsprechung
   BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94   

Testament durch schreibunfähige Stumme

§§ 2232, 2233 BGB, §§ 31, 34 BeurkG, Art. 14 GG, Verhältnismäßigkeit, Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG;

(Hinweis: in Umsetzung dieser Entscheidung wurden die Vorschriften der §§ 2232, 2233 BGB durch Gesetz vom 23.7.02 (BGBl. I 2850) geändert)

Volltextveröffentlichungen (10)

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schreib- und sprechunfähige Personen dürfen nicht ausnahmslos von der Errichtung eines Testaments ausgeschlossen werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schreib- und sprechunfähige Personen dürfen nicht ausnahmslos von der Errichtung eines Testaments ausgeschlossen werden

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2232, 2233; BeurkG § 31; GG Art. 14 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Abs. 3, S. 2
    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses schreibunfähiger Stummer von der Errichtung letztwilliger Verfügungen

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  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligungsverbot schreibunfähiger stummer Erblasser

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Erklärung des letzten Willens mittels Zeichen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Testament - erleichterte Formvorschriften für Behinderte

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Errichtung von Testamenten erklärungsbehinderter Erblasser" von Notar a.D. Dr. Heinrich Nieder, original erschienen in: ZNotP 2003, 202 - 208.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 99, 341
  • NJW 1999, 1853
  • FamRZ 1999, 985
  • DNotZ 1999, 409
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Wird zitiert von ... (75)  

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00  

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Andernfalls würde der Grundrechtsschutz mit dem Tode des Erblassers erlöschen und damit weitgehend entwertet werden (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 99, 341 ).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 ; 99, 341 ).

    Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03  

    Vergabe - Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!

    Weiter ergeben sich aus dem Gleichheitssatz umso engere Grenzen für den Gesetzgeber, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 89, 15 ; 90, 46 ; 97, 271 ; 99, 341 ; 103, 242 ; 105, 73 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02  

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 99, 341 ; 101, 312 m.w.N.; stRspr).
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