Rechtsprechung
| BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96 |
Titanic - Das K.O.M.I.T.E.E.
Beschlagnahme von "Bekennerschreiben", Art. 5 GG, Schutzbereich und Grenzen der Pressefreiheit, Verfassungsmäßigkeit des § 97 Abs. 5 Satz 2 StPO aF (Hinweis: beachte die Anfügung des zweiten Halbsatzes dieser Vorschrift durch Gesetz vom 15.2.02)
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlagnahme eines sog. Bekennerschreibens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" erfolglos
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" erfolglos
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Beschlagnahme eines "täuschenden Bekennerschreibens" in Redaktionsräumen verstößt nicht gegen die Pressefreiheit
Verfahrensgang
- BGH, 20.09.1995 - 2 BJs 65/95
- BGH, 24.11.1995 - 2 BJs 65/95
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
- BGH, Ermittlungsrichter, 27.02.2006 - 1 BGs 25/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 507
- NStZ 2001, 43
- afp 2000, 557
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
Auf diese Weise hat der Gesetzgeber jedenfalls im Grundsatz einen tragfähigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Institution einer freien Presse und eines freien Rundfunks auf der einen Seite und dem legitimen Strafverfolgungsinteresse auf der anderen Seite geschaffen, wobei offen bleiben kann, ob der Gesetzgeber den Schutz der Presse und des Rundfunks weiter hätte ziehen oder stärker hätte beschränken dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).
Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).
Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - den Belangen der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).
- BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der …
Geboten ist insofern eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG NJW 2001, 507, 508).Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).
Geboten ist insofern eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).
- KG, 30.07.2010 - 2 StE 2/08
Voraussetzungen für eine Postbeschlagnahme
Ob allerdings auch Bekennerschreiben, mit denen ein anonymer Informant unter Zuhilfenahme der Presse die Öffentlichkeit auf die Ziele der Organisation, der er angehört, aufmerksam machen will und deren Verantwortlichkeit für die Straftat er bekennt, ein schützenswertes Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant begründen können (verneinend BGHSt 41, 363, 367; offen lassend BVerfG NStZ 2001, 43, 44; NStZ 1982, 253, 254), ob also die durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme gesuchten und letztlich beschlagnahmten beiden Bekennerschreiben der militanten gruppe (mg) zum Brandanschlag vom 18. Mai 2007 in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO fallen, erscheint zweifelhaft.Ihr Beitrag zum Prozess der Willensbildung ist für die moderne Demokratie unentbehrlich (…hierzu und zum Folgenden näher Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 57. EL 2010, Art. 5, Rn. 118 ff. mit Nachw. zur Rspr. des BVerfG; aus dieser vgl. nur BVerfGE 20, 162; 66, 116; 117, 244; NStZ 2001, 43).
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
Ein Verzicht auf das Beweismittel kann unter anderem geboten sein, wenn durch seine Herbeiziehung der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt (vgl. 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ) oder wegen der Eigenart des Beweisthemas in grundrechtlich geschützte Bereiche unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingegriffen würde (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00 -, NStZ-RR 2004, S. 83 ; BGHSt 43, 300 ; speziell zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfGE 20, 162; 25, 296; 36, 193; 38, 103; 77, 65; 107, 299;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1982 - 2 BvR 1112/81 -, NStZ 1982, S. 253; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NStZ 2001, S. 43). - BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
Umfang des Aussageverweigerungsrechts von Journalisten
Einer darüber hinausgehenden Abwägung zwischen dem Grundrecht und dem Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege (vgl. BVerfGE 33, 367 ; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 507) bedurfte es nicht.
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