Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75 |
Tödlicher Boxerschlag
§ 32 StGB, Notwehrprovokation
Volltextveröffentlichungen
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StGB (1975) § 32
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 26, 256
- NJW 1976, 634
Wird zitiert von ... (31)
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Der Senat hält daran fest, dass die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt ( BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257).Sein Notwehrrecht war mit Rücksicht auf seinen eigenen vorwerfbaren Beitrag zur Entstehung der Situation eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256).
Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).
Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt ( BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
- BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; …
Demgemäß ist auch der Einsatz einer Schußwaffe nicht von vornherein unzulässig; er kann aber nur das letzte Mittel der Verteidigung sein ( BGHSt 26, 256, 258).In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Ist der Angreifer unbewaffnet und ihm die Bewaffnung des Verteidigers unbekannt, so ist je nach der Auseinandersetzungslage grundsätzlich zu verlangen, daß er den Einsatz der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich oder gar gezielt tödlich einsetzt ( BGHSt 26, 256, 258; BGH NStZ-RR 1999, 40, 41; NStZ 2001, 591, 592).
- BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; …
Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258).Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258;… BGH NStZ 1996, 29, StV 1999, 143 = BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14 m.w.Nachw.).
- BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01
Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der …
Das Notwehrrecht ist eingeschränkt, wenn die Notwehrlage durch ein vorangegangenes Verhalten selbst schuldhaft herbeigeführt wurde (vgl. allg. BGHSt 24, 356; 26, 256; 39, 374; 42, 97).Doch kann dies dahinstehen, weil dem Landgericht im Ergebnis jedenfalls darin beizupflichten ist, daß der Angeklagte gegenüber einem rechtswidrigen Angriff des Nebenklägers in seinen Verteidigungsrechten eingeschränkt war, weil er die Notwehrlage durch sein vorangegangenes Verhalten selbst schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. allg. BGHSt 24, 356; 26, 256; 39, 374; 42, 97); durch den Messereinsatz überschritt er die Grenzen dieses eingeschränkten Notwehrrechts; er handelte daher seinerseits rechtswidrig.
- BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensrecht - Beweislast des Verteidigers bei Notwehrlage
Jedenfalls aber steht dem Verteidiger, hat er sich mit der Abwehr gegen einen von ihm provozierten Angriff eine gewisse Zeit fruchtlos zurückgehalten, in der Regel wieder das volle Notwehrrecht zu (BGHSt 26, 256, 257; 39, 374, 379;… Schönke/Schröder/StGB-Lenckner/Perron, aaO;… MünchKommBGB/Grothe, aaO;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 227 Rn. 9). - BGH, 24.07.2001 - 4 StR 256/01
Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung; Kampflage; Messereinsatz)
In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258; BGH NStZ 1996, 29).In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch des Messers oder der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen einen weniger gefährlichen Einsatz zu versuchen ( BGHSt 26, 256, 258;… BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verteidigung 11; BGH NStZ 1996, 29).
- BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05
Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung vielmehr voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378 f.; 42, 97, 100 f.; BGH NStZ 2003, 425, 428 [insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt]). - BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05
Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat
Die Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts einer - vorläufig vollziehbar oder unanfechtbar - verbotenen Vereinigung im Sinne der Vorschriften des § 20 Abs. 1 Nr. 3 VereinsG oder des § 85 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass das Handeln des Täters auf die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts gerichtet und geeignet ist, eine für diesen vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (BGH NJW 2005, 2164); bloße Unterstützungshandlungen, die nicht unmittelbar die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts zum Ziel haben oder ihn allenfalls reflexartig fördern, genügen dabei ebenso wenig wie Unterstützungshandlungen von nur untergeordneter Bedeutung (vgl. BGHSt 26, 256, 260 f.). - BGH, 02.12.2011 - 5 StR 416/11
Notwehr (Erforderlichkeit); Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf); Kosten …
- BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, …
- BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96
- BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98
- BGH, 13.03.2003 - 3 StR 458/02
Rechtfertigung; Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts; Provokation; …
- BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04
Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch; …
- BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98
- BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09
Versuchter Totschlag; Beweiswürdigung (fernliegende Notwehrlage; Notwehrexzess; …
- BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89
- BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage; …
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88
- BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation
- BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94
- OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
Entfallen der Haftung des Schädigers bei Putativnotwehr
- BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
- BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
- OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
- BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90
- BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89
- BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93
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