Rechtsprechung
   BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98   

Tötungen im Affenhaus

§ 174 S. 1 BGB, keine "Unverzüglichkeit" der Zurückweisung einer Kündigung ohne Vollmachtsvorlage bei Verstreichen der Frist des § 4 S. 1 KSchG;

Anhörung des Personalrats vor Kündigung, Einwand der Unterbreitung eines falschen Sachverhalts, "subjektive Determination";

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Forschungsfreiheit des angestellten Hochschullehrers;

§ 54 BAT, (hier:) Entbehrlichkeit einer Abmahnung, Interessenabwägung;

§ 53 Abs. 3 BAT, Einhaltung einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist ("Auslauffrist") bei außerordentlichen Kündigung eines unkündbaren Angestellten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    BGB § 174, § 626; BAT § 53 Abs. 3, §§ 54, 55; HPVG § 66, § 77 Abs. 4, § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Fristlose Kündigung - Personalratsbeteiligung

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

Verfahrensgang

  • ArbG Kassel, 19.09.1996 - 4 Ca 390/96
  • LAG Hessen, 05.02.1998 - 12 Sa 2032/96
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1999, 818
  • NVwZ-RR 2000, 38
  • DB 1999, 1612
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Wird zitiert von ... (46)  

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98  

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Ist danach eine fristlose Kündigung gegenüber dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ausgeschlossen, so ist in den Fällen, in denen bei einem kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung in Betracht käme, weiter zu prüfen, ob bei dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die lange Bindungsdauer die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist vorliegen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Es würde dem Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes widersprechen, dem altersgesicherten Arbeitnehmer eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist zu verweigern, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei (theoretisch) gleichem Kündigungssachverhalt - und Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - nur fristgerecht gekündigt werden könnte (Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99  

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Eine solche Möglichkeit ist auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA § 626 nF Nr. 177 zu B II 3 b der Gründe; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 zu II 2 d bb der Gründe).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03  

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Einer kündigungsrelevanten Betriebsfriedensstörung muss ein dem Arbeitnehmer vorwerfbares Verhalten bzw. eine ihm vorwerfbare Pflichtverletzung vorausgehen (BAG 3. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 -; Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 Nr. 177).
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