Rechtsprechung
| BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 |
Tötungen im Affenhaus
§ 174 S. 1 BGB, keine "Unverzüglichkeit" der Zurückweisung einer Kündigung ohne Vollmachtsvorlage bei Verstreichen der Frist des § 4 S. 1 KSchG;
Anhörung des Personalrats vor Kündigung, Einwand der Unterbreitung eines falschen Sachverhalts, "subjektive Determination";
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Forschungsfreiheit des angestellten Hochschullehrers;
§ 54 BAT, (hier:) Entbehrlichkeit einer Abmahnung, Interessenabwägung;
§ 53 Abs. 3 BAT, Einhaltung einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist ("Auslauffrist") bei außerordentlichen Kündigung eines unkündbaren Angestellten
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
BGB § 174, § 626; BAT § 53 Abs. 3, §§ 54, 55; HPVG § 66, § 77 Abs. 4, § 97
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose Kündigung - Personalratsbeteiligung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Fristlose Kündigung - Personalratsbeteiligung
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 19.09.1996 - 4 Ca 390/96
- LAG Hessen, 05.02.1998 - 12 Sa 2032/96
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 1999, 818
- NVwZ-RR 2000, 38
- DB 1999, 1612
Wird zitiert von ... (46)
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Ist danach eine fristlose Kündigung gegenüber dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ausgeschlossen, so ist in den Fällen, in denen bei einem kündbaren Arbeitnehmer nur eine ordentliche Kündigung in Betracht käme, weiter zu prüfen, ob bei dem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die lange Bindungsdauer die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist vorliegen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Es würde dem Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes widersprechen, dem altersgesicherten Arbeitnehmer eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist zu verweigern, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei (theoretisch) gleichem Kündigungssachverhalt - und Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - nur fristgerecht gekündigt werden könnte (Senatsurteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 -, aaO, m.w.N.).
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Eine solche Möglichkeit ist auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung zu prüfen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA § 626 nF Nr. 177 zu B II 3 b der Gründe; 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 zu II 2 d bb der Gründe). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Einer kündigungsrelevanten Betriebsfriedensstörung muss ein dem Arbeitnehmer vorwerfbares Verhalten bzw. eine ihm vorwerfbare Pflichtverletzung vorausgehen (BAG 3. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 -; Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 Nr. 177).
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 -BAGE 93, 1). - BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99
Außerordentliche Kündigung
aa) Zur außerordentlichen Kündigung gegenüber tariflich unkündbaren Arbeitnehmern und gegenüber Betriebsratsmitgliedern hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB auch dann vorliegen kann, wenn dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Betreffenden zwar für die Dauer einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist zumutbar, die Weiterbeschäftigung darüber hinaus (ggf. bis zur Erreichung des Pensionsalters) aber unzumutbar ist (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 mwN; BAG 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 35).Kann sich danach bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, die tarifliche Unkündbarkeit auch zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken, so ist jedoch auf der Rechtsfolgenseite zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem tariflich besonders geschützten Arbeitnehmer, wenn bei unterstellter Kündbarkeit nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen (Senatsurteil 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, zu II 4 der Gründe; 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 -, zu II 2 b der Gründe; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Die durch das Landesarbeitsgericht vorgenommene Würdigung, aufgrund der "längeren" Vertragsbindung sei dem Beklagten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "eher" unzumutbar, läßt darüber hinaus offen, ob bei unterstellter Kündbarkeit lediglich eine fristgerechte Kündigung zulässig gewesen wäre, so daß dem Kläger zur Meidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist hätte eingeräumt werden müssen (vgl. BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
Außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin
Maßgeblich ist, dass ein steuerbares Verhalten Gegenstand der Beanstandungen ist und dass Anhaltspunkte gegeben sind, die erwarten lassen, es werde aufgrund einer Abmahnung das mit dem Fehlverhalten erschütterte Vertrauen wiederhergestellt (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [822]).Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes - hier § 53 Abs. 3, § 55 Abs. 1 BAT - erfordern es im Falle einer allein noch möglichen außerordentlichen Kündigung, dem altersgesicherten Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei gleicher Sachlage nur fristgerecht gekündigt werden könnte (BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177). - BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
- LAG Köln, 25.09.2006 - 14 Sa 658/06
Verletzung von Offenbarungspflichten
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
- LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08
Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR …
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07
Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt zur fristlosen Kündigung auch ohne …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 725/06
Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2009 - 6 Sa 134/09
Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Fälschungen; Betriebsbedingte …
- LAG München, 12.01.2006 - 2 Sa 430/05
Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06
Verdachtskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1068/06
Verdachtskündigung
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 5/02
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Alkoholkrankheit des …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Ohne
- LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 15 TaBV 2/05
Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG; Kündigung und sonstiger Nachteil …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
Außerordentliche Kündigung
- LAG Köln, 30.10.2006 - 14 Sa 158/06
Außerordentliche Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit
- KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
Mietrecht - Kündigung durch Nicht-Bevollmächtigten: Zurückweisung zulässig!
- LAG Köln, 28.02.2002 - 5 Sa 1391/01
Auslegung; Kündigungsschutzklage; Klagerücknahme
- LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2009 - 4 Sa 209/09
Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Abmahnung
- LAG Hessen, 19.04.2002 - 9 Sa 865/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1434/03
Außerordentliche Kündigung eines Zeitbeauftragten
- LAG Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 18 Sa 5/02
Kündigung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- LAG Köln, 16.10.2002 - 8 Sa 761/02
Unkündbarkeit, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Personalrat, …
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
- ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03
Manipulation an der Stechuhr rechtfertigt fristlose Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 21 Sa 22/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichts für Arbeitssachen für die …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Weiterleitung von pornografischen bzw. sexistischen E-Mails rechtfertigt nicht …
- LAG Niedersachsen, 03.09.2007 - 9 Sa 989/06
Die Vorlage eines Haftbefehls mit eigener Sachverhaltsdarstellung und Begründung …
- LAG Hessen, 28.03.2008 - 3 Sa 61/08
Zurückweisung einer Kündigungserklärung - Unverzüglichkeit - Vollmachtsurkunde
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
