Rechtsprechung
| BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71 |
Tonband
Art. 2 Abs. 1 GG, Recht am gesprochenen Wort, grundsätzliche Nichtverwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme im Strafverfahren
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Tonband
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Heimliche Tonbandaufnahmen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Verwertbarkeit heimlicher Tonbandaufnahmen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 03.05.1971 - 12 Qs 86/71
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 34, 238
- BVerfGE 34, 239
- NJW 1973, 891
- MDR 1973, 477
- afp 1973, 473
- DVBl 1973, 359
- DÖV 1973, 274
Wird zitiert von ... (132)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Im Strafverfahren kann dies etwa die Aufklärung besonders schwerer Straftaten sein (vgl. BVerfGE 34, 238, 248 ff.; 80, 367, 380).a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ).
Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 ; BGHZ 27, 284).
Hierbei spielt es für die Frage der Grundrechtsbindung keine Rolle, ob die Verwertung solcher grundrechtsrelevanten Informationen in einem Strafprozess (vgl. BVerfGE 34, 238; siehe auch BVerfGE 80, 367 zu der Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Verwertung von tagebuchähnlichen Aufzeichnungen) oder - wie hier - in einem Zivilprozess erfolgen soll (vgl. - mit Bezug auf Art. 10 Abs. 1 GG - BVerfGE 85, 386 ).
Ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess besonders im Zusammenhang mit der wirksamen Aufklärung schwerer Straftaten betont (vgl. BVerfGE 34, 238 m.w.N.; 80, 367 ).
Im Strafverfahren kann dies etwa die Aufklärung besonders schwerer Straftaten sein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
Bei Beobachtungen ist aber ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren (zu dessen Garantie vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ).Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
(3) Dieser Schutz darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; vgl. auch BVerfGE 75, 369 ; 93, 266 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Falles (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
(á) So haben die in Betriebs- und Geschäftsräumen geführten Gespräche regelmäßig geschäftlichen Charakter und somit typischerweise einen Sozialbezug (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
Art. 13 Abs. 3 GG ist dahingehend auszulegen, dass bei entsprechenden Aufzeichnungen Beweisverwertungsverbote bestehen müssen (zur verfassungsrechtlichen Verankerung solcher Gebote vgl. BVerfGE 44, 353 ; vgl. auch BVerfGE 34, 238 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Zudem weisen solche Datenerhebungen insoweit eine beträchtliche, das Gewicht des Eingriffs erhöhende Streubreite auf, als mit den Kommunikationspartnern der Zielperson notwendigerweise Dritte erfasst werden, ohne dass es darauf ankäme, ob in deren Person die Voraussetzungen für einen derartigen Zugriff vorliegen (vgl. zur Telekommunikationsüberwachung BVerfGE 113, 348 ; ferner BVerfGE 34, 238 ; 107, 299 ).aa) Heimliche Überwachungsmaßnahmen staatlicher Stellen haben einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, dessen Schutz sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Selbst sehr schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in ihn nicht rechtfertigen; eine Abwägung findet nicht statt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 120, 274 ).a) Die Verwertung personenbezogener Informationen in einer gerichtlichen Entscheidung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 106, 28 ; BVerfGK 14, 20 ).
Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
Dies schließt die Annahme eines Verwertungsverbots nicht aus, wenn ein unverhältnismäßiger Eingriff im Einzelfall vorliegen sollte (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; vgl. zum Zivilprozess BVerfGE 106, 28 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99 Bei Beobachtungen ist aber ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren (zu dessen Garantie vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
(3) Dieser Schutz darf nicht durch Abwägung mit den Strafverfolgungsinteressen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes relativiert werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; vgl. auch BVerfGE 75, 369 ; 93, 266 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Falles (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
(() So haben die in Betriebs- und Geschäftsräumen geführten Gespräche regelmäßig geschäftlichen Charakter und somit typischerweise einen Sozialbezug (vgl. BVerfGE 34, 238 ).
Art. 13 Abs. 3 GG ist dahingehend auszulegen, dass bei entsprechenden Aufzeichnungen Beweisverwertungsverbote bestehen müssen (zur verfassungsrechtlichen Verankerung solcher Gebote vgl. BVerfGE 44, 353 ; vgl. auch BVerfGE 34, 238 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98 a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wort schützt (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 54, 148 ).
Dieses Selbstbestimmungsrecht findet einen Ausdruck in der Befugnis des Menschen, selbst und allein zu entscheiden, ob sein Wort auf einen Tonträger aufgenommen und damit möglicherweise Dritten zugänglich werden soll, womit Wort und Stimme von dem Kommunikationsteilnehmer losgelöst und in einer für Dritte verfügbaren Gestalt verselbständigt werden (vgl. grundlegend BVerfGE 34, 238 ; BGHZ 27, 284).
Hierbei spielt es für die Frage der Grundrechtsbindung keine Rolle, ob die Verwertung solcher grundrechtsrelevanten Informationen in einem Strafprozess (vgl. BVerfGE 34, 238; siehe auch BVerfGE 80, 367 zu der Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Verwertung von tagebuchähnlichen Aufzeichnungen) oder - wie hier - in einem Zivilprozess erfolgen soll (vgl. - mit Bezug auf Art. 10 Abs. 1 GG - BVerfGE 85, 386 ).
Ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
So hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess besonders im Zusammenhang mit der wirksamen Aufklärung schwerer Straftaten betont (vgl. BVerfGE 34, 238 m.w.N.; 80, 367 ).
Im Strafverfahren kann dies etwa die Aufklärung besonders schwerer Straftaten sein (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
- BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87
Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …
Zwar fällt es auch bei ihnen in die Kompetenz des für jenes Verfahren zuständigen Gerichts, die Eignung der Aufnahmen als Beweismittel zu prüfen; sind die Tonaufzeichnungen durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines anderen erlangt worden und würde dieser Grundrechtsverstoß durch eine Beweiserhebung perpetuiert werden, so ist die Verwertung der Aufnahmen als Beweismittel grundsätzlich ausgeschlossen (BVerfGE 34, 238, 247; BGHSt 14, 358, 363; Senatsurteil vom 24. November 1981 - VI ZR 164/79 - VersR 1982, 191, 192 f.).Prinzipiell kennzeichnet auch sie die Individualität der an dem Gespräch Beteiligten in Gedankenführung und Ausdruck, soweit es nicht um die bloße Übermittlung von geschäftlichen Zahlen oder Daten, um von der persönlichen Sphäre des Sprechenden völlig losgelöste Erklärungen wie reine Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen oder um ähnlich standardisierte Nachrichten geht (vgl. BVerfGE 34, 238, 247; BGHZ 27, 284, 286).
Diese auch der Strafvorschrift des § 201 StGB zugrundeliegende Betrachtung ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BVerfGE 34, 238, 246 ff.; 54, 148, 153 f.; BGHZ 27, 284, 288 ff.; 73, 120, 122 ff.; 80, 25, 42; zuletzt Senatsurteil vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85 - VersR 1987, 778, 780).
Deren Voraussetzungen liegen nur vor, wenn eine heimliche Tonaufzeichnung zur Dokumentierung erpresserischer Drohungen oder ähnlicher strafbaren Handlungen, insbesondere zur Feststellung der Identität von Straftätern, oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen mangels anderer in Betracht kommender Beweismittel im Interesse einer wirksamen Rechtspflege erforderlich ist (BVerfGE 34, 238, 248 f.; BGHZ 27, 284, 289 f.;… Senatsurteil vom 24. November 1981 = aaO.).
aa) Der Revisionserwiderung ist zwar dahin zu folgen, daß das Persönlichkeitsrecht keinen absoluten Schutz vor Eingriffen gewährt, sofern es, wie hier, nicht um die Intimsphäre des Betroffenen und damit um den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung geht (BVerfGE 34, 238, 245, 248 ff.; BGHZ 73, 120, 124;… Senatsurteil vom 24. November 1981 = aaO.).
Außerhalb dieser unantastbaren Sphäre ist über die Frage, ob dem durch eine heimliche Tonbandaufnahme in seinem Selbstbestimmungsrecht Verletzten gemäß §§ 823, 1004 BGB Abwehransprüche zustehen, aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen beider Seiten zu entscheiden (BVerfGE 34, 238, 248; BGHZ 24, 72, 80; 27, 284, 289 f.; 73, 120, 124;… Senatsurteil vom 24. November 1981 = aaO.).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Insoweit darf er auch berücksichtigen, dass bei schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bereits nach geltender Rechtslage sowohl Verwertungsverbote auf der Grundlage einer Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 113, 29 ; BVerfGK 9, 174 ; BGHSt 34, 397 ; 52, 110 ) als auch eine Haftung für immaterielle Schäden begründet sein können (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 6, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ). - BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 f.; 109, 279, 320).Ob ein Sachverhalt zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder zu jenem Bereich des privaten Lebens, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, zuzuordnen ist, lässt sich nicht abstrakt beschreiben, sondern kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfGE 34, 238, 248; 80, 367, 374).
Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
Ob ein Sachverhalt zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder zu jenem Bereich des privaten Lebens, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, zuzuordnen ist, lässt sich nicht abstrakt beschreiben, sondern kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
bb) Das Recht am eigenen Bild (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 35, 202 ; 87, 334 ; 97, 228 ) gewährleistet dem Einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht.Das Schutzbedürfnis ergibt sich vielmehr - ähnlich wie beim Recht am eigenen Wort, in dessen Gefolge das Recht am eigenen Bild Eingang in die Verfassungsrechtsprechung gefunden hat (vgl. BVerfGE 34, 238 ) - vor allem aus der Möglichkeit, das Erscheinungsbild eines Menschen in einer bestimmten Situation von diesem abzulösen, datenmäßig zu fixieren und jederzeit vor einem unüberschaubaren Personenkreis zu reproduzieren.
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipso accusare
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Lebach
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
- BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02
Verfahrensrecht - Heimliches Mithören: Zeugenbeweis unzulässig
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
- BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79
- BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07
Geschwisterbeischlaf
- BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
- BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
- BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von …
- BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
- LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
- BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Verfassungsunmittelbares (selbständiges) Beweisverwertungsverbot für ein mittels …
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02
Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt
- BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfung im öffentlichen Dienst
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
- OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92
- LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de
- VG Kassel, 06.05.2009 - 28 K 1006/08
Disziplinarmaß bei Verquickung privater und dienstlicher Belange (hier: …
- BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
Plakataktion von Greenpeace gegen die Hoechst AG und deren früheren …
- Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht
- Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht
- Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassunngsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie …
- EGMR, 12.07.1988 - 10862/84
- BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
- BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77
- BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Bluitprobe
- BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der …
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften …
- LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07
Lehrer müssen sich Internet-Benotung durch Schüler gefallen lassen // Pädagogin …
- BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für …
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Bildberichterstattung von Gerichtsverhandlungen - Egon Krenz
- OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99
Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des …
- BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 255/06
Erschöpfung des Rechtswegs bei Löschung beschlagnahmter Daten
- BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; …
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
- BGH, 19.09.1994 - II ZR 248/92
Anspruch des Aktionärs auf Erteilung einer Abschrift des …
- OLG Brandenburg, 08.05.2002 - 1 U 28/01
Unterlassungsangspruch eines Redakteurs, der von der Konkurrenz beschuldigt wird, …
- BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06
Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern …
- LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06
außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei …
- BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90
- BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO; …
- OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
- LAG Hamm, 24.07.2001 - 11 Sa 1524/00
Geheimes Filmen am Arbeitsplatz unzulässig
- LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09
Rechtsanwälte - Pflichtverletzung bei Abwicklung von Mietverhältnissen
- BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens
- BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
- OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
- OLG Braunschweig, 05.11.2008 - 1 W 64/08
Anordnung der Vorlage von Beweismitteln durch das Gericht gegenüber einem am …
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 10 S 560/89
Annahmeverweigerung von Postwurfsendungen
- BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94
Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der …
- BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93
- LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94
Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …
- LG Köln, 08.09.2004 - 28 O 101/04
- BGH, 18.08.2010 - 2 StR 242/10
Beweiswürdigung (Verwertung eines heimlich aufgenommenen privaten Gesprächs; …
- LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10
- BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
- BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …
- BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86
Mitbestimmung bei Datenweitergabe
- BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92
- LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10
- BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80
- BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1281/83
Beschlagnahme eines versiegelten Privattestaments zu steuerstrafrechtlichen …
- OLG Bremen, 30.01.1991 - 1 U 111/90
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Fertigung von …
- BayObLG, 21.11.1991 - RReg. 4 St 193/91
- LG Ansbach, 20.07.1995 - KLs 2 Js 6569/93
- OLG Zweibrücken, 24.11.1995 - 3 W 190/95
- OLG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 U 11/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe von Kundendaten
- OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 6 U 169/98
Begriff des Scheingeschäfts
- LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 131 Js 150/10
- LG Augsburg, 19.09.1994 - 8 Ks 401 Js 45895/93
- LG Kaiserslautern, 17.12.2004 - 6035 Js 12235/00
1. Zur Würdigung der Indizien im Falle eines Tötungsdelikts bei fehlender …
- OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
Hauptverhandlung; Unterbrechung; Fortsetzung; Aussetzung; …
- LG Freiburg, 14.05.2003 - 11 Ns 63 Js 28006/02
Verwertungsverbot für Angaben nach einem aus einer Telefonüberwachung …
- KG, 26.02.2007 - 5 Ws 457/06
Strafaussetzung zu Bewährung: Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze bei einer …
- AG Hameln, 17.02.2003 - 31 F 391/02
Ein heimlich durchgeführtes Abstammungsgutachten ist in einem …
