Rechtsprechung
| BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 |
Totschlag im Zugabteil
§ 626 BGB, außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Totschlags
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- Alpmann Schmidt
§ 626 Abs. 1 BGB, § 54 Abs. 1 BAT
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen vorsätzlichen Tötungsdelikts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Angestellten wegen Totschlags
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Totschläger müssen nicht abgemahnt werden
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.05.1997 - 16 Ca 215/97
- LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 95, 78
- NJW 2001, 1086
- MDR 2001, 36
- DB 2001, 285
- BB 2000, 2264
- NZA 2000, 1282
- JR 2001, 220
- DB 2000, 1287
Wird zitiert von ... (68)
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO mwN aus Rechtsprechung und Literatur).
Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (…BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).
Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. des Senats, vgl. 29. Januar 1997 - 2 AZR 292/96 - BAGE 85, 114, 125; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367, 369 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, zu B I 3 der Gründe).
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
Generell setzt die Rechtfertigung einer Kündigung durch außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe; BAG 20. September 1984 - 2 AZR 223/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 14 zu II 1 der Gründe).Der Angestellte muss sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, dass das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird (BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43 zu II 2 b der Gründe).
Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43 zu II 2 c der Gründe) oder bei Straftaten, die in unmittelbarem Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ( BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe mwN ).
Solchen Beeinträchtigungen soll der Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 TVK im Einzelfall entgegenwirken können, bevor sich weitere Einzelfälle häufen und in der Öffentlichkeit ein negatives Bild entsteht ( BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 3 d der Gründe ).
Das erstmalige Geständnis der Straftat durch den Arbeitnehmer ist - wie die Verurteilung des Arbeitnehmers oder der Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung (vgl. BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe) - eine neue Tatsache, die die Frist von § 626 Abs. 2 BGB erneut auslöst.
- LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02
Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch …
Der Begriff des wichtigen Grundes von § 54 Abs. 1 BAT deckt sich mit dem von § 626 Abs. 1 BGB (BAG 20. April 1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - AP BGB § 626 Nr. 163, zu B I 1).Bereits ein derartiger Verstoß kann, selbst wenn es durch ihn zu keiner konkret messbaren Schädigung des Ansehens des öffentlichen Dienstes kommt, im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 3 d).
Die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Obliegenheit des Arbeitgebers zur einschlägigen Abmahnung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung besteht nicht, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber ohne Konsequenzen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86/95, zu II 1 d; 08. Juni 2000 a.a.O., zu B I 2 b;… 15. November 2001 a.a.O., zu II 4).
Die Möglichkeit der Versetzung ist in der Regel nur bei arbeitsplatzbezogenen, nicht aber bei arbeitsplatzunabhängigen Kündigungsgründen zu prüfen (BAG 08. Juni 2000 a.a.O., zu B III 1;… KR-Fischermeier a.a.O. § 626 BGB Rdnr. 292).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
Die Beklagte hat jedoch keine außerordentliche Kündigung beabsichtigt und erklärt, die nur die gemäß § 53 Abs. 3 BAT tarifvertraglich ausgeschlossene ordentliche Kündigung ersetzen sollte und bei der dementsprechend zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der einschlägigen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen gewesen wäre (vgl. dazu BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; BAG 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8, zu II 2 d bb der Gründe; BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu IV der Gründe).Sollte sich danach herausstellen, daß die streitige Kündigung nur unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluß des Kalendervierteljahres entsprechenden Auslauffrist wirksam sein könnte, wäre an sich eine entsprechende Umdeutung in Betracht zu ziehen, denn schon nach dem Inhalt des Kündigungsschreibens entspricht es erkennbar dem mutmaßlichen Willen der Beklagten, das Arbeitsverhältnis jedenfalls zum 31. Dezember 1998 zu beenden, wenn dies zum 30. Juni 1998 nicht möglich ist (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - zVv., zu IV der Gründe).
Vorliegend scheitert jedoch die Umdeutung daran, daß es an der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 72, § 79 Abs. 1 BPersVG fehlt (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. Senat, vgl. 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 29. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367).
- LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/02
Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September …
Richtig ist auch, dass die Achtung vor den Menschenrechten, insbesondere auch der Menschenwürde und der Unverletzlichkeit der Person, hierzu zu zählen sind (…vgl. hierzu Müller-Glöge in ErfKommentar, a.a.O., § 626 BGB Rn. 137; BAG vom 08.06.2000, Az. 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).Vielmehr kann, soweit Angestellte als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, auch eine von diesen verursachte Störung, die das Ansehen des öffentlichen Dienstes herabwürdigt, als Kündigungsgrund geeignet sein (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160; BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).
Handlungen, die den Ansehensverlust herbeiführen, müssen ein gewisses Gewicht haben; sie müssen in unmittelbarem Widerspruch zur Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.a. der Entscheidungsgründe).
Gerade dann, wenn es sich wie dargestellt nicht um eine Straftat des Arbeitnehmers handelt - oder wenn, um eine solche von sehr geringem Gewicht -, wird bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in der Regel eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung genügend sein (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.b. der Entscheidungsgründe).
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Begriff des wichtigen Grundes in § 54 Abs. 1 BAT keine andere Bedeutung hat als der in § 626 Abs. 1 BGB (vgl. zuletzt Senat 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182).Die Bewertung der für und gegen die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sprechenden Umstände liegt weitgehend im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz und kann vom Revisionsgericht nicht durch seine eigene Wertung ersetzt werden (st. Rspr. zuletzt Senat 8. Juni 2000 aaO; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 189).
§ 21 Abs. 5 SchwbG 1986 will dem Umstand Rechnung tragen, daß es dem Arbeitgeber regelmäßig nicht möglich ist, bis zum Ablauf der zweiwöchigen Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer auch noch die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle, auf deren Erteilung und die Durchführung des Verwaltungsverfahrens er keinen Einfluß hat, einzuholen (siehe zuletzt Senat 8. Juni 2000 aaO).
- LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03 Richtig ist auch, dass die Achtung vor den Menschenrechten, insbesondere auch der Menschenwürde und der Unverletzlichkeit der Person, hierzu zu zählen sind (…vgl. hierzu Müller-Glöge in ErfKommentar, a.a.O., § 62 6 BGB Rn. 137; BAG vom 08.06.2000, Az. 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).
Vielmehr kann, soweit Angestellte als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, auch eine von diesen verursachte Störung, die das Ansehen des öffentlichen Dienstes herabwürdigt, als Kündigungsgrund geeignet sein (BAG vom 14.02.1996, 2 AZR 274/95, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 160; BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52; BAG vom 08.06.2000, 2 AZR 638/99, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 182).
Handlungen, die den Ansehensverlust herbeiführen, müssen ein gewisses Gewicht haben; sie müssen in unmittelbarem Widerspruch zur Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.a. der Entscheidungsgründe).
Gerade dann, wenn es sich wie dargestellt nicht um eine Straftat des Arbeitnehmers handelt - oder wenn, um eine solche von sehr geringem Gewicht -, wird bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in der Regel eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung genügend sein (BAG vom 08.06.2000, a.a.O., unter B.I.2.b. der Entscheidungsgründe).
- LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08
Nebentätigkeit als Zuhälter Verhaltensbedingte Kündigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte die dienstliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden, da die Öffentlichkeit das Verhalten eines öffentlich Bediensteten an einem strengeren Maßstab misst als das privat Beschäftigter ( BAG 08.06.2000 - 2 AZR 638/99, NZA 2000, 1282; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323).Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (…BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
Die Möglichkeit einer Versetzung ist in der Regel nur bei arbeitsplatzbezogenen, aber nicht bei arbeitsplatzunabhängigen Kündigungsgründen zu prüfen (BAG 08.06.2000 a.a.O.).
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nicht nur eine erwiesene erhebliche Vertragspflichtverletzung, sondern auch schon der dringende, schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis oder einer Verletzung von erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichten einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber einem verdächtigten Arbeitnehmer darstellen kann (vgl. BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 -BAGE 95, 78; 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2). - LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- LAG Köln, 13.02.2006 - 14 (12) Sa 1338/05
Fristlose Kündigung eines städtischen Bediensteten wegen Drogenhandels mit …
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 366/01
Anforderungen an den wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB im Fall eines …
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05
Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe
- LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00
Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter …
- LAG Hamm, 19.04.2007 - 17 Sa 32/07
Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines Straßenwärters bei Drogenhandel - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin
- LAG Hessen, 08.03.2001 - 12 Sa 251/00
- LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 278/00
- ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07
Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst; …
- LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07
Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des …
- LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Außerdienstliches Verhalten; außerordentliche Kündigung; Rechtsextremismus
- LAG Hamm, 20.06.2005 - 10 Sa 1791/04
Ordentliche Kündigung eines Werkschutzmitarbeiters unzutreffende Eintragungen von …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 725/06
Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag - …
- BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung …
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06
Verdachtskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1068/06
Verdachtskündigung
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1228/04
Außerordentliche Kündigung Unterschlagung eines Betrages für die im Betrieb …
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 332/06
Außerordentliche Kündigung;Unzutreffende Eintragungen in Pflegedokumentation …
- LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07
Wirksamkeit einer ordentlichen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08
(Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen …
- LAG Hamm, 09.07.2004 - 10 Sa 398/04
Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Diebstahl- bzw. …
- LAG Köln, 11.04.2005 - 3 Sa 481/04
Kündigung bei Straftat am Arbeitsplatz rechtens
- LAG Hessen, 24.03.2006 - 3 Sa 1014/05
Arbeitskollege - außerordentliche Kündigung - Falschaussage - versuchte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
Außerordentliche Kündigung
- OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05
- LAG Hamm, 26.01.2007 - 13 TaBV 67/06
Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Handel; Zigaretten; unverzollt
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 2 Sa 341/01
Geld aus "Knöllchenkasse" geliehen - fristlose Kündigung?
- LAG Niedersachsen, 15.03.2002 - 10 Sa 1570/01
Einzelfallentscheidung zur Kündigung des technischen Leiters eines Kurbades wegen …
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 992/01
Fristlose Kündigung; Verweigerung von Schuldeingeständnis; Falschauskunft …
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2010 - 4 O 54/09
Klage eines ehemaligen Finanzvorstands einer Bank stattgegeben
- LAG Thüringen, 11.04.2001 - 5 Sa 212/00
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeiten und kundenfeindlichem Verhalten
- LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10
Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01
Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers; …
- ArbG Frankfurt/Main, 30.11.2004 - 2 Ca 4896/03
Manipulation an der Stechuhr rechtfertigt fristlose Kündigung
- LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
Tätlichkeit unter Arbeitskollegen
- LAG Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 5 Sa 68/01
Außerordentliche Änderungskündigung und Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl; …
- LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 2/06
Keine Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 3 Sa 370/02
Sozialpädagogin, Kinder- und Jugendhilfe, Vernachlässigung d. Pflichten
- LAG Thüringen, 05.08.2003 - 5 Sa 25/02
