Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95   

Transferentschädigung Deutscher Eishockey-Bund

§ 628 Abs. 2 BGB, normativer Schadensbegriff, Freistellung von der 'Schuldnerstellung';

§ 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG, 'kartellierter Ligen-Spielbetrieb'

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ablösezahlungen für Sportler

  • Betriebs-Berater

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

Besprechungen u.ä.

  • sportrecht.org (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bosman-Urteil des EuGH und das Kienass-Urteil des BAG (Prof. Dr. Bernhard Pfister; SpuRt 1998, 151)

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 84, 344
  • NJW 1997, 2065
  • BB 1997, 1104
  • BB 1996, 2691
  • NZA 1997, 647
  • DB 1996, 2547



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98  

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Für die Entscheidung des übernehmenden Vereins ist es unabhängig von einer rechtlichen Verknüpfung zwischen Spielerlaubnis und Entschädigungszahlung von maßgeblicher Bedeutung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er finanzielle Verpflichtungen eingeht, wenn er einen Amateurspieler eines anderen Vereins als Vertragsamateur übernimmt (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 15. Dezember 1995 - C - 415/93 - Bosman - EuGHE I 1995, 4921 - 5082 = NJW 1996, 505, 510; BAGE 84, 344, 355).

    Die am Maßstab des Art. 12 GG vorgenommene Bewertung der vorliegenden Verbandsnorm steht im übrigen in Einklang mit den Wertmaßstäben, die sich aus der in Art. 48 EGV a.F. [= Art. 39 EGV i.d.F.d. Amsterdamer Vertrages v. 2. Oktober 1997 (BGBl. 1998 II S. 387)] gewährleisteten Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ergeben (so auch: BAGE 84, 344, 359).

  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98  
    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

  • ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98  
    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

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  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98  

    Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen

    Für die Entscheidungsfindung des übernehmenden Vereins ist es unabhängig von einer rechtlichen Verknüpfung zwischen Spielerlaubnis und Entschädigungszahlung von maßgeblicher Bedeutung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er finanzielle Verpflichtungen eingeht, wenn er einen Amateurspieler eines anderen Vereins als Berufsspieler übernimmt (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 15. Dezember 1995 - C - 415/93 - Bosman - EuGHE I, 1995, 4921-5082 = NJW 1996, 505, 510; BAGE 84, 344, 355).

    Die am Maßstab des Art. 12 GG vorgenommene Bewertung der vorliegenden Verbandsnorm steht im übrigen in Einklang mit den Wertmaßstäben, die sich aus der in Art. 48 EGV gewährleisteten Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ergeben (so auch: BAGE 84, 344, 359).

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01  

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Der Schaden besteht im Ausfall der Vergütung einschließlich aller besonderen Zuwendungen (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - BAGE 84, 344 = AP BGB § 611 Berufsport Nr. 12) sowie einer etwaigen Naturalvergütung.
  • OLG Oldenburg, 25.09.1998 - 11 U 18/98  

    Berufswahlfreiheit, Ausbildungsentschädigung, Förderungsentschädigung,

    Indem § 138 Abs. 1 BGB allgemein auf die guten Sitten verweist, verlangt er eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellungen, die auch und in erster Linie von den Grundrechtsvorstellungen der Verfassung bestimmt werden (vgl. BVerfG NJW 94, 36; BAG NZA 97, 647 ff).

    Die Beschränkung der Arbeitsplatzwahl ist - ebenso wie eine objektive Zulassungsschranke für die Berufswahl - nur zur Wahrung eines entsprechend wichtigen Gemeinschaftsgutes unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 84, 133, 148; BAG NZA 97, 647).

  • OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06  

    Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen Werbeagentur wegen Benutzung

    Dass auch Geldzahlungspflichten keineswegs immer im Verhältnis zu Art. 12 Abs. 1 GG einen bloßen Reflex darstellten, sondern durchaus als unmittelbare Belastung der Berufsfreiheit verstanden werden könnten, zeige beispielhaft das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Transferentscheidung für Eishockeyspieler (BAGE 84, 344, 357).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96  

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Artikel 12 Abs. 1 GG gibt einem Arbeitnehmer das Recht, einen bestimmten Arbeitsplatz nach eigener Wahl zu übernehmen, ihn beizubehalten oder ihn aufzugeben (BVerfG, Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 146 = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG, zu C III 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 20. November 1996 - 5 AZR 518/95 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Berufssport, zu II 4 e der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - 19 Sa 44/99  

    Schadenersatzanspruch; Erstattung von Bewerbungskosten

    Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch des Klägers gem. § 249 BGB auf das Erfüllungsinteresse, d. h., der Kläger ist so zu stellen, wie er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gestanden hätte (vgl. BAG Urteil vom 20.11.1996 - AZ.: 5 AZR 518/95 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Berufssport unter II 3 a).
  • LAG Sachsen, 07.11.2006 - 2 Sa 473/06  

    Kündigungserschwerung/Arbeitsmarkt/Zutrittsbeschränkung durch Abreden der Länder

    Erschwerend kommt hinzu, dass die Abmachung von Arbeitgebern herrührt, denen eine Art Monopolstellung auf dem Arbeitsmarkt für Lehrer zukommt und die den Marktzugang (einem Kartell nicht unähnlich ) abschotten (zur Problematik des Transfersystems im Profisport vgl. BAG 20.11.1996 - 5 AZR 518/95 - EzA § 611 BGB Berufssport Nr. 9).
  • ArbG Hanau, 25.09.1997 - 3 Ga 7/97  
  • ArbG Hannover, 17.07.1997 - 10 Ga 2/97  
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