Rechtsprechung
| BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72 |
Transsexuelle I
Art. 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Geschlechtsänderung im Geburtenbuch
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Transsexuelle I
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen
Verfahrensgang
- KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
- BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 49, 286
- NJW 1979, 595
- MDR 1979, 200
- FamRZ 1979, 25
Wird zitiert von ... (42)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom 10. September 1980 (BGBl I S. 1654) wurde im Anschluss an die grundlegende Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286) erlassen, um der besonderen Situation Transsexueller Rechnung zu tragen.1. a) Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]).
Deshalb darf in das Recht an dem Vornamen, der das Ergebnis der eigenen geschlechtlichen Identitätsfindung des Namensträgers ist und sie widerspiegelt, nur bei Vorliegen besonders gewichtiger öffentlicher Belange eingegriffen werden (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]).
Das Transsexuellengesetz ist 1980 im Anschluss an die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286) erlassen worden.
Zugrunde lag dem die damalige, auch vom Bundesverfassungsgericht zitierte Annahme, dass der Transsexuelle seine Geschlechtsorgane und -merkmale, die nicht zu seinem empfundenen Geschlecht passten, als Irrtum der Natur betrachte und daher mit allen Mitteln bestrebt sei, diesen Irrtum durch Geschlechtsumwandlung zu korrigieren (vgl. BVerfGE 49, 286 [287 f.]).
Da einschlägige sexualwissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorlagen, ging auch das Bundesverfassungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1978 unter Bezugnahme auf den damaligen Stand der Wissenschaft noch davon aus, der männliche Transsexuelle wünsche keine homosexuellen Beziehungen, sondern suche einen heterosexuellen Partner (vgl. BVerfGE 49, 286 [287, 300]).
- BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05
Transsexuelle V
Dies erscheine im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286 ff.) problematisch.In diese Sphäre, die zum intimsten Bereich der Persönlichkeit gehört, darf nur bei Vorliegen besonderer öffentlicher Belange eingegriffen werden (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]; - 115, 1 [14]).
Widerspricht wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und hat sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, gebieten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen und seinen Personenstand dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nunmehr nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]; - 116, 243 [264]).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Er umfaßt zum einen Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst, wie es etwa bei Auseinandersetzungen mit sich selbst in Tagebüchern (BVerfGE 80, 367), bei vertraulicher Kommunikation unter Eheleuten (BVerfGE 27, 344), im Bereich der Sexualität (BVerfGE 47, 46; 49, 286), bei sozial abweichendem Verhalten (BVerfGE 44, 353) oder bei Krankheiten (BVerfGE 32, 373) der Fall ist.
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286) ist die Eintragung der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller im Geburtenbuch auch ohne gesetzliche Regelung zu berichtigen, wenn es sich nach den medizinischen Erkenntnissen um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist.Bei seiner ersten Transsexuellenentscheidung (BVerfGE 49, 286) ist das Bundesverfassungsgericht von den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgegangen, nach denen bei der Diagnose "Transsexualität" die einzige sinnvolle und hilfreiche therapeutische Maßnahme darin bestehe, den Körper des Transsexuellen der erlebten Geschlechtsrolle soweit wie möglich anzupassen.
Soweit nicht andere gewichtige Gründe - wie etwa eine noch bestehende Fortpflanzungsfähigkeit - einer Änderung des Personenstandes entgegen stehen, gebieten es die Menschenwürde und die freie Persönlichkeitsentfaltung bei dieser Sachlage, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Er umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst, wie es etwa bei Auseinandersetzungen mit sich selbst in Tagebüchern (BVerfGE 80, 367), bei vertraulicher Kommunikation unter Eheleuten (BVerfGE 27, 344), im Bereich der Sexualität (BVerfGE 47, 46; 49, 286), bei sozial abweichendem Verhalten (BVerfGE 44, 353) oder bei Krankheiten (BVerfGE 32, 373) der Fall ist. - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95
Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet; die insoweit maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286 ff.) bereits entschieden.Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]).
Das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl I S. 1654), dessen Entstehung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286 ff.) zurückgeht, sieht für den Geschlechtswechsel eine abgestufte Regelung vor.
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den dazu ergangenen Urteilen verwertet wurden, handelt es sich dort um eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tief greifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen, die in ihrer Schwere mit der bei der Klägerin festgestellten Dysmorphophobie nicht vergleichbar ist (vgl OLG Köln VersR 1995, 447; BVerfGE 49, 286, 299 f = NJW 1979, 595; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR NJW-RR 2004, 289 mwN zu früheren Ablehnungen; EGMR NJW 2004, 2505; LSG Baden-Württemberg Breith 1982, 175; LSG Niedersachsen Breith 1987, 1; Bayerisches LSG Breith 1987, 531; Eidgenössisches Versicherungsgericht EVGE 120, 463 mwN). - BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
Er umfasst insbesondere Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung oder Zurschaustellung als unschicklich gilt, das Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst, wie es etwa bei Auseinandersetzungen mit sich selbst in Tagebüchern (BVerfGE 80, 367), bei vertraulicher Kommunikation unter Eheleuten (BVerfGE 27, 344), im Bereich der Sexualität (BVerfGE 47, 46; 49, 286), bei sozial abweichendem Verhalten (BVerfGE 44, 353) oder bei Krankheiten (BVerfGE 32, 373) der Fall ist. - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) wurde nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 (BVerfGE 49, 286) geschaffen, um der besonderen Situation Transsexueller Rechnung zu tragen. - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
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Transsexuelle IV
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"Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische …
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
- BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.1981 - L 4 KR 483/80
- BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R
Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation
- OLG Köln, 15.03.1993 - 16 Wx 57/93
Frau und Mann; Eheschließung; Gleichgeschlechtliche Personen
- BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90
- BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98
Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie …
- OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur …
- OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
Transsexuelle sollen gegen Diskriminierung geschützt werden // Streit um …
- EGMR, 12.06.2003 - 35968/97
Rechtssache V. K. gegen DEUTSCHLAND
- VG Düsseldorf, 14.09.2006 - 11 K 81/06
Ägypten, Homosexuelle, Verfolgungsbegriff, Festnahme, Misshandlungen, Folter, …
- LG Frankfurt/Main, 22.03.1993 - 9 T 17/93
- BFH, 05.05.1994 - VI R 90/93
Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG
- VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96
- LG Köln, 16.05.2002 - 1 T 508/01
- FG München, 28.09.2005 - 10 K 1088/03
Bekleidungs- und Perückenkosten eines Transsexuellen keine außergewöhnlichen …
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 1095/07
Berichterstattung über Pornovergangenheit
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80
- OLG Köln, 23.04.1993 - 16 Wx 82/93
- OLG München, 05.12.1985 - 26 UF 998/85
- OVG Sachsen, 09.09.1998 - 2 S 382/95
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02
Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die …
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10
Brustvergrößerung bei Transsexuellen
- OLG Oldenburg, 12.07.1993 - 5 W 24/93
Aufgebot, Ehehindernis, Gleichgeschlechtlichkeit, Ehe, Lebensgemeinschaft, …
- OLG Stuttgart, 26.03.1998 - 19 U 97/96
Worauf muß der Immobilien-Sachverständige bei einer Ankaufbewertung achten?
- BayObLG, 14.06.1995 - 1Z BR 951/94
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