Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53 |
Treibstoff
§ 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB;
§§ 989, 990 BGB
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 14, 7
- NJW 1954, 1194
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60
Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers …
Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen mit der Begründung, daß sein Urteil möglicherweise eine Abweichung von den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 14, 7 enthält.Die Ausführungen des angefochtenen Urteils ergeben, daß das Kammergericht jedenfalls beachtliche Zweifel daran hatte, ob seine Entscheidung mit dem Urteil BGHZ 14, 7 vereinbar war.
Er wird durch die in §§ 987 ff BGB getroffene Regelung nicht ausgeschlossen (BGHZ 14, 7;… Staudinger 11. Aufl. § 987 Rdz. 10;… BGB-RGRK 11. Aufl. § 993 Anm 8).
- OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
von diesem zurückfordern (BGHZ 9, 333, 335 - zu § 816 BGB -; 14, 7, 9 f.; 26, 185, 194 f.; 55, 176, 179;… Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl., § 818 Rn. 40;… MünchKomm/Lieb a.a.O. § 818 Rn. 62;… Palandt/Thomas a.a.O. § 818 Rn. 43;… Soergel/Mühl a.a.O. § 818 Rn. 95;… Staudinger/Lorenz´a.a.O. § 818 Rn. 37;… Esser/Weyers a.a.O. § 51 II 2, S. 502;… Larenz/Canaris a.a.O. § 73 I 5, S. 302 f.; Rengier, AcP 177 (1977), 418, 434 f.;… ähnlich RGRK/HeimannTrosien, BGB, 12.Aufl. § 818 Rn. 28; teilw.Maßgeblicher Gesichtspunkt ist aber nicht die etwaige Kausalität der Gegenleistung für die Bereicherung (darauf stellt die Rspr. mitunter ab, RG JW 1932, 1044, 1045; BGHZ 14, 7, 9 m. w. Nachw.), sondern der Vorrang der vertraglichen Beziehung zu dem Dritten, die jedenfalls bei Eingriffskondiktion - gleichzustellen wäre die erschlichene Leistung - den Bereicherungsgläubiger nichts angeht.
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
Bankenrecht - Transferrubel-Abrechnungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Rahmen von § 818 Abs. 3 BGB grundsätzlich alle Vermögensnachteile zu berücksichtigen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem die Grundlage der Bereicherung bildenden Tatbestand in einem adäquat-ursächlichen Zusammenhang stehen (BGHZ 1, 75, 81; 14, 7, 9; BGH, Urteile vom 1. Oktober 1970 - VII ZR 224/68, WM 1970, 1421, 1422 und vom 23. Oktober 1980 - IVa ZR 45/80, ZIP 1981, 61, 64; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69
Jungbulle
In BGHZ 14, 7 ff ist dem früheren Eigentümer ein Bereicherungsanspruch in einem Fall zuerkannt worden, in dem der gutgläubige Besitzer die fremde Sache (Treibstoff) für sich verbraucht und dadurch Aufwendungen erspart hatte.In diesen Fällen kann nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 9, 333; 14, 7; NJW 1970, 2059) der aus § 812 oder § 816 BGB in Anspruch genommene frühere Besitzer die für den Erwerb der Sache einem Dritten erbrachte Leistung nicht gemäß § 818 BGB in Ansatz bringen.
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreisefall
Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312). - BGH, 09.10.2001 - X ZR 153/99
Vergabe
Ein solcher Vorteil kann in dem Verbrauch einer fremden Sache - wie hier dem Wasser - liegen, wenn der Verbraucher dadurch eigene Aufwendungen erspart (BGHZ 14, 7, 9). - OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1992 - 4 L 45/91 Die Rechtsprechung der Zivilgerichte vertritt die Auffassung, der Bereicherungsschuldner erlange in diesen Fällen lediglich die Ersparnis von Aufwendungen (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 55, 128, 131).
- BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61
Spielbank I - § 134 BGB;§ 762 Abs. 1 BGB;§ 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, …
§ 254 BGB, nach dem Schadensersatzansprüche sich mindern oder unter Umständen ganz ausgeschlossen werden, wenn bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt hat, ist auf Bereicherungsansprüche nicht anwendbar (BGHZ 14, 7, 10). - OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 5 U 48/10
Bauvertrag - Leistungen ohne Auftrag: Muss kommunales Unternehmen (nie) zahlen?
Für den Gegenstand der Bereicherung ist mit der herrschenden Auffassung nicht auf die ersparte Aufwendung bei der Beklagten abzustellen, sondern auf den unkörperlichen Vorteil selbst, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der Vermögensauswirkung über § 818 Abs. 3 BGB zu erstatten ist (vgl. Staudinger/Lorenz, BGB, Bearb. 2007, § 812 Rz.72;… Ermann/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, § 812 Rz. 9;… Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, § 812 Rz.30; offen bei Palandt/Sprau, wie oben, § 812 Rz.11; so auch BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, sowie ständige Rechtsprechung zum warenzeichenrechtlichen Bereicherungsanspruch etwa BGHZ 99, 244, 248; anders noch BGHZ 14, 7, 10), wobei von § 818 Abs. 3 BGB auch solche Umstände erfasst sind, die nicht erst nachträglich die Bereicherung entfallen lassen, sondern, mit dem Zuwendungsempfang zusammenfallend, eine Bereicherung gar nicht erst entstehen lassen (BGHZ 55, 128, 132 - Flugreise, Staudinger/Lorenz, Rz.72 am Ende).
