Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93   

Treppenhausaußenwand aus Fensterglas

§ 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 276 BGB, nur ausnahmsweise kein Schluß von der Verletzung der "äußeren Sorgfalt" auf die Verletzung der "inneren Sorgfalt", keine Entlastung des Verkehrssicherungspflichtigen wegen baurechtlicher Genehmigung, Verantwortlichkeitsabgrenzung zum Architekten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht bei Mehrfamilienhaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung wegen bauaufsichtlicher Genehmigung? (IBR 1994, 437)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 2232
  • MDR 1994, 889
  • DB 1994, 2619
  • BauR 1994, 646
  • NJW-RR 1995, 23
  • VersR 1994, 996
  • ZfBR 1994, 211
  • IBR 1994, 437



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Wird zitiert von ... (25)  

  • OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01  

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers: Anscheinsbeweis zugunsten des

    Welche Sorgfalt jeweils erfordert wird, ist ohne Rücksicht auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen nach einem objektivierten Maßstab zu beurteilen (BGHZ 24, 21/27; BGHZ 80, 186/193; BGH NJW 1994, 2232 ff), sodass sich die Beklagte nicht darauf berufen kann, dass ihr die Unkenntnis der DIN-Vorschriften nicht vorwerfbar ist.

    Geht es um die Anforderungen an die verkehrssichere Erstellung des Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses, so ist zu fragen, ob der Hauseigentümer sich bei der baulichen Gestaltung wie ein ordentlicher und besonnener Bauherr verhalten und den Integritätsansprüchen der das Treppenhaus benutzenden Personen in vernünftiger und gewissenhafter Weise Rechnung getragen hat (BGH NJW 1994, 2232 ff).

    Nur bei solcher Sachlage ist ausnahmsweise der Schluss von der Nichteinhaltung der 'äußeren' Sorgfalt auf eine Verletzung der 'inneren' Sorgfalt nicht gerechtfertigt (BGHZ 80, 186/199; BGH VersR 1986, 765 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).

    Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH VersR 1964, 279 f; BGH NJW 1994, 2232 ff).

  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01  

    Bauhaftung - Haftung für nicht den Anforderungen der BauO entsprechende Bauten

    Auch die erteilte öffentlich-rechtliche Abnahme schließt nicht die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der für den Zustand des Hotels verantwortlichen Beklagten von vornherein aus, weil nämlich die nicht hinreichend verkehrssichere Baugestaltung der Fenster, insbesondere die Abweichung von den Vorgaben der Bauordnung für jedermann erkennbar war und die offenkundige Gefahr von Unfällen mit sich brachte (vgl. BGH ...; BGH NJW 1985, 1078; BGH NJW 1994, 2232, 2233; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 93).

    Die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung verfolgt nämlich andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH NJW 1994, 2232, 2233).

    Da die Beklagte die in der BauOBln objektivierten Pflichten und somit die sog. "äußere" Sorgfalt verletzte, ist die Verletzung der "inneren" Sorgfalt indiziert (BGH NJW 1986, 2757, 2758; BGH NJW 1994, 2232, 2233).

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05  

    Verkehrssicherungspflicht - Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten

    Insofern ist der vorliegende Fall anders gelagert als derjenige, der dem Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - (VersR 1994, 996, 997) zugrunde lag.
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  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03  

    Familienrecht - Nutzungsvergütung auch bei freiwilliger Wohnungsüberlassung

    Da auch der die Frage des Verschuldens bestimmende Sorgfaltsmaßstab ein objektiver ist, kann sich ein Rechtsanwalt, der seine Pflichten verletzt hat, nur in Ausnahmefällen darauf berufen, nicht schuldhaft gehandelt zu haben (BGH Urteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - NJW 1994, 2232, 2233).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06  

    Verkehrssicherungspflicht - Hinunterrutschen von Treppengeländern

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den beiden von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.03.1980 (NJW 1980, 1745 f.) und vom 31.05.1994 (NJW 1994, 2232 ff.).

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH vom 31.05.1994 (NJW 1994, 2232 ff.) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05  

    Verkehrssicherungspflicht - Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers

    Dass der Beauftragte im Besitz der erforderlichen abfallrechtlichen Genehmigungen ist, ist Voraussetzung für eine entlastende Pflichtendelegation, kann den Abfallerzeuger aber entgegen einer gelegentlich vertretenen Ansicht (vgl. Dombert, PHI 1992, 42, 45 f.; Ekrutt, NJW 1976, 885 f.; ähnlich Klingelhöfer, VersR 2002, 530, 538; Wilmowsky, NuR 1991, aaO; a.A. Birn, NJW 1976, 1880 f.; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1988, 804 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 10. Mai 1988 - VI ZR 236/87) nicht ohne weitere Umstände entlasten (vgl. auch Senat, Urteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - VersR 1994, 996, 997 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 16.03.2007 - 3 O 250/06  

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Alkoholisierten aus dem Badezimmerfenster

    a) Allerdings muss er als vertraglicher Schuldner gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw. hinsichtlich seiner deliktischen Haftung deshalb, weil er die in § 4 LBO AVO objektivierten Pflichten und somit die sog. "äußere" Sorgfalt verletzte, was die Verletzung der "inneren" Sorgfalt indiziert (BGH, NJW 1986, 2757, 2758; BGH, NJW 1994, 2232, 2233; KG Berlin, RuS 2005, 437), solche Umstände darlegen und im Streitfall beweisen, aus denen sich ergibt, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten hat.

    Die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den von den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH, NJW 1994, 2232, 2233; OLG Celle, NJOZ 2002, 270, 272).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.1996 - 19 U 282/95  

    Verkehrssicherungspflicht: Zu großer Abstand zwischen Geländer und Treppenstufen

    Für die Haftung des Bauherrn hat der Bundesgerichtshof NJW 1994, 2232.

    Wie das Landgericht auch zutreffend ausgeführt hat, mußte dem Beklagten diese Gefahr auch auffallen, und auch die behördliche Bauabnahme hat den Beklagten nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht befreit Vgl. BGH, NJW 1994, 2232 = BauR 1994, 646.

  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03  

    Verkehrssicherungspflicht - Träger der Straßenbaulast: Baustellensicherung!

    Die Genehmigung der Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche und die Vorgaben zur Absicherung der Baustelle entsprechend dem vorgelegten Beschilderungsplan gemäß Bescheid vom 30.03.1999 verfolgten andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende und auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht der Beklagten zu 1 und 5 (BGH, Urt. v. 31.05.1994 - VI ZR 233/93, NJW 1994, 2232, 2233; Urt. v. 12.11.1996 - VI ZR 270/95, NJW 1997, 582, 583).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95  

    Haftungsrecht - Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfolgt eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis, wie sie hier die Baugenehmigung mit der darin vorgeschriebenen Einhaltung der DIN 14210 darstellt, andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165, 166, vom 29. November 1983 - VI ZR 137/82 - VersR 1984, 164, 165 und vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - VersR 1994, 996, 997).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08  
  • OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05  

    Pflicht zur Anbringung von Handläufen?

  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06  

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99  

    Verkehrssicherungspflicht - Verantwortung für ordnungsgemäße Absturzsicherung ?

  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04  

    Verkehrssicherungspflicht - Sicherheitsmaßnahmen bei Außentreppe

  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00  

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 70/03  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • OLG Celle, 20.12.2002 - 9 W 122/02  

    Mietrecht - Verkehrssicherungspflicht ist unabhängig von baubehördlicher Abnahme

  • OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03  

    Verkehrssicherungspflicht - Bauliche Anordnung eines Stapelparkers

  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 5 U 138/95  

    Hauseingangstür aus bruchsicherem Glas?

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 32/04  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • OLG Hamm, 12.09.2001 - 13 U 4/01  

    Plexiglasfalle nicht schadensersatzpflichtig

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 126/11  
  • OLG München, 26.08.1996 - 17 U 1642/96  

    Verkehrssicherungspflicht des Hoteliers für Schulung des Personals im Brandfalle

  • BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95  
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