Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2000 - 4 StR 474/00 |
Tritte bei Wegnahme
Schuh ist nur dann ein gefährliches Werkzeug iSv § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn die Tritte im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Anm.: der BGH legt die gleichen Kriterien wie bei § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB an, ungeachtet der Abgrenzungen in § 250 Abs. 1 StGB)
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 StGB
Zweierbande; Bandenraub; Gefestigter Bandenwille (übergeordnetes Bandeninteresse); Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges (Treten mit beschuhten Füßen) - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerer Raub durch Bande und mittels Fußtritten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 -; Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -). - BGH, 03.04.2002 - 1 AR 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 -; Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -). - BGH, 03.04.2002 - 2 StR 441/01 bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 -; Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -).
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