Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59 |
US-amerikanischer Schiedsspruch
§ 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung auch mit bislang unbekannten Forderungen
Volltextveröffentlichungen
- Alpmann Schmidt
ZPO §§ 767, 1044; Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 34, 274
- NJW 1961, 1067
Wird zitiert von ... (36)
- OLG Braunschweig, 27.11.2003 - 8 U 106/02
Bauvertrag - Begründung einer Vollstreckungsgegenklage
Der Schuldner trägt insofern die Darlegungs- und Beweislast, dass die Einwendung nach der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess entstanden ist (vgl. BGHZ 34, 274, 281).Nach der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 34, 274, 279; BGH NJW 2003, 3134, 3135) kommt es auf den Entstehungszeitpunkt der Einwendung an.
So kommt es bei der nachträglichen Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere bei der Aufrechnung und der Anfechtung nicht darauf an, ob der Schuldner zu dem maßgebenden Zeitpunkt den zur Ausübung des Gestaltungsrechts berechtigenden Tatbestand nicht kannte, mag auch die Unkenntnis unverschuldet sein (vgl. BGHZ 34, 274, 279 für die Aufrechnung; BGHZ 42, 37, 39 f. für die Anfechtung).
Rechtskräftige Titel sollen in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners geschützt werden (vgl BGHZ 34, 274, 280).
Ebenso kommt es nicht darauf an, wann die Klägerin erstmalig von den Mängeln erfahren hat, denn stets stellt die Rechtsprechung, wie oben ausgeführt, allein auf den objektiven Sachverhalt und nicht auf die Kenntnis oder Unkenntnis des Schuldners ab (vgl. BGHZ 34, 274, 279; NJW 1993, 140).
Diese Auffassung übersieht, dass die Vorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO dem Schuldner nicht seine Einwendungen nimmt, sie vielmehr in ihrem Bestand unberührt lässt (vgl. BGHZ 34, 274, 280).
- BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63
"erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89
Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch
Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).Solche Einwendungen können innerhalb des Verfahrens über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte; es hätte nämlich keinen Sinn, wenn in solchen Fällen der Antragsgegner die Vollstreckbarerklärung hinnehmen und wegen seiner Einwendungen einen neuen Rechtsstreit nach § 767 ZPO anhängig machen müßte (BGHZ 34, 274, 277 m.w.Nachw.).
b) Wird dagegen angenommen, daß die Nutzung der Apotheke einen Entschädigungsanspruch des Antragsgegners begründet, weil die Nutzung nicht wie der Besitz der Apotheke zurückgewährt werden kann, so kann der Antragsgegner, soweit die Entschädigung sich auf die Nutzung der Apotheke nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung im Schiedsverfahren bezieht, mit diesem Anspruch gegen die titulierte Forderung aufrechnen (vgl. BGHZ 34, 274, 278 ff).
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Verfahrensrecht - Erledigungswirkung der Aufrechnung im Prozess
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beurteilt sich die Frage, wann eine gegen den festgestellten Anspruch geltend gemachte Einwendung entstanden ist, nach materiellem Recht, wobei für die Aufrechnung nicht auf die Ausübung dieses Gestaltungsrechts, sondern ohne Rücksicht auf eine etwaige Kenntnis auf die Aufrechnungslage, also darauf abzustellen ist, wann sich die Forderungen objektiv aufrechenbar gegenübergestanden haben (BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; 100, 222, 225). - BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 218/04
Mietrecht - Kündigung eines Staffelmietvertrages und Abwendung der Vollstreckung
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Ausschluss der Geltendmachung von gesetzlichen Gestaltungsrechten nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht auf den Zeitpunkt ihrer Ausübung, sondern auf den Zeitpunkt ihres Entstehens und der Befugnis zu ihrer Ausübung abzustellen (für die Aufrechnung: BGHZ 34, 274, 279 f.; 100, 222, 225; Senatsurteil BGHZ 125, 351, 353; für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: BGHZ 42, 37, 39 ff.; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 94, 29, 34; 157, 47, 52).Dieser besteht darin, den rechtskräftigen Vollstreckungstitel in weitem Umfang vor nachträglichen Einwendungen des Schuldners zu schützen und die Hindernisse zu begrenzen, die der Vollstreckung aus diesem Titel bereitet werden können (BGHZ 34, 274, 280; 42, 37, 41 f.; vgl. bereits RGZ 64, 228, 230).
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07
Zwangsvollstreckung - Abweisung der Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion
Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 279 f; 100, 222, 225; 125, 351, 352 f; 163, 339, 342;… 173, 328, 334 f Rn. 23, 25;… BGH, Urt. v. 16. November 2005 - VIII ZR 218/04, NJW-RR 2006, 229, 230 Rn. 14).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG HRR 1935 Nr. 691; BGHZ 24, 97, 99; 34, 274, 280; 125, 351, 354;… ähnlich Stein/Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. § 145 Rn. 63 ff, 66 f;… MünchKomm-ZPO/Wagner, ZPO 3. Aufl. § 145 Rn. 28; jeweils zu den Rechtswirkungen einer bereits vor dem Ausgangsprozess erklärten, in diesem Prozess aber wegen Verspätung präkludierten Aufrechnung) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09
Mietrecht - Vollstreckungsgegenklage: Ausschluss/Aufrechnung Kautionsrückzahlung
Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden, wird aber die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, so ist nach gefestigter Rechtsprechung dennoch der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte (BGH NJW 2009, 1671; NJW-RR 2006, 229; BGHZ 173, 328; 163, 339; 125, 351; 100, 222; 34, 274; 24, 97).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2009, 1671; BGHZ 125, 351; 34, 274; 24, 97) hat die Präklusion der Aufrechnung nicht nur verfahrensrechtliche Wirkung.
- BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06
Verfahrensrecht - Wann darf ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage ergehen?
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass der Beklagte hier auch gemäß § 767 Abs. 2 ZPO mit dem Zurückbehaltungsrecht präkludiert wäre (zur Präklusion einer derartigen Einrede vgl. RGZ 158, 145, 149; BGHZ 34, 274, 281 f; OLG Celle OLGZ 1970, 357, 359 f;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 767 Rn. 21, 32), weil der Schuldner dieses nicht mehr geltend machen könnte; dessen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens war bereits vor der Schlussverhandlung im Berufungsrechtszug des Vorprozesses entstanden und fällig geworden. - BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92
Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer …
Das ist bei dem Aufrechnungseinwand nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 34, 274; 61, 25, 26; 100, 222, 225; 103, 362, 366) der Fall, wenn sich die beiderseitigen Forderungen - wie hier - zu diesem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüber gestanden haben.Für die wegen Unkenntnis der Aufrechnungslage versäumte Aufrechnung hat der Bundesgerichtshof dies, woran festzuhalten ist, wiederholt ausgesprochen (so schon BGHZ 34, 274, 279 und Senatsurteil vom 14. Februar 1968 - VIII ZR 220/65 = WM 1968, 447).
- BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87
Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen
Soll eine Partei mit der Aufrechnung ausgeschlossen werden, setzt dies voraus, daß sich die Forderungen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Erstprozesses aufrechenbar gegenüberstanden, also eine Aufrechnungslage gegeben war (Senatsurteile BGHZ 24, 97, 98; 34, 274, 279; NJW 1965, 1763 Nr. 7).Denn soweit ein Schaden erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten ist, bestand ein Ersatzanspruch vorher jedenfalls nicht vollständig und konnte auch objektiv - unabhängig von Kenntnis oder Unkenntnis des Anspruchsinhabers - nicht aufgerechnet werden (Senatsurteil BGHZ 34, 274, 281).
- BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94
Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs
- BGH, 19.10.2000 - IX ZR 255/99
Verfahrensrecht - Anspruchsabtretung des Gläubigers im laufenden Verfahren
- BGH, 07.07.2005 - VII ZR 351/03
Verfahrensrecht - Aufrechnung in der Vollstreckungsabwehrklage möglich?
- BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06
Schiedswesen - Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs
- BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?
- BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93
- BGH, 21.10.1971 - VII ZR 45/70
Amerikanischer Schiedsspruch
- BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05
Zwangsvollstreckung - Unzulässige materiellrechtliche Einwendungen
- BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84
Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach …
- BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00
Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens
- BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10
Verfahrensrecht - Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung ausl. Schiedsspruchs
- BGH, 19.03.1987 - IX ZR 148/86
Aufrechnung mit einer Masseforderung
- OLG Saarbrücken, 22.04.2008 - 4 U 584/07
Vollstreckbarkeit eines von einer BGB -Gesellschaft erstrittenen Titels im Falle …
- KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93
Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung
- OLG Stuttgart, 08.12.2004 - 4 U 56/04
Architekten & Ingenieure - Auszahlungsvoraussetzungen bei Hinterlegung
- BGH, 11.10.2007 - IX ZR 162/06
Präklusion des Aufrechnungseinwandes im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage
- BGH, 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Betriebskostenrückzahlung
- BGH, 02.04.1987 - III ZR 76/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer …
- OLG Koblenz, 28.06.2001 - 2 U 1546/00
Zeitliche Grenzen der Geltendmachung eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund …
- BGH, 29.07.2009 - III ZB 48/09
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BGH, 29.07.2010 - III ZB 48/09
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Ausl. Schiedsspruch
- BGH, 03.07.1997 - III ZR 75/95
Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung im Verfahren zur Vollstreckbarerklärung …
- VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
Zur Wiederholung eines Prozeßkostenhilfeantrags nach unanfechtbarer Ablehnung des …
- OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10
Schiedswesen - Beweiswürdigung eines ausländischen Schiedsgerichts
- LG Hamburg, 19.06.1997 - 302 O 223/95
Wirksamkeit eines Schiedsspruchs des Warenvereins der Hamburger Börse e. V.
- OLG Köln, 15.02.2000 - 9 Sch 13/99
Sie publizieren im Internet?