Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96   

Überdosis Dolantin

§ 211 StGB, Habgier, keine analoge Anwendung von § 49 Abs. 1 Satz 1 StGB;

§ 212 StGB, Straflosigkeit der indirekten Sterbehilfe (Tod als unvermeidbare Nebenfolge einer ärztlich gebotenen schmerzlindernden Medikation)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Keine Umwandlung der lebenslangen Freiheitsstrafe in eine zeitige Freiheitsstrafe in Fällen des Mordes aus Habgier (Rechtsfolgenlösung); Zulässigkeit einer schmerzlindernden Medikation bei Sterbenden durch Arzt entsprechend dem Patientenwillen (Sterbehilfe).

  • DFR

    Indirekte Sterbehilfe

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 211, § 212, § 49

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  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Beschleunigung des Todeseintritts durch Einsatz schmerzlindernder Mittel

  • uni-koeln.de

    Zulässigkeit einer schmerzlindernden Medikation bei Sterbenden durch Arzt entsprechend dem Patientenwillen - Strafbarkeit wegen Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • bt-portal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtlich genehmigte Sterbehilfe (RiAG Dirk Stalinski; BtPrax 2/99, S. 43-46)

  • vgt-ev.de , S. 224 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Und wer bestimmt sonst das Ende und bedarf es einer gesetzlichen Regelung? (Klaus Kutzer)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 301
  • NJW 1997, 807
  • NStZ 1997, 182
  • JR 1998, 159



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03  

    Freispruch eines Hamburger Zivildienstleistenden aufgehoben

    Dieser Umstand kann aber nicht ein auch in Art. 1 Abs. 1 GG angelegtes Recht auf ein Sterben unter menschenwürdigen Bedingungen begründen (vgl. BGHSt aaO, 285; BGHSt 42, 301, 305).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01  

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Hingegen hat der Bundesgerichtshof bei einem Habgiermord ( BGHSt 42, 301: ein Arzt hatte eine vermögende Rentnerin getötet) eine Strafrahmenverschiebung abgelehnt: "In den Fällen des Mordes wegen Tötung aus Habgier kann die lebenslange Freiheitsstrafe nicht wegen außergewöhnlicher Umstände im Sinne von BGHSt 30, 105 durch eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB ersetzt werden.
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Die sog. "indirekte Sterbehilfe" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 42, 301, 305) zulässig.
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  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07  

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Diese ist nach verbreiteter Meinung im Falle der Mordmerkmale der ersten Gruppe des § 211 Abs. 2 StGB, zu denen das Merkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs gehört, ebenso wie im Falle des Mordmerkmals der Ermöglichungsabsicht bislang hinreichend gewährleistet (vgl. zu den Mordmerkmalen der ersten Gruppe Krey/Heinrich, Strafrecht BT I, 13. Aufl., 2005, § 1 Rn. 56 m.w.N., zum Merkmal der Habgier BGH, Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96 -, NStZ 1997, S. 182 - und zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe BVerfGE 54, 100 ; zum Merkmal der Ermöglichungsabsicht vgl. Jähnke, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., 5. Bd., § 211 Rn. 9, 12 m.w.N. ).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03  

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

    Nichts anderes gilt für die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei sterbenden Patienten, die als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene unvermeidbare Nebenfolge den Eintritt des Todes beschleunigt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1996 - 3 StR 79/96 - BGHSt 42, 301).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98  
    Das erstinstanzliche Urteil vom 6. April 1995 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (3 StR 79/96) aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99  

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Eine Überlastung der als Schwurgericht zuständigen Strafkammer I ist zwar zweifelsfrei durch die ursprünglich beim Landgericht Kiel anhängige und durch den Senat an das Landgericht Lübeck durch Urteil vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96 ( BGHSt 42, 301) - verwiesene Strafsache gegen Dres.
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  
    Zum anderen ist die sog. "indirekte Sterbehilfe" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 301, 305; vgl. auch BGHSt 37, 376; 40, 257) und einem nahezu einhelligen Grundkonsens im Schrifttum zulässig (Kutzer NStZ 1994, 110, 114 f. m.N.).
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