Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91   

Überfahrene Mofafahrerin

§§ 211, 212, 22, 13, § 15 StGB, Feststellung des bedingten Vorsatzes, 'Hemmschwelle';

§ 323c StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 13, § 22, § 212

  • DRSP

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 583
  • NStZ 1992, 125
  • NZV 1992, 77
  • JR 1993, 29
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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98  

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    b) Sofern sich der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen aus objektiven Gründen oder deshalb nicht bestätigt, weil die subjektive Tatseite nicht nachzuweisen ist (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NJW 1992, 583), wird eine Strafbarkeit wegen Aussetzung nach § 221 StGB (vgl. BGHSt 25, 218, 220; 26, 35, 36 f.; BGHR StGB § 221 Konkurrenzen 1) oder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NStZ 1998, 83, 84 a.E.).
  • BGH, 12.01.1993 - 4 StR 640/92  

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Jedoch hat die Strafkammer bei ihrer erkennbar an dem Urteil des Senats vom 7. November 1991 ( 4 StR 451/91 - BGHR StPO § 261 - Vermutung 9 = NStZ 1992, 125 ) orientierten Feststellung, der Angeklagte habe es beim Verlassen des Unfallortes auch für möglich gehalten, daß das Unfallopfer durch sofortiges Herbeiholen ärztlicher Hilfe noch habe gerettet werden können, andere - unter den besonderen Umständen des zu beurteilenden Falles naheliegende - Möglichkeiten außer Betracht gelassen.

    Danach unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von dem, der Gegenstand der Entscheidung BGH BGHR StPO § 261 - Vermutung 9 = NStZ 1992, 125 war, in wesentlichen Einzelheiten.

    Denn dieser steht wegen der Frage einer etwaigen Alkoholisierung des Angeklagten bei Tatbegehung mit dem prozessual tatidentischen strafbaren Verhalten nach dem Unfall in untrennbarem Zusammenhang (vgl. BGHSt 25, 72 ; BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91 -, insofern in NStZ 1992, 125 nicht abgedruckt).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08  

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Fernliegende, jeder Lebenserfahrung widersprechende Erklärungen braucht das Gericht nicht zu berücksichtigten (BGH, NZV 1992, 77, 78).
mehr
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92  

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Ein derartiges theoretisch denkbares Vorgehen des Angeklagten wäre jedoch an den sonstigen Feststellungen und an der Lebenserfahrung zu messen gewesen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 9).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92  

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Entscheidung BGHSt 7, 287 (übrigens aufgegeben durch BGH bei Dallinger MDR 1966, 24; vgl. BGH NStZ 1992, 125 m.w.N.) zugrunde lag, ist hier - entgegen der Ansicht der Revision - nicht gegeben.
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99  

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz und von Verdeckungsabsicht sich nicht stets widersprechen ( BGHSt 21, 283, 284 f.; 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1988, 2682; 1992, 583, 584; StV 2000, 74, 75).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10  

    Körperverletzung mit Todesfolge; Vorsatz (Beweiswürdigung; lückenhafte

    Die Sach- und Rechtslage ähnelt den Fällen einer (unerkannt gebliebenen) Tötung im Straßenverkehr mit nachfolgender unterlassener Hilfeleistung und Flucht durch den Täter (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584 mwN).
  • BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99  

    Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit

    Ein bedingt vorsätzliches Handeln (vgl. zum Tötungsvorsatz beim Unterlassen BGH NStZ 1992, 125; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50) legen die zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen des Landgerichts nahe.
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10  

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92  
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  • BGH, 30.07.1992 - 4 StR 270/92  
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