Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87   

Überfall auf Drogeriemarkt

§ 259 StGB, Postpendenzfeststellung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    StGB (1975 vor) § 1 (Postpendenz), § 250 (Wahlfeststellung), § 259

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975 vor) § 1 (Postpendenz), § 250 (Wahlfeststellung), § 259
    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 86
  • NJW 1988, 921
  • NStZ 1988, 455
  • MDR 1988, 331
  • StV 1988, 196



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07  

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Es behält seine ursprüngliche Bedeutung ( BGHSt 35, 86, 90; BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5).

    Es behält seine ursprüngliche Bedeutung ( BGHSt 35, 86, 90; BGHR StGB § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 5; BGH, Beschl. vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 492/99; Rissing-van Saan LK aaO Vor § 52 Rdn. 162) - im vorliegenden Fall als strafbarer Computerbetrug.

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - 14 A 2325/04  
    Das Verwaltungsgericht hat die Beurteilung der Wahlfeststellungs- /Postpendenzproblematik durch die Prüfer auf der Grundlage ihrer erläuternden Stellungnahmen nicht beanstandet, weil diese aufgrund der Unterschiede im Sachverhalt der Klausur und der Entscheidung BGHSt 35, 86ff zu Recht davon ausgegangen seien, dass eine Postpendenzfeststellung unrichtig bzw. nicht vorzugswürdig sei.

    Anders als bei einer Wahlfeststellungslage oder einem Stufenverhältnis von Vortatbeteiligung und Täterschaft ist der Fall BGHSt 35, 86ff. dadurch geprägt, dass eine mögliche Beteiligung an der Vortat allein in Mittäterschaft und dabei dadurch in Betracht gezogen wurde, dass ohne "faktische" Beteiligung Tathandlungen von anderen als "Folge einer rechtlichen Konstruktion" zugerechnet werden.

mehr
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95  

    Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff:

    In derartigen Fällen ist eine eindeutige Verurteilung - sogenannte Postpendenzfeststellung - geboten (BGHSt 35, 86 m.w.N.; BGH NStZ 1989, 266; 1989, 574).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98  

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Das gilt aber nur dann, wenn Diebstahl und Anschlußdelikt nach Tatzeit, Tatort, Tatobjekt und Tatbild einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang bilden (vgl. BGHSt 32, 215, 216; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 264 Rdn. 2a m.w.N.), so etwa bei Aufteilung der Beute unmittelbar im Anschluß an die Vortat, wenn zweifelhaft bleibt, ob der Angeklagte hieran bereits als Mittäter beteiligt war, aber feststeht, daß er seinen Beuteanteil vom Täter in Tatortnähe sogleich nach der Tat erhalten hat (vgl. BGHSt 35, 86, 88; BGH NStZ 1989, 266; s. andererseits [zwei Taten] BGHSt 35, 60, 63 f.; 35, 80, 82; BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 5; OLG. Celle NJW 1988, 1225).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92  

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des

    Der Lebensvorgang, der G. und K. mit dem als Unterschlagung gewerteten Ansichbringen und Weiterverkauf der Gabelstapler zur Last gelegt wurde, grenzte sich von diesem Verhalten L. s bereits nach Ort, Zeit und Tatumständen derart ab, daß bei natürlicher Betrachtungsweise kein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben war (vgl. BGHSt 35, 60, 64; 35, 86, 88).
  • BGH, 11.04.2006 - 3 StR 59/06  

    Veruntreuende Unterschlagung; Betrug; Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe;

    Auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen konnte daher eine eindeutige Verurteilung wegen Hehlerei - auch im Wege der sog. Postpendenzfeststellung (vgl. BGHSt 35, 86; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 1 Rdn. 30) - nicht erfolgen.
  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89  
    Im Verhältnis zwischen Hehlerei in der Tatvariante des Sich-Verschaffens und der vermögensschädigenden Vortat ist eine solche nur dann zulässig, wenn feststeht, daß der Angeklagte faktisch alle Tatbestandsmerkmale der Hehlerei erfüllt, also auch, daß er das Hehlgut von einem anderen Täter der Vortat erlangt hat, jedoch offenbleibt, ob er selbst als Mittäter an der Vortat beteiligt war (BGHSt 35, 86, 89; BGH NJW 1989, 1867, 1868).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88  
    »Ein Angeklagter ist (nur) wegen Hehlerei zu verurteilen, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob er Mittäter des Betrugs war, jedoch feststeht, daß er einen Teil der durch den Betrug erlangten Beute in Kenntnis der Vortat von den Tätern des Betruges erhalten hat (im Anschluß an BGHSt 35, 86).«.
  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 3 Ss 357/04  

    Diebstahl; Hehlerei, Wahlfeststellung

    Vielmehr ist in diesen Fällen der sogenannten Postpendenzfeststellung, in denen der Täter in Kenntnis der strafbaren Herkunft die Sache an sich gebracht hat, um sich zu bereichern, aber ungewiss bleibt, ob er an dem vorangegangenen Diebstahl beteiligt war, eine Verurteilung (lediglich) wegen Hehlerei in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 1989, 574; BGHSt 35, 86; Tröndle/Fischer, a. a. O. Rdnr. 30 zu § 1).
  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89  

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92  
  • BGH, 20.10.1999 - 5 StR 492/99  

    Diebstahl; (Sukzessive) Mittäterschaft; Hehlerei; Sich-Verschaffen;

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11  

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 564/88  
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 636/89  
  • BGH, 26.08.1991 - 3 StR 33/91  
  • BGH, 19.01.1994 - 3 StR 618/93  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht