Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1983 - 4 StR 640/83   

Überfall in Juwelierwohnung

§§ 249, 255 StGB, Raub, nicht räuberische Erpressung in Tatmehrheit mit Diebstahl, wenn das Opfer zur Preisgabe der Tresorkombination gezwungen wird und während der in einem anderen Anwesen stattfindenden Wegnahme von einem Mittäter in Schach gehalten wird

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1984, 276



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 366/05  

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (Wegnahme und Weggabe:

    Dementsprechend wird auch bei erzwungener Bekanntgabe der Zahlenkombination eines Tresorschlosses, die den Täter in die Lage versetzen soll, die Beute später selbst wegzunehmen, die Bemächtigungslage nicht zu einer Erpressung ausgenutzt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1984, 276; Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 11; Träger/Schluckebier in LK § 239a Rdn. 15; Günther in SK-StGB 5. Aufl. (Stand April 1998) § 249 Rdn. 32; Sander in MK-StGB 2003 § 249 Rdn. 27).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91  
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