Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76   

Überfall in Wohnung

§ 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in seiner Wohnung aufnimmt

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 27, 10
  • NJW 1977, 204



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82  

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Hierfür stützt es sich in erster Linie auf die Senatsentscheidung BGHSt 27, 10.

    Solche Umstände sind in der Stellung als Hauhaltsvorstand gegenüber der Täterin einer Kindstötung (RGSt 72, 373; OGHSt 1, 87), in der Stellung als Ehemann einer Abtreiberin (BGH LM Nr. 5 zu § 47 StGB aF = NJW 1953, 591; BGH GA 1967, 115), ferner in dem Betreiben einer Gaststätte (RGSt 58, 299; BGH NJW 1966, 1763; abw. BGH GA 1971, 336, wo in einem ähnlich gelagerten Fall nur auf den rechtlichen Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung abgehoben wird) und, in dem eingangs (II 1) erwähnten Fall BGHSt 27, 10, in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden.

  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 7/01  

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers; Besondere Umstände (Wohnung als Gefängnis;

    Insbesondere hat er auch auf den Fall in BGHSt 27, 10 ff. hingewiesen, in dem die besonderen Umstände in der Aufnahme des Opfers in den Schutzbereich der Wohnung gesehen worden sind.
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80  
    Der Schuldspruch begegnet keinen rechtlichen Bedenken; insbesondere wird die Annahme einer Garantenstellung der Angeklagten, die sich daraus ergab, daß sie den später überfallenen K. in ihrer Wohnung aufgenommen hat (BGHSt 27, 10, 12), nicht durch gewisse Widersprüche in den Feststellungen beeinträchtigt.
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