Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86 |
Uferdeckwerk
§§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im öffentlichen Recht (hier: Handeln eines Privaten im Aufgabenbereich einer Behörde), § 679 BGB, § 256 BGB;
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;
entsprechende Anwendung von § 256 Abs. 2 ZPO im Verwaltungsprozeß (§ 173 VwGO)
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 80, 170
- NJW 1989, 922
- DÖV 1989, 271
- DVBl 1989, 42
- VBlBW 1989, 175
- BB 1989, 585
- NVwZ 1989, 453
Wird zitiert von ... (85)
- BSG, 15.12.1992 - 10 RAr 2/92 Entgegen der Auffassung des LSG werden die auch im Sozialrecht anwendbaren Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (…BSG vom 27. Juni 1990, BSGE 67, 100 = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1; vgl BVerwG vom 6. September 1988, BVerwGE 80, 170) nicht dadurch ausgeschlossen, daß der private Geschäftsführer zugleich auch eigene Interessen wahrnimmt (so BSGE 67, 100, 102 mit Hinweisen auf Rechtsprechung des BGH).
Ebensowenig bestehen Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger bereits vor Stellung des Konkursantrags an die Beklagte herangetreten wäre und diese ein Tätigwerden abgelehnt hätte (zu einem Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag bei einer behördlichen Aufforderung an den Betroffenen, die Maßnahme auf eigene Kosten durchzuführen: BVerwGE 80, 170, 175).
Zu wahren ist das Prinzip, daß Instanzenwege eingehalten und Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um eine zuständige Behörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe anzuhalten, bevor ein Privater selbst an ihrer Stelle tätig wird (vgl BVerwGE 80, 170, 174 ff).
(Zu 3) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Gesichtspunkt des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, den das BVerwG für den Fall diskutiert, daß kein Aufwendungsersatz nach den Regeln über eine Geschäftsführung ohne Auftrag zusteht (BVerwGE 80, 170, 177).
Da der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch schon hieran scheitert, kann dahinstehen, ob dem Regelungszusammenhang des SGB, insbesondere den § § 2 sowie 16 und 17 SGB I, darüber hinaus der Grundsatz entnommen werden kann, daß einem Privaten jedenfalls dann kein Erstattungsanspruch aufgrund angeblich ersparter Aufwendungen des Leistungsträgers zustehen kann, wenn er vor der fraglichen Vermögensverschiebung nicht (wie etwa bei der in BVerwGE 80, 170, 177 entschiedenen Fallkonstellation) zumindest versucht hat, ein behördliches Handeln zu erreichen.
- KG, 14.05.2009 - 8 U 106/08
Mietrecht - Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin
Weiterhin muss das öffentliche Interesse sich ebenfalls darauf beziehen, dass ein Privater anstatt der zuständigen Behörde tätig wird (vgl. BGH NJW 1978, 1258, 1259; BVerwG NJW 1989, 922).Im Einzelfall kann es auch zumutbar sein, zunächst um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (vgl. BVerwG NJW 1989, 922, 923).
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch kann auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nicht vorliegen, dazu führen, dass der Verwaltungsträger einen Ausgleich in der Höhe seiner tatsächlich ersparten Aufwendungen leisten muss (vgl. BVerwG NJW 1989, 922, 924).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90
Erschließungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde: kein …
Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz (entsprechend § 683 BGB) gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung kann gegeben sein, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde dieses Verwaltungsträgers gehört (wie BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, - BVerwG 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).Zwar ist anerkannt, daß die Vorschriften der §§ 677 ff. BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht Anwendung finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, BVerwG 4 C 5.86, BVerwGE 80, 170; Beschluß vom 13.2.1992, BVerwG 8 C 1.92; OVG NW, Urteil vom 15.3.1989, KStZ 1989, 195; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.1976 - II 427/72 -, NJW 1977, 1843 = ESVGH 1977, 125).
Die gleichzeitige Wahrnehmung eigener Interessen steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, aaO).
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch ist auf einen billigen Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen gerichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988, 4 C 5.86, BVerwGE 801, 170 = DÖV 1989, 271).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2002 - 6 A 11416/02
Telekommunikation, Telekommunikationsrecht, Fernmeldeleitung, …
Dass der Kläger bei dieser Auftragsvergabe auch den zügigen Fortgang der Straßenbauarbeiten im Auge hatte, also auch eigene Interessen verfolgte, lässt Zweifel an seinem Fremdgeschäftsführungswillen nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988, BVerwGE 80, 170 ).Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 6. September 1988, a.a.O., S. 175 f.) hat entschieden, dass, soweit der Geschäftsführer bei der Erledigung eines objektiv fremden Geschäfts zugleich eigene Interessen verfolgt, dem keine Leistungsansprüche gegen den Geschäftsherrn zu korrespondieren brauchen.
Daneben muss die Geschäftsführung selbst durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Person im öffentlichen Interesse liegen (BVerwG, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O., S. 172 f.).
Unter Berücksichtigung der sachlichen und zeitlichen Dringlichkeit der Aufgabe und der Sachnähe des Betroffenen sowie seiner konkreten Handlungs- und Zugriffsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O., S. 174) war die Vergabe der Arbeiten zur Freilegung und Verlegung der Telekommunikationslinien an die M. GmbH sachgerecht.
- VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
Aufwendungsersatzanspruch eines Tierarztes
Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).Dieses darf demnach nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern muss darüber hinaus auch daran bestehen, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 -, NVwZ-RR 2002, 95 ).
In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Gesichtspunkte, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können, zu würdigen (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 , a.a.O.).
Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist deshalb nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O.; VG Gießen…, Urteil vom 05.09.2001, a.a.O.).
- VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11
Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere
Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden auch im öffentlichen Recht entsprechende Aufwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).Im Bereich des öffentlichen Rechts gilt, dass ein Tätigwerden Privater anstelle einer zuständigen Behörde gegen deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen nur dann Rechte und Pflichten nach den Regeln über eine Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen kann, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestand, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).
In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Gesichtspunkte, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können, zu würdigen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O.).
In einer solchen Lage könne ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass ein Privater sich der öffentlichen Angelegenheit annimmt, wenn die Maßnahme - gemessen an objektiven Kriterien - sach- und zeitgerecht war (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. September 1988, a.a.O.).
- BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96
Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche …
Da diese Regelungen jedoch auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. hierzu BSGE 67, 100, 101; BVerwGE 80, 170, 173; VGH Baden-Württemberg NJW 1977, 1843 f; OVG Lüneburg NVwZ 1991, 81;… Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl., § 29 Rn. 9;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., § 43, 1 c; Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 5), genügt der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 BGB nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen; vielmehr bedarf es jeweils der Feststellung, ob die Geschäftsführung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.Sie ist danach vorzunehmen, welchen Charakter das Geschäft gehabt hätte, wenn es vom Geschäftsherrn selbst vorgenommen worden wäre, wobei nicht nur Fälle in Betracht kommen, in denen ein Verwaltungsträger für einen anderen Verwaltungsträger handelt (so etwa in BSGE 67, 100, 101; BVerwG DÖV 1973, 490, 491), sondern auch Fallgestaltungen, in denen ein Privater Maßnahmen trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde gehören (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, 1258 f; BVerwGE 80, 170, 172).
Die hieraus folgende Einbindung der Krankenhäuser in ein System öffentlich-rechtlicher Verträge (vgl. hierzu Rüfner, NJW 1989, 1001, 1005), das dem der kassenärztlichen Versorgung sehr ähnlich ist, läßt für diesen Sachbereich für privatrechtliche Regelungen keinen Raum, so daß auch im Rahmen einer entsprechenden Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag, nicht zuletzt im Zusammenhang mit § 679 BGB (…Senatsurteil vom 15. Dezember 1977 aaO.; BVerwGE 80, 170, 173 f; BSGE 67, 100, 103), die öffentlich-rechtlichen Besonderheiten in einem Maße in Betracht zu ziehen sind, daß auch die Sachnähe für eine sozialgerichtliche Zuständigkeit spricht (BGHZ 103, 255, 257).
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Es gibt jedoch keine materielle Präklusion des Anspruchs auf Folgenbeseitigung durch unterlassene Erhebung einer "vorbeugenden" Klage in Fällen fehlerhafter Bauleitplanung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 [172]). - OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - 2 LB 9/08 Zwar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 667 ff. BGB) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).
Die mit der gesetzlichen Regelung eines Aufgaben- und Kompetenzgefüges verfolgten Zwecke sind gefährdet, wenn ein Privater anstelle des zuständigen Hoheitsträgers die diesem zugewiesenen Aufgaben erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O.).
Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch kann aber gegeben sein, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben eines Trägers der öffentlichen Verwaltung gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170).
- OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 11 LB 267/11
Aufwendungsersatz für tierärztliche Behandlung und Unterbringung eines Fundtiers
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Sachgesichtspunkte zu würdigen, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170).
Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hiernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 10 S 1606/90
Kostentragung für die Errichtung und Unterhaltung einer gemeindlichen …
- BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den …
- VG Weimar, 15.05.2002 - 1 K 1962/99
; gewillkürte Prozessstandschaft; Leistungsklage; öffentlich-rechtlicher Vertrag; …
- VGH Hessen, 29.02.1996 - 9 UE 2622/94
Anspruch auf Entgelt für die Nutzung einer Gemeinschaftsunterkunft für …
- BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89
Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1997 - 20 A 6979/95
Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme
- VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG
- VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Erstattung der entstandenen Aufwendungen entsprechend den Grundsätzen der …
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; …
- BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster …
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R
Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum …
- BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92
Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines …
- VG Aachen, 27.10.2006 - 9 K 526/03
- VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01
Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch
- VG Lüneburg, 24.06.2003 - 4 A 291/01
Erstattungsanspruch des Krankenhauses, das einem nach §§ 1, 3ff …
- VG Lüneburg, 24.02.2004 - 4 A 162/02
Erstattungsanspruch eines Krankenhauses bei Behandlung eines nach §§ 1, …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
Anspruch einer Gemeinde gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10
Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90
- OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung; …
- BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des …
- BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02
Immobilien - Ungerechtfertigter Besitz durch Nato-Truppen: Herausgabe?
- VG Minden, 15.02.2007 - 2 K 835/06
- VG Köln, 08.12.2009 - 14 K 4184/07
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 11.549
Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht; Vertretungsrecht und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05
Absonderung, Kostenerstattung
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02
Öffentliches Recht - GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
GoA durch eine Behörde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05
- BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98
Umweltrecht - Ölentsorgung auf Bundeswasserstraßen als Abfallentsorgung?
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
Vermessungsingenieur: Vergütung ohne besonderen Antrag?
- VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99
Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer …
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91
Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium
- StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95
Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen …
- VG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 K 4791/02
- VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020
stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des …
- BVerwG, 03.11.2006 - 5 B 40.06
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
- BVerwG, 23.01.2008 - 10 B 88.07
- BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
- OVG Hamburg, 07.04.1992 - Bf VI 80/90
Gewerberecht: Kostenerstattungsanspruch für Rechtsstreitigkeiten eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
- BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 3091/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 15 A 88/97
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 164/01
Erschließungsvertrag, Fremdanliegerregelung
- LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03
- OVG Sachsen, 20.02.2004 - 2 B 794/02
Förderschule, Zweckverband, Geschäftsführung ohne Auftrag, Aufwendungsersatz, …
- VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 915/98
Zum Erlöschen einer Kirchenbaulast in der DDR auf dem Gebiet des heutigen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05
- OVG Niedersachsen, 21.04.2009 - 8 LA 11/09
Förderung eines Bahnbetriebswerkes nach dem GVFG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 19 A 993/07
Öffentlich-rechtliche Aufsichtspflicht von Eltern eines minderjährigen Kindes …
- FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 498/99
Bestandskraft des Gewerbesteuermeßbescheides unter dem Vorbehalt
- VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
Kostenerstattungsanspruch der Katastrophenschutzbehörde nur bei Kenntnis vom …
- VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05
Erstattung von Kampfmittelsondierungskosten; Gefahrenerforschung; …
- VG Münster, 15.10.2008 - 3 K 1498/07
Übernahme eines Privatkanals
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06
Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren …
- BGH, 15.06.1989 - III ZR 96/88
Nichtbearbeitung von Baugesuchen: Amtshaftung?
- VG Gießen, 30.05.1994 - 7 E 358/92
Zum Aufwendungsersatz eines Tierarztes gegen die Gemeinde wegen Behandlung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.1996 - 4 L 17/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 15 A 186/97
- OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09
1. Zu den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruchs …
- VGH Hessen, 05.12.1989 - 11 UE 128/84
1. Kosten für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe - Erstattungsanspruch …
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 7 S 3583/94
Keine Übernahme von Prozeßkosten, hier: außergerichtliche Kosten des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1996 - 22 A 4136/93
- VG Koblenz, 10.02.1998 - 7 K 1761/97
- LG Potsdam, 20.12.2010 - 7 T 65/10
- FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 407/98
- FG Köln, 17.11.1999 - 7 K 499/99
- VG Lüneburg, 27.03.2001 - 4 A 207/99
Zuständigkeit nach dem AsylblG; Zuständigkeit; gewöhnlicher Aufenthalt; Zuweisung
