Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
31.03.1954
Aktenzeichen
II ZR 57/53
Dazu im Internet
dejure.org
Umbau der Fabrikhalle
§ 35 GmbHG, auch bei der GmbH ist (entsprechend § 125 Abs. 3 HGB, § 78 Abs. 3 AktG) eine "unechte Gesamtvertretung" (Vertretung durch Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen) möglich, der Prokurist handelt in diesem Fall nicht als Prokurist (mit der Einschränkung des § 49 Abs. 2 HGB), seine Vertretungsmacht bestimmt sich vielmehr nach der eines Geschäftsführers;
keine Anwendung von § 278 BGB im Verhältnis zwischen dem nicht beteiligten Geschäftsführer und dem Prokuristen
Fundstellen
BGHZ 13, 61
NJW 1954, 1158
NJW 1954, 1158
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