Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
31.03.1954
Aktenzeichen
II ZR 57/53
Dazu im Internet

dejure.org

Umbau der Fabrikhalle

§ 35 GmbHG, auch bei der GmbH ist (entsprechend § 125 Abs. 3 HGB, § 78 Abs. 3 AktG) eine "unechte Gesamtvertretung" (Vertretung durch Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen) möglich, der Prokurist handelt in diesem Fall nicht als Prokurist (mit der Einschränkung des § 49 Abs. 2 HGB), seine Vertretungsmacht bestimmt sich vielmehr nach der eines Geschäftsführers;

keine Anwendung von § 278 BGB im Verhältnis zwischen dem nicht beteiligten Geschäftsführer und dem Prokuristen

Google

Google-Suche nach dieser Entscheidung

Fundstellen
BGHZ 13, 61
NJW 1954, 1158
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht