Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53   

Umbau der Fabrikhalle

§ 35 GmbHG, auch bei der GmbH ist (entsprechend § 125 Abs. 3 HGB, § 78 Abs. 3 AktG) eine "unechte Gesamtvertretung" (Vertretung durch Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen) möglich, der Prokurist handelt in diesem Fall nicht als Prokurist (mit der Einschränkung des § 49 Abs. 2 HGB), seine Vertretungsmacht bestimmt sich vielmehr nach der eines Geschäftsführers;

keine Anwendung von § 278 BGB im Verhältnis zwischen dem nicht beteiligten Geschäftsführer und dem Prokuristen

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 49
    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen Prokuristen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 13, 61
  • NJW 1954, 1158



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00  

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 124/01  

    Gesellschaftsrecht - Auslegung einer Generalvollmacht eines Geschäftsführers

    Richtig ist, daß nach dieser Entscheidung die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung unübertragbar sind (in diesem Sinn vorher bereits BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; BGH, Urteil vom 19. Juni 1975 - II ZR 170/73 - WM 1975, 790, 791).
  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09  

    Gesellschaftsrecht - Einbringen eigener Aktien als Sacheinlage nicht möglich

    Eine Zurechnung des Verschuldens beauftragter Dritter nach § 278 BGB kommt nur in Frage, wenn das Vorstandsmitglied eine Hilfsperson in die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten einschaltet (BGH, Urteil vom 31. März 1954 - II ZR 57/53, BGHZ 13, 61, 66 zur GmbH; MünchKommAktG/Spindler, 3. Aufl., § 93 Rn. 161).
mehr
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92  

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Außerdem wäre die Vollmacht, wenn es um die Vertretung einer deutschen GmbH gegangen wäre, nach deutschem Recht unwirksam gewesen, weil damit die gesamte Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung übertragen wurde (vgl. BGHZ 13, 61, 65; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75, NJW 1977, 199).
  • BFH, 16.05.2002 - III R 27/01  

    Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage

    Die Rechtsstellung des Geschäftsführers als Vertretungsorgan ist zwingend (§ 37 Abs. 2 GmbHG), sie ist nicht übertragbar, d.h. die Vertretung des Organs bei der Willensbildung und Willenserklärung ist rechtlich ausgeschlossen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 31. März 1954 II ZR 57/53, BGHZ 13, 61).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87  

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Denn die Befugnis zur organschaftlichen Willensbildung und Willenserklärung und die damit verbundene Verantwortung sind nicht übertragbar (BGHZ 13, 61, 65; 64, 72, 76).
  • BGH, 06.11.1986 - V ZB 8/86  

    Vertretung der GmbH durch Prokuristen und gesamtvertretungsberechtigten

    Ist ein Prokurist zusammen mit einem Geschäftsführer zur gesetzlichen Vertretung der GmbH berufen, so richtet sich der Umfang seiner Vertretungsmacht nach der des Geschäftsführers (vgl. BGHZ 13, 61, 64 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73  

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73  

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 18.01.2010 - 5 W 56/09  

    Zulässigkeit der Übertragung der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer einer

    Die Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur organschaftlichen Willensbildung und -erklärung und die damit verbundene Verantwortung sind unübertragbar (BGHZ 13, 61, 65; 34, 27, 30; 64, 72, 76; DNotZ 1977, 119).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88  

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59  

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

  • LAG Hamburg, 12.09.1996 - 1 Sa 15/95  

    Zivilrechtliche Haftung der Gesamtprokura

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht