Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95   

Umtausch von Lösegeld

§§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff: 'geschichtliche Vorgänge', Maßgeblichkeit des Anklagesatzes ('Verfolgungswille' der Staatsanwaltschaft);

§ 261 StGB aF, Postpendenzfeststellung bei ungeklärter Beteiligung an der Vortat (Hinweis: nunmehr überholt durch den Wegfall des Tatbestandsmerkmals "Tat eines anderen" in Abs. 1 und Einfügung des Satz 2 in Abs. 9 durch Gesetz vom 4.5.98);

§ 261 StGB, § 46 StGB, Ausschöpfung der Höchststrafe bei Kenntnis des Täters von der "besonders widerwärtigen Vortat" trotz Vorliegens von strafmildernden Umständen;

Teilfreispruch erforderlich, wenn (im Rahmen einer Tat im prozessualen Sinne) eine von zwei Taten im materiellen Sinne (§ 53 StGB) nicht erwiesen ist

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • uni-leipzig.de , S. 26 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1995, 500
  • StV 1995, 522
  • WM 1995, 2084



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96  

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auch ein als selbständige prozessuale Tat zu wertendes Geschehen kann aber, wie die Revisionen zu Recht hervorheben, dem Strafklageverbrauch unterliegen, wenn es bereits Gegenstand eines früheren Strafverfahrens war (BGH NStZ 1995, 500).

    b) Auch ein als selbständige prozessuale Tat zu wertendes Geschehen kann aber, wie die Revisionen zu Recht hervorheben, dem Strafklageverbrauch unterliegen, wenn es bereits Gegenstand eines früheren Strafverfahrens war (BGH NStZ 1995, 500; BayObLG NJW 1991, 2360, 2361 mit Anm. Neuhaus NStZ 1993, 202 und Schlüchter JZ 1991, 1057 ff.).

    In besonderem Maße liegt dies nahe, wenn die vom Anklagesatz hervorgehobene Tat und das zusätzlich geschilderte Geschehen Wahl- oder Postpendenzfeststellungen zulassen (vgl. BGH NStZ 1995, 500).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11  

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts

    Etwas anderes gilt namentlich dann, wenn dem Anklagesatz oder den Ausführungen zum wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen eindeutig entnehmen lässt, dass die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes, als selbständige prozessuale Tat (§ 264 StPO) zu wertendes Geschehen gerade nicht der Kognition des Gerichts unterwerfen will (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 = NStZ 1995, 500).
  • BGH, 01.02.2007 - 4 StR 474/06  

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Urteilsgründe; Beweiswürdigung:

    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen Geldwäsche in den Fällen 1 bis 9 der Anklage, kommt, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 261 StGB vorliegen, nur dann in Betracht, wenn der Angeklagte an der jeweiligen Tat, aus der die Pfundnoten herrühren, nicht beteiligt war (§ 261 Abs. 9 Satz 2 StGB) oder wenn eine solche Beteiligung ungewiss ist (vgl. BGH NStZ 1995, 500; BGH NJW 2000, 3725).

    Der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft richtet sich hier ersichtlich auch auf eine Bestrafung des Angeklagten wegen einer Beteiligung an den Vortaten, aus denen die in der Anklageschrift genannten Devisen herrühren (vgl. BGHSt 43, 96, 100; zur Geldwäsche: BGH NStZ 1995, 500).

mehr
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98  

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Etwas anderes gälte nur, wenn den Akten, dem Anklagesatz oder den Ausführungen zum wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zu entnehmen wäre, daß die Staatsanwaltschaft ein bestimmtes, als selbständige prozessuale Tat (§ 264 StPO) zu wertendes Geschehen nicht der Kognition des Gerichts unterwerfen wollte (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 17).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00  

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Dies gilt auch dann, wenn es dabei zu anderen tatsächlichen Feststellungen gelangt, als sie in der vorläufigen Angabe des Lebenssachverhalts in der Anklage und seiner Würdigung im Eröffnungsbeschluß zugrunde liegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 17, 21; Rieß in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. Einl. Abschn. J Rdn. 59).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00  

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

    Durch die Neufassung wird jetzt sichergestellt, daß bei unklarer Täterschaft - im Wege der Postpendenzfeststellung - jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98  
    Mit der Aufnahme dieses Geschehens in den Anklagesatz hat die Staatsanwaltschaft ohne weiteres den Willen zum Ausdruck gebracht, dieses Geschehen, das nur bei einem mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikt straffrei wäre (§ 258 Abs. 5 StGB ), zu verfolgen (vgl. BGH NStZ 1995, 500 ).
  • OLG Köln, 15.02.2005 - Ausl 10/05  

    Tatbegriff im Auslieferungsverfahren

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung, dass es sich bei der Vortat und der Geldwäsche grundsätzlich um zwei unterschiedliche Taten i. S. des § 264 StPO handelt bestärkt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.06.1995 - 2 StR 157/95 - (wistra 1995, 310 m. Anm. Körner = NStZ 1995, 500 = StV 1995, 522).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97  
    Ist eine Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel nicht nachweisbar, so kommt eine Postpendenzfeststellung in Frage (vgl. BGH NStZ 1995, 500 ).
  • BGH, 22.04.2009 - 5 StR 48/09  

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Telefonüberwachung (stark

    Insoweit weist die Revision zu Recht darauf hin, dass bei unklarer Täterschaft im Wege der Postpendenzfeststellung jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26).
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 651/10  

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Mittäterschaft zum Diebstahl und

  • OLG Köln, 27.04.1999 - HEs 59/99  

    Strafprozeßrecht: Dringender Tatverdacht bei Geldwäsche und Verstößen gegen das

  • OLG Köln, 06.10.2010 - 6 AuslA 85/10  
  • OLG Hamburg, 08.03.2011 - 2-39/10  

    Leichtfertige Geldwäsche: Erforderliche Feststellungen des Tatrichters

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